Explizit den Hund betreffend:
- Anbindehaltung und Misshandlung (körperliche oder seelische Gewalt, die auf das Brechen des Willens des Hundes hinzielen)
- starke Vernachlässigung (Hunde werden über mehrere Tage und Nächte ohne Futter und Wasser in der Wohnung/im Haus zurückgelassen, keine Möglichkeit sich zu lösen),
- ungenügender Auslauf (schwindende Bemuskelung)
- das Veranstalten von Hundekämpfen
- die Durchführung von Versuchen mit Tieren, denen vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden
- sowie das Aussetzen, in der Absicht sich seiner zu entledigen.