Welche Impfungen lasst ihr machen?
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Bei Tollwutverdacht KANN der Hund auf Verlangen des AmtsVet eingeschläfert werden, muss aber nicht.
Nö, der Amts-Vet HAT bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen. - Vor einem Moment
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Wenn man bei seinem Hund den Tollwut-Titer bestimmen lässt und man dann weiss, dass er nicht an Tollwur erkranken kann, dann braucht man auch keine Angst zu haben, dass er eingeschläfert wird weil er seuchenverdächtig ist.
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Wenn man bei seinem Hund den Tollwut-Titer bestimmen lässt und man dann weiss, dass er nicht an Tollwur erkranken kann, dann braucht man auch keine Angst zu haben, dass er eingeschläfert wird weil er seuchenverdächtig ist.
Hast du diesbezüglich Links? Denn da traue ich der ganze Sache noch nicht und somit wird Tollwut (3 Jahresimpfung) noch eine Weile auf meinen Impfplan stehen bis ich Gewissheit habe und mich darauf berufen kann. -
Du hast schon recht, man sollte selbst denken.
Aber wenn man sich übers impfen informiert dann stößt man (wie bei vielen andern Themen auch) auf so viele verschiedene Aussagen das ich am Ende keine Ahnung habe was nun wirklich richtig ist und was nicht.
Und etwas wo mir einfach das Wissen fehlt um mir eine Meinung zu bilden die gegen die Argumente meiner TA besteht (anders beim rohfüttern, da kann ich "gegenhalten") überlasse ich dann einfach ihr.
Soweit vertraue ich ihr da schon.
Plus eben das Argument des vollständigen Passes den ich jederzeit greifen können will.Drum mache ichs mir in diesem Fall, ich gebs zu, einfach mal einfach
Und das ganz ohne schlechtes Gewissen. -
Nach der Grundimmunisierung gibt's bei mir auch nur noch die 3-Jahres-TW. Alles andere lasse ich dann nicht mehr impfen.
Da die TW gesetzlich vorgeschrieben ist, bleibt einem wohl kaum was anderes übrig. Da ich auch Agility-Turniere bestreite, muß ich die auch immer nachweisen. -
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Wenn man den Titer bestimmen lässt und daran erkennen kann, dass genug Schutz vorhanden ist, braucht man ja erstmal keine Angst zu haben, dass der Hund Tollwut bekommt.
Wenn man nu auf einen Fuchs trifft und möglicherweise der eigene Hund gebissen wird, man sich aber sicher ist, dass er keine Tollwur bekommen kann, wird man wohl kaum zu einem Tierarzt oder Amtsveterinär hinlaufen und sagen ich glaub mein Hund hat Tollwut.
Wenn in einem Wald nachweislich tollwütige Füchse rumrennen, wäre das für den Menschen genauso gefährlich und man müsste von Amts wegen das Stück Wald sperren, da ja vielleicht auch kleine Kinder gebissen werden könnten.
Und zudem kenne ich keinen Hund der schonmal von einem Fuchs gebissen wurde. Zumal ich ja gleich neben dem Hund bin, wenn wir auf einen tollwütigen Fuchs treffen. Und damit bin ich genauso gefährdet.Und die Frage ist ja - was bedeutet hat Kontakt mit einem seuchenverdächtigen Tiergehabt? Reicht es da wenn man im gleichen Stück Wald spazieren ging oder uss ein Biss erfolgt sein?
Wie will man mir beweisen, dass mein Hund Kontakt hatte?
Links kann ich Dir leider keine nennen. Ich habe für mich die Entscheidung getroffen, dass die Gefahr so gering ist, dass ich mir die Impfung spare (nicht finanziell gemeint).
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In der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut § 7 steht:
(2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere
1. einen Menschen gebissen haben oder
2. nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.Ob der Impfschutz wirksam ist oder nicht kann gar nicht anhand des Impfpasses geklärt werden. Ein wirksamer Schutz kann auch ohne Nachimpfung bestehen oder trotz Nachimpfung nicht bestehen. Das kann nur durch Titer-Untersuchung geklärt werden.
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Zitat
Wenn man den Titer bestimmen lässt und daran erkennen kann, dass genug Schutz vorhanden ist, braucht man ja erstmal keine Angst zu haben, dass der Hund Tollwut bekommt.
