Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Schuldfrage bei Beißvorfall
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Lucy das ist ja der Hammer, ja leider verstehe ich die deutschre Rechtsprechung wirklich nicht immer

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25. März 2010 um 22:03
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Schuldfrage bei Beißvorfall - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Zitat
Lucy das ist ja der Hammer, ja leider verstehe ich die deutschre Rechtsprechung wirklich nicht immer

vera, ist alles ganz einfach. erwischen deine hunde einen einbrecher, buddel ihn ein. du hast ihn nie gesehen.
das hat meine freundin immer aus spaß gesagt, dass sie es tun würde, als wir uns mal darüber unterhalten hatten.

sonst ist der halter immer der dumme.
gruß marion
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Mh einbuddeln eine gute Idee

Ich könnte auch ein Paar Schweine halten zur Vorsorge falls mal ein Einbrecher kommt den dann meine Hunde beisen

Aber mein "böser" wird vielleicht bald Familienhund, dann muss ich meine Hunde verteidigen und nicht sie mich

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Zitat
Ich könnte auch ein Paar Schweine halten zur Vorsorge falls mal ein Einbrecher kommt den dann meine Hunde beisen

Wieso brauchst Du dafuer Schweine....Du barfst doch.
Da waere die Truhe voll fuer ein paar Monate

Hier bei uns ist die Rechtssprechung recht nachvollziehbar.....bricht jemand in mein Haus ein und wird von den Hunden verletzt hafte ich nicht solange ich Warnschilder anbringe die eben vor Hunden warnen.
Habe ich keine Warnschilder dann bin ich der Gelackmeierte.
Wie das im Auto hier bei uns auschaut weiss ich nicht
....wenn ich die Hunde allerdings mal im Auto lasse ist dieses verschlossen, da kommt keiner rein. -
Strafrecht:
-> unter Umständen eine fahrlässige KörperverletzungZivilrecht (§833):
-> Du haftest für alle Schäden, die durch dein "Luxustier" verursacht werden (unabhängig von einem Verschulden deinerseits). Diese Haftung kann nur durch ein Mitverschulden des Geschädigten gemindert werden. Hat der Dieb Hundeerfahrung so wird das Mitverschulden höher gewertet, als wenn es sich um ein kleines Kind handelt, das in einem unbeobachteten Moment die Hunde streicheln möchte.
-> Dienen die Hunde deinem Erwerb, dann fällst du allerdings nicht unter §833, dann haftest du nur, wenn du deine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hast.Ordnungsamt:
-> Kann deinen Hund als gefährlich einstufen, selbst wenn du und dein Hund von jeglicher Schuld und jedem Verschulden freigesprochen werden.Tierhalterhaftpflicht:
Zahlt, wenn du nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast. - Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Zitat
Wieso brauchst Du dafuer Schweine....Du barfst doch.
.Barfen nicht, lediglich verweten meine Hunde die Reste
und das sind halt während der Lammzeit auch verstorbene Lämmer, oder mal ein Schaf.Mh ist das bei uns auch so wenn man Schilder anbringt?
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Zitat
Barfen nicht, lediglich verweten meine Hunde die Reste
und das sind halt während der Lammzeit auch verstorbene Lämmer, oder mal ein Schaf.Ich garantiere Dir das der Hundemagen auch menschliche Ueberreste verwerten kann......sei net so pingelig

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Zitat
Mh ist das bei uns auch so wenn man Schilder anbringt?
Das kann sogar nach hinten losgehen, denn es beweist, dass du von der Gefährlichkeit gewusst hast.
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Zitat
-> Dienen die Hunde deinem Erwerb, dann fällst du allerdings nicht unter §833, dann haftest du nur, wenn du deine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hast..
DANKE

Die Hunde dienen unter anderem der Bewachung des Stalles und der Herde.
Da habe ich auch schon von Schäfern gehört, deren Hunde fremde Menschen gebissen haben und keine Schuld bekommen haben, einfach deshalb, kurze Geschichte: Fremder Hund rennt in Herde, Hütehunde gehen gegen den Hund, HH tritt die Hunde, diese gehen an den HH, somit fällt es unter Abwehr von Gefahren.
@tagakam
selbst ich hab irgendwann mal eine Hemmschwelle

echt dumme Situation
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das ist verführung zu einer straftat
ist wirklich so, weil es dazu verleitet das jemand das auto klaut.
Ich denke, wenn jemand das auto klauen will und dein hund ihn beißt, dann bekommst du trotzdem schuld.
er kann ja sagen er wollte nach einer handynummer suchen, um dich anzurufen und dir zu sagen das du den schlüssel vergessen hast oder das er nach dem hund schauen wollte u.s.w.
ok eigentlich auch quatsch, weil er die polizei rufen müsste, wenn er das auto so vorfindet....aber eigentlich ist er selber schuld, wenn er in ein fremdes auto geht....
finde ichwenn du z.b. deinen hund fei laufen lässt (wo lwinwnpflicht ist) und ein ander beißs ihn einfach, dann bekommst du mit schuld.
also bei uns ist das so. - Vor einem Moment
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