Hundeanschaffung auf Probe normal?
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In den Tierheimen die ich kenne sind die Hunde am Anfang immer erst auf Probe im neuen zu Hause. Man kann leider nicht immer alles im Zwinger des Tierheims ausloten. In vielen TH gibt es Hundeausbilder und Spaziergänger mit super viel Erfahrung die mit den Hunden super klar kommen das heißt leider nicht das das dann beim neuen Besitzer auch so ist.
Meine Pflegehündin (Pitbull) ist bei mir zu Hause ein Traum auf 4 Pfoten vom Intressenten kam sie nach 3 Wochen zurück. Sie hat den Ersthund so tyrannisiert das der sich nicht mal mehr ins Wohnzimmer getraut hat. Die Leute haben viel geweint als sie sie zurückgebracht haben, es war aber richtig so.
Es braucht einige Zeit um sich wirklich kennen zu lernen da reichen 1 oder 2 Besuche im TH nicht aus.Bei Züchtern ist das doch sowieso vom Gesetz vorgeschrieben, oder nicht? Wenn der mit dem Käufer einen Kaufvertrag abschließt muss der doch Rückgaberecht usw. einräumen da vom Gesetz her ein Hund doch Ware ist wie ein Toaster.
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Zitat
Bei Züchtern ist das doch sowieso vom Gesetz vorgeschrieben, oder nicht? Wenn der mit dem Käufer einen Kaufvertrag abschließt muss der doch Rückgaberecht usw. einräumen da vom Gesetz her ein Hund doch Ware ist wie ein Toaster.
Was Du meinst, ist die Gewährleistungspflicht. Die ist gesetzlich geregelt und garantiert in den ersten 6 Monaten z. B. Kaufpreiserstattung, Rücknahme bei nachweislich mangelhafter "Ware". Bis zu 2 Jahren nach Kauf Mängelbeseitigung.
Was ich z. B. in meinem Beitrag meinte, ist die freiwillige, lebenslange Verantwortung, die ein Käufer für seine Welpen hat und dann auch im Kaufvertrag verankert.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Eigentlich meinte ich das 14 tägige Rückgaberecht ohne das man Angaben machen muss warum. In dieser Zeit muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen und das Geld erstatten, danach muss mit dem Hund etwas nicht stimmen was vor dem Erwerb schon bekannt war etwa eine dem Verkäufer bekannte Krankheit.
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Nein, das gilt automatisch nur bei Fernabsatzgeschäften, Haustürgeschäften, BGB § 312
Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen muß im Vertrag - mit Belehrung - festgehalten sein.
Nur dann kann man bis 14 Tage nach dem Kauf ohne Begründung widerrufen
BGB § 355 - 356 - 357Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Mit auf Probe nehmen verstehe ich, dass ich nicht weiß, ob ich diesen/einen Hund haben möchte und das jetz mal austesten mag.
Da muss ich knallhart sagen, dass ich für soetwas nicht bin - zumindest wenn es um einen konkreten, zu vermittelnden Hund geht.Auf Probe nehme finde ich z. B. gut, wenn potientielle HH aus den Bekanntenkreis das Dogsitting für ne Weile übernimmt (Urlaubsbetreuung, Gassigänge...). Das bedeutet dann aber auch, dass die Familie sich über die Anschaffung Gedanken macht und nicht über einen speziellen Hund.
Wenn es um einen konkreten (doofe Bezeichung!) Hund geht, also Welpen-/TH-Vermittelung, etc., dann sollte es kein "Auf Probe" geben. Da reicht ein "Rückgaberecht" für besondere Situationen aus! Und gegen eine Rückgabe aus wichtigen/unwichtigen Gründen sollte sich ein Züchter bzw. der Tierschutz NICHT verwehren.
Ich mag mir auch gar nicht vorstellen wie das ist, wenn ein Hund im schlechtesten Fall zwei/dreimal Probewohnen machen und dann wieder zurück müsste. Das Probewohnen auf einen speziellen Hund gesehen ist für mich ethisch nicht tragbar.
(besondere Fälle bedürften natürlich einer gesonderten Stellungnahme
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Nennt man das Ganze nicht "Wohnen auf Probe" sondern "Pflegestelle mit Bleibeoption" klingts doch schon wieder recht tierfreundlich, oder?
Nein, im Ernst: Jedes Tier was bei uns einzieht, zieht erstmal "auf Probe" ein. Denn hier im Hau leben bereits drei Katzen und ein Hund, die einfach die älteren Rechte haben. Und damit ein Neuankömmling bleiben darf, muss er sich über kurz oder lang in das bestehende Rudel einleben, bzw. meine Alten müssen mit ihm klarkommen. Nachdem wir beide schlechte Erfahrungen mit der Vergesellschaftungen von erwachsenen Tieren aus dem TS gemacht haben (einmal mit ner Katze, die nach 2 Monaten zurück ins TH musste, ein Kaninchen nach 6 Wochen) haben wir für UNS das Risiko minimiert, indem eben nur noch Jungtiere hier einziehen. Für uns hat sich dieser Entschluss gelohnt, denn bei den Jungtieren gab es noch keinen Rückgang.
Ich kenne meine "Alten" gut, kenne ihre Macken und Marotten, weiß, was ihnen wichtig ist. Ein erwachsenes fremdes Tier hat all diese Dinge auch, nur dass ich sie nicht kenne und schon gar nicht weiß, ob das mit den Macken meiner Tiere kompatibel ist. Bei einem Welpen/Kitten sind diese Dinge nicht wirklich ausgeprägt, wenn überhaupt vorhanden.