Wenn man nu auf einen Fuchs trifft und möglicherweise der eigene Hund gebissen wird, man sich aber sicher ist, dass er keine Tollwur bekommen kann, wird man wohl kaum zu einem Tierarzt oder Amtsveterinär hinlaufen und sagen ich glaub mein Hund hat Tollwut.
Wenn in einem Wald nachweislich tollwütige Füchse rumrennen, wäre das für den Menschen genauso gefährlich und man müsste von Amts wegen das Stück Wald sperren, da ja vielleicht auch kleine Kinder gebissen werden könnten.
Und zudem kenne ich keinen Hund der schonmal von einem Fuchs gebissen wurde. Zumal ich ja gleich neben dem Hund bin, wenn wir auf einen tollwütigen Fuchs treffen. Und damit bin ich genauso gefährdet.Und die Frage ist ja - was bedeutet hat Kontakt mit einem seuchenverdächtigen Tiergehabt? Reicht es da wenn man im gleichen Stück Wald spazieren ging oder uss ein Biss erfolgt sein?
Wie will man mir beweisen, dass mein Hund Kontakt hatte?
Links kann ich Dir leider keine nennen. Ich habe für mich die Entscheidung getroffen, dass die Gefahr so gering ist, dass ich mir die Impfung spare (nicht finanziell gemeint).
Das ist eher nicht mein Problem. Da Deutschland als Tollwutfrei gilt habe ich keine Angst einen Tollwutbehafteten Tier über den Weg zu laufen.
Aber meines "Wissens" (welches natürlich keines ist) nach wird nach einem Zusammenstoß Mensch/Hund nach der Tollwutimpfung gefragt. Liegt keine vor wird der Mensch vorsichtshalber geimpft und der Hund eingezogen und eingeschläfert.Mir ist noch kein Fall bekannt das so etwas schon vorgekommen ist. Und ob das nur ein Gerücht ist oder der Wahrheit entspricht, den Nachweis suche ich immer noch.
ZitatIn der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut § 7 steht:
(2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere
1. einen Menschen gebissen haben oder
2. nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.Ob der Impfschutz wirksam ist oder nicht kann gar nicht anhand des Impfpasses geklärt werden. Ein wirksamer Schutz kann auch ohne Nachimpfung bestehen oder trotz Nachimpfung nicht bestehen. Das kann nur durch Titer-Untersuchung geklärt werden.
Tja und was bedeutet das nun wirklich? Wie kommt man zu einem Seucheverdacht? Bei Punkt 2. müsste ja demnach ein Titertest vorgenommen werden. Wird dieser in diesen Fällten automatisch gemacht? -
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Aber meines "Wissens" (welches natürlich keines ist) nach wird nach einem Zusammenstoß Mensch/Hund nach der Tollwutimpfung gefragt. Liegt keine vor wird der Mensch vorsichtshalber geimpft und der Hund eingezogen und eingeschläfert.
Das abgeklärt wird, ob der Hund tollwut-geimpft ist, hab ich auch so gehört...noch nie gehört hab ich allerdings, dass ein nicht tollwut-geimpfter Hund nach einem Beißvorfall gleich eingezogen/eingeschläfert wird...warum auch?
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Das abgeklärt wird, ob der Hund tollwut-geimpft ist, hab ich auch so gehört...noch nie gehört hab ich allerdings, dass ein nicht tollwut-geimpfter Hund nach einem Beißvorfall gleich eingezogen/eingeschläfert wird...warum auch?
Frag mich bloß nicht woher ich das habe. Quer durch die Forenwelt (und Jahre) immer mal wieder gelesen. Wenn aber nichts passiert (wie sieht es mit dem gebissenen Menschen aus, wird dieser dann vorsichtshalber geimpft?) ist es doch wurscht ob ich einen Impfpass habe oder nicht
Ich finde alle Aussagen irgendwie nicht so befriedigend. Ich würde die Vorgehensweise gern irgendwo lesen können (was im Fall der Fälle - Zusammenstoß Mensch/Hund - wirklich passiert bzw. vorgeschrieben ist) und bin leider über noch nichts Schlüssiges "gestolpert"
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