Zwingergenehmigung

  • Hallo Nikki,


    es kommt nicht nur auf das Bundesland und die Gemeinde an, sondern auch auf die Lage des Grundstückes. Je nach Bebauungplan kann zum Beispiel die zulässige Zaunhöhe variieren. daher macht es erst dann Sinn, beim Bauamt nachzufragen, wenn Du ein konkretes Objekt im Blick hast.

  • Ok das mache ich dann. Ist ja wirklich total kompiziert sowas. Aber auf manchen Bauernhöfen haben sie ja den klassischen Schäfer-Hof-Hund auch oft in provisorischen Zwingern untergebracht. Ich glaube das hängt auch ein bisschen von der Einöde ab, kann das sein?


    Bzw. darf ein Bauer auf seinem Grund einen Zwinger für seinen Hund bauen, ohne vorher das Bauamt zu fragen?


    Gibt es da noch irgendwelche Grenzen von zB "Stadtrand" bis "Einödhof" :D

  • Zitat

    Ok das mache ich dann. Ist ja wirklich total kompiziert sowas. Aber auf manchen Bauernhöfen haben sie ja den klassischen Schäfer-Hof-Hund auch oft in provisorischen Zwingern untergebracht. Ich glaube das hängt auch ein bisschen von der Einöde ab, kann das sein?


    Bzw. darf ein Bauer auf seinem Grund einen Zwinger für seinen Hund bauen, ohne vorher das Bauamt zu fragen?


    Gibt es da noch irgendwelche Grenzen von zB "Stadtrand" bis "Einödhof" :D


    <Gebetsmühle on>
    Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.
    <Gebetsmühle off>


    :lachtot:

  • Nein Nikki, das richtet sich immer nach dem bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan, was erlaubt ist und wo Außenbereich beginnt und Wohngebiet z. B. aufhört. Also Objekt suchen und konkret für dieses Objekt nachfragen. Außerdem hängt es immer auch von der bisherigen Nutzung des Grundstückes ab, was Du darfst und was nicht, zumindest wenn Du über die ortsübliche private Hundehaltung raus willst wirst Du eine Nutzungsänderung brauchen.

  • Mottenhund:
    :lol: freu dich nicht zu früh. Mich interessiert es ja nur mal so :lol: Die Pläne werden erst im Herbst geschmiedet und selbst dann wären es maximal 2 (+ der Taschenterrier).




    @ Osiris:


    Okaaaaaaaay. Ich seh es ein =)

  • [quote="Ni_kk_i"] Mottenhund:
    :lol: freu dich nicht zu früh. Mich interessiert es ja nur mal so :lol: Die Pläne werden erst im Herbst geschmiedet und selbst dann wären es maximal 2 (+ der Taschenterrier).



    Klar zwei Hunde :roll: , klingt mir eher nach einem Open-Team :lol: ...
    Bei zweien würd ich mich eher nach Sofa-Elementen statt nach Zwingerelementen umsehen - Hounds mögen es nämlich gerne gemütlich :D !


    lg

  • Normalerweise ist, ob Genehmigung oder nicht vor allem davon abhängig ob das ganze ein Fundament hat oder "mobil" ist. So wie bei Gartenhäusern halt auch.

  • Also ich bin zwar in Frankreich und hier sind die Regeln sicher noch mal ganz anders:


    Aber wir sind zum Rathaus unsere (mini) Gemeinde, um zu fragen, ob wir da irgendwelche Regeln einhalten müssen. Die sagten in der Theorie, braucht alles, was grösser als 20m2 ist, eine Baubewilligung. In der Praxis aber, ist alles was nicht-permanent (also nicht in den Boden einbetonniert) ist sowieso egal.


    Und auch alles Betonnierte, ist ihnen vollkommen egal, solange es nicht riesig ist (à la gemauerte Garage) und man es nicht sieht (wir haben ne Hecke ums Grundstück).


    Momentan ist unser Zwinger nur hingestellt, wir haben aber vor in diesen Sommer einzubetonnieren.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!