Meine Gassigeherin musste einen Sachkundekurs belegen weil mein Hund aufgrund eines Vorfalls als gefährlich eingestuft wurde. Die Prüfung hat sie auch erfolgreich, bei einer Tierärztin vor Ort, absolviert. Nun musste ich heute selbst noch einmal vorstellig werden um den Nachweis einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu erbringen - was völlig ok ist.
Und - die TÄ verlangte außerdem einen aktuellen Impfpass. Nun ist es aber so, dass mein Hund zwar grundimmunisiert ist, aber laut Impfpass nicht auf dem "aktuellen" Stand ist. Daher hat die TÄ die Herausgabe des Sachkundenachweises verweigert, mit der Auflage: entweder Impfung auffrischen oder Titerbestimmung. Nun gibt es aber in Deutschland keine Impfpflicht, und auch lt. Hundegesetz besteht diese nicht - auch nicht für gefährliche Hunde.
Hat einer von euch Erfahrungen zu dieser Thematik?