Brauche dringend und schnelle HILFE!!!
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Wir sind auch schon wegen einem Hund ausgezogen. Hundehaltung nicht erlaubt. Hatten damals noch 2 kleine Kinder, hätten also nicht so schnell gekündigt werden können. Allerdings haben wir uns umgehend nach einer neuen Wohnung umgesehen und auch schnell eine bekommen.
Und! Wir haben es niemals bereut!
Also Kopf hoch und wenn der Vermieter "Nein" sagt, na dann schaut ihr euch, nach einer neuen Wohnung um!LG Conny
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zur Hunderasse, es ist ein Dalmatiner...würden uns dann einer neuen Wohnung umsehen. Soll ich der Vermieterin dann sagen,dass wir den Hund holen und uns nach einer neuen Wohnung umsehen? Odder nicht sagen,dass der HUnd zu uns kommt und ihn einfach holen? Der Mieter, der was dagegen hat, würde sich so oder so bei der Vermieterin beschweren.
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Ich würde auf jeden Fall mit offenen Karten spielen!Wenn eure Vermieterin von einem Dritten erfährt,daß ihr euch einfach einen Hund geholt habt,habt ihr bestimmt keine Chance mehr,euch irgendwie mit der Vermieterin zu einigen.
Steht in eurem Mietvertrag drin,daß auch vorübergehende Hundehaltung verboten ist?Meist steht ja nur drin,daß Hundehaltung nicht erlaubt ist.
In meiner alten Wohnung war auch Hundeverbot.Ich durfte aber trotzdem den Hund meiner Eltern für 8 Wochen in Pflege nehmen.Ich habe nur aus Höflichkeit den Vermieter vorher gefragt,eigentlich hätte ich es nicht müssen.Denn man hält nur einen Hund,wenn dieser länger als 6 Monate mit dir in der Wohnung lebt.D.h. wenn dein Hund nur 4 Monate im Jahr mit dir in der Wohnung lebt,zählt das nicht als Hundehaltung.
Den entsprechenden Paragraphen dazu weiß ich leider nicht,müßtest du vielleicht mal nachschauen.Diesen Trick nutzt eine Freundin von mir aus.Sie darf in ihrer Wohnung keinen Hund halten.Also lebt der Hund 6 Monate bei ihr und anschließend 6 Monate bei ihrem Freund.
Könntest du deine Vermieterin nicht fragen,ob du den Hund vorübergehend bei dir aufnehmen kannst,vielleicht so 6-8 Wochen?In dieser Zeit kannst du schauen,ob mit euch,eurem Kind und dem Hund alles funktioniert.
Wenn du danach den Hund endgültig behalten willst,kannst du ja immernoch kündigen.Vielleicht ist es dann aber auch nicht mehr nötig,weil die Vermieterin sieht,daß der Hund gar keine Probleme macht.
Auf jeden Fall hast du so mehr Luft und mußt nicht sofort mit der Wohnungssuche anfangen.LG,
Christiane -
Das Problem hatte ich, als junge Frau auch, da wohnte ich zur Miete. Da habe ich verbreitet: Bedenkt alle - ein Hund passt auch auf, auf jeden. Wenn jemand (fremde Schritte) fremdes das Haus betritt, besonders nachts, wird uns ein Hund warnen.
Es ist passiert, dass sich einmal ein Obdachloser im Keller versteckte, der Hund die ganze Nacht unruhig leise kläffte. Das überzeugt!
Ansonsten, andere Wohnung suchen, es steht ja eh an.
Gruß Phönix -
ich würde dem Vermieter irgenwie das so erzählen das es ja einen Sterbefall in der Familie gegeben hat, und da leider ein tier zurück blieb. Du dieses Tier aber nicht ins Tierheim geben möchtest sondern gut vermitteln möchtest und ob du ihn/sie solange bei dir aufnehmen kannst. gut, ist zwar zum Teil gelogen, aber der Zweck heiligt die Mittel!!
Wir gingen auch zu unserem Vermieter und fragten wegen hundehaltung nach, der verneinte wegen seinen Türstöcken, wegen seinem Estrich blabla. Ok dachten wir, lassen wir es.
Unsere nachbarin von oben, nahm ihren Sohn bei sich auf, der einen tschau-tschau *keine ahnung wie man das schreibt* mit in die Wohnung brachte. Darauf hin war mir alles Wurst, eigentlich wollten wir auch wieder einen grossen, aber zum schluss landeten wir doch bei unserer shi-tzu dame. Irgendwann kam der Vermieter um im Garten was zu erledigen, also *hopp oder Topp* raus mit ihr, das einzige was er zu unserer kleinen meinte: Wieso habt ihr so einen kleinen?Dachte ihr wolltet immer was grösseres und wenn der von oben einen Hund hat, kann ich ihn euch doch nicht verbieten!!! -
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Die Vermieterin kann Dir gundsätzlich Hundehaltung verbieten aber sie kann Dir keinen Hundebesuch verbieten. Das heißt, wenn Du den Hund jetzt vorübergehend bei Dir aufnimmst und dann anfängst Dir eine neue Wohnung zu suchen, ist das Problem doch eh gelöst.
Denn selbst wenn sie Dir den Mietvertrag kündigt, Du bist doch eh auf der Suche nach einer neuen Wohnung.
Wenn Du im Rechtschutz bist, kannst Du Dich ja auch mal beim Anwalt informieren. Ich denke, der wird Dir genauer sagen können, wie Du Dich am Sinnvollsten verhältst.
Viel Glück
agil
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Also, erstmal danke für eure Antworten... Habt mir echt geholfen...
Meine Freundin(wohnt gleich gegenüber von uns) hat jetz den Hund von meinem Onkel... Mit der Vermieterin konnte man absolut NICHT reden. Ihr war es egal ob es ein Sterbefall war, ob wir ihn nur kurzfristig zu uns nehmen und nach einem neuen Herrchen suchen usw. Ihr war einfach alles egal. Zum Glück hat er es bei ihr jetzt gut und ich werde ihn da nicht aus dem Umfeld reißen, obwohl es mir schon sehr weh tut das Ich ihn nicht bei mir haben darf. Doch sie kümmert sich sehr um ihn und ist auch super lieb zu ihm. Wir also mein Schatz, mein Sohn und ich suchen schon seid einem Monat nach einer passenden Wohnung für uns. Und dann werde ICH auch endlich einen Hund von meinem Schatz bekommen. Ich freue mich jetzt schon total auf so einen WirbelwindUnd bei der Wohnungssuche sagen wir gleich das wir gerne dann einen Hund haben. Also drückt uns die daumen, damit wir bald auch so ein kleinen Flohteppich(nicht böse gemint :-)) bei uns zuhause haben.
Danke für alles... und wenn mein Internet zuhause wieder geht(hoffe bald) dann schau ich auch öfter vorbei.... -
Hallo Nadine,
du sagst das viele Leute Hunde haben. Sind die Leute direkte Nachbarn? Wohnen die in gleichen Trepenhaus oder?
LG pon4o
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Also hier in der Straße hat niemand einen Hund. Also keine direkten Nachbarn... Ein paar Straßen weiter da geht das dann mit der Hundehaltung los... Naja haben das jetzt ja Gott sei dank geklärt
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Hi
Heftig das es wirklich Leute gibt an den alles abprallt.
Aber schön das er es jetzt gut hat.
Und euch viel Glück bei der Wohnungssuche.Lg
Anne
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