An die TE: Es kann gut sein, daß du nicht die Erste bist, die wegen dieser Halterin beim OA vorstellig wird oder daß nach dir noch andere Anzeigen eingehen. Spätestens wenn mehrere Anzeigen eingehen, wachen auch träge Ämter auf und gehen der Sache nach.
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Zu den Regelungen in Niedersachsen bezüglich Leinenzwang usw: Neuhundehalter müssen in Niedersachsen eine theorethische und praktische Prüfung machen, um einen Hund überhaupt halten zu dürfen, genannt Hundeführerschein. Hat mit Leinenbefreiung aber erstmal nichts zu tun.
Davon unabhängig hat Hannover eine städtische Regelung bezüglich Freilauf: grundