Beißerei...wer ist Schuld?
-
-
Zitat
Ganz klar die Person, die ihren Hund nicht angeleint hatte. Manche meinen einfach, sie müssten anderen Hundehaltern ein wahnsinns Urvertrauen in ihren Hund demonstrieren und sind hinterher überrascht weil er das ja noch niiiie gemacht hat.
So denk ich auch
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Zitat
Trotzdem würde ich auch Hund A die Schuld geben da dieser sich zu nah in den Einwirkungskreis von Hund B begeben hat.
Rein rechtlich würde es wohl den treffen der zuerst gebissen hat bzw. nicht angeleint also Hund B.
;D Die Hunde sind schonmal gar nicht schuld.
-
Zitat
Der Hund des Halters A war ja angeleint, jedoch hat der Halter ihn trotz Leine bedenklich nahe an den absitzenden Hund B gelassen!
Achja das habe ich überlesen... :|
Dann wirds schwer, das zu beurteilen...Oft gelten ja die "Beißer" und unangeleinten Hunde automatisch als Schuldige, ohne das man nach den Umständen fragt.
-
Zitat
;D Die Hunde sind schonmal gar nicht schuld.
Im Gegenteil, dann wäre Hund B völlig im Recht, würde mich auch nicht von so ner kleinen Nervensäge ankläffen lassen -
Du kannst es von mir aus auch auf Hundehalter A u. B umschreiben
LG Tanja mit Luna
-
-
Hallo Björn,
das ist eine gute Frage und sehr praxisnah.
Moralisch gesehen hat meines Erachtens Hundehalter A,also der mit der Felxileine Schuld an der Beißerrei,da er hätte vorbeigehen müssen.
Rechtlich gesehen(glaube ich zumindest),ist es so das der absitzende Hund nicht durch eine Leine gesichert war und der Hundehalter somit nicht korekt gehandelt hat.Außerdem hat DER Hund gebissen.
Mir ist sowas ähnliches auch schon passiert.Mein Hund wurde von einem an der Flexileine geführten Hund gebissen und die Nachfrage bei meiner Versicherung ergab,daß der andere Hundehalter Schuld habe,weil sein Hund der Beißende war.
Gruß
Ute -
Schwierig -
ich denke Beide (je zur Hälfte?), denn Beide Hundehalter haben nicht erfolgreich dafür gesorgt das eine Beißerei unmöglich gewesen wäre.
Eine Leine (auch Flexi) sollte den Bewegungsradius schon soweit einschränken, das ein Beißen unmöglich wird. (daher m.M. Teilschuld)
Der unangeleinte Hund war eh nicht eingeschränkt, selbst der besterzogenste Hund der Welt kann eben "aus dem Kommando springen".
Letztlich hat dieser Hund gebissen, bekommt also möglicherweise sogar einen größeren Schuldanteil von der VS zugesprochen. -
Zitat
Im Gegenteil, dann wäre Hund B völlig im Recht, würde mich auch nicht von so ner kleinen Nervensäge ankläffen lassen
Hund B ist absolut im Recht. Genauso wie Hund A. -
Ich würde mal sagen, es hat sich bei beiden Hunden die Tiergefahr verwirklicht. Schuld ist hier irrelevant, eine Mitschuld käme allerdings in Betracht.
Sind beide Hunde verletzt? Nur einer? Welcher?
-
Ist es relevant, wer die Beißerei begonnen hat? Dasd lääst sich nämlich gar nicht genau sagen...
Hund B ist auf Hund A zugegangen und schon hats geknallt...wer da nun angefangen hat...keine Ahnung... -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!