Mein Beaglewelpe hatte bereits nach zwei Tagen verstanden, dass unser Maine-Coon-Kater seinen Machtanspruch auslebt indem er sein Fressen vorkontrolliert... keine Ahnung was ein charakterstarker Althund dazu gesagt hätte...
Aber erstaunlicherweise: nachdem der Hund das von alleine zugelassen hat (keine Frage: unter kläglichstem jammern) hat ihn unser Kater viel schneller akzeptiert und bereits nach fünf,sechs Tagen lagen die beiden geschmeidig nebeneinander.Ich mag Tiere, aber das wichtigste Kriterium damit ein Tier bei uns bleiben darf, ist, dass es sich mit den anderen Tieren versteht. Ich möchte auch nicht mit meinem Erzfeind unter einem Dach leben.
Und sicherlich kann auch ein Einzeltier im neuen Zuhause massive Probleme machen, sei es nun weil der verträgliche Hund, der mit ins Geschäft soll (Kundenkontakt) sich doch spontan entschließt jeden Fremden mit Knurren zu begrüßen (hier stehen teilweise Existenzen auf dem Spiel und wenn der Hund dann tagsüber in die Abstellkammer kommt, ist er doch besser bei einer anderen Familie aufgehoben) oder der ruhige Althund im hellhörigen Mietshaus bei jedem Geräusch 5min hysterisch bellt.
Aber wenn der ruhige Althund dann in einem Häuschen mit Garten lebt und draussen in der Sonne döst, ohne bei jedem Geräusch los zu kläffen, dann ist doch allen geholfen, oder?Ob man das nun ganz bewusst als "Zuhause auf Probe" bezeichnen muss, weiß ich nicht. Aber für mich ist ganz klar, dass ein Tier nicht ums Verrecken in einer Familie bleiben sollte, wenns einfach nicht passt und nur Stress für beide Seiten bedeutet.
Tierhaltung sollte Freude bereiten und ein Tier soll sich wohl fühlen. Manchmal braucht es eben länger bis man dabei die optimale Konstellation gefunden hat. -
Zitat
Wenn es um einen konkreten (doofe Bezeichung!) Hund geht, also Welpen-/TH-Vermittelung, etc., dann sollte es kein "Auf Probe" geben. Da reicht ein "Rückgaberecht" für besondere Situationen aus! Und gegen eine Rückgabe aus wichtigen/unwichtigen Gründen sollte sich ein Züchter bzw. der Tierschutz NICHT verwehren.Wo genau liegt der Unterschied?
Das ist doch rein die Definition der Bezeichnung, sonst nix. Wenn sich der Zweithund nach zB 5 Wochen nicht mehr mit dem Ersthund verträgt (auch wenn man versucht es zu regeln), muß der Hund zurück. Ob das jetzt als "Probe" oder "Rückgabe" bezeichnet wird, ist doch irrelevant, oder?Fakt ist, es gibt Konstellationen (Hund-Hund oder auch Hund-Halter) die einfach nicht passen, egal wie gut man vorbereitet ist. Dann muß man eben den Hund zurück geben. Egal wie man es nennt
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Ich persönlich finde, dass die Bezeichnungen "Rückgabe aus wichtigem Grund" und "Hund auf Probe" sich aus sicht der Motivation/dem Handlungshintergrund unterscheiden.
Wenn ich etwas probeweise nehme, möchte ich es austesten und kann es sodann jederzeit bei Nichtgefallen wieder zurückgeben. Probe hört sich für mich wie Probefahren beim Auto an. Ich probiere mehrere durch und nehme dann den, der mir am besten gefällt. Und das lehne ich in Bezug auf Lebewesen ab.
Bei Rückgabe ist die Motivation, den Hund tatsächlich zu nehmen. Man geht nicht davon aus, dass man Hund wieder zurückbringen wird. Die Rückgabe würde aus einem wichtigen Grund erfolgen, z. B. Unverträglichkeit...
Aber natürlich kann ich das Ganze (sprachlich gesehen) auch ein bisschen zu krümelig betrachten.
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So traurig es manchmal ist - es passt eben nicht immer und dann finde ich es schon sinnvoll eine 'Probe'-Option zu haben. Ich halte es auch für besser, darüber zu sprechen und einen Zeitramen zu benennen, bevor man ewig an Dingen herumdoktert, die sich in der jeweiligen Konstellation nicht lösen lassen.
Meine zweite Hündin war auch erst auf Probe hier - ganz bewusst. Erstens waren wir uns nicht sicher, ob der Hund wirklich zu uns passt und bei uns glücklich sein kann. Zweitens mussten wir sicher gehen, dass Erst- und Zweithund sich auch über das erste Kennenlernen hinaus verstehen.
Wir hatten viele, z.T. unschöne Probleme mit ihr, die sich im TH-Alltag nicht gezeigt hatten. Gehen hätte sie allerdings ausschließlich dann müssen, wenn es zusammen mit dem Ersthund nicht geklappt hätte oder sie kreuzunglücklich gewesen wäre.
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Bei den vielen Befürwortern einer "Hundeanschaffung auf Probe" würde mich interessieren, wie lange für euch eine solche Probezeit ist.
"Quebec" schreibt 10 Tage. Ist das so realistisch wie eine Probezeit normal ist?
LG
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