eigentlich sind es sogar zwei Probleme die du da hast. 1.Doofe Schwester und 2. rechtliche Schwierigkeiten. rein rechtlich hat es leider überhaupt nichts zu sagen dass du deiner Schwester eigentlich helfen wolltest.
Hast du irgendwelche Whatsapp in der ihr über den Preis gesprochen habt? Das wäre sicher hilfreich ansonsten reichen die "Zeugenaussagen" der anwesenden Personen bei der Übergabe des Hundes und da du keine Zeugen hast die dem Widersprechen können... Leider zählen auch mündliche Verträge.
Wenn sie den Hund jetzt wieder haben will, stell ihr bitte alles in Rechnung was du für den Hund verauslagt hast. Mein Anwalt ist damals von einer normalen Pensionsgebühr von 10€ pro Tag ausgegangen plus Tierarztkosten, Ausbildungskosten und auch Ausstellungskosten. Da kommt selbst in 4 Monaten nur durch die 10€ am Tag eine Summe zusammen, die den Kaufpreis übersteigt. Bei uns lag die Sache aber etwas anders in der Ausgangssituation.
Ich kann dir nur raten dir so schnell wie möglich einen Anwalt zu nehmen. Da du Arbeitslosengeld bekommst hat du Recht auf Anwaltskostenbeihilfe. Die kannst du entweder beim Amtsgericht beantragen oder dein Anwalt übernmmt das für dich. Kontoauszüge und der Bescheid vom Amt genügen um das zu beantragen.
Zu der geldgeilen Schwester sag ich lieber nichts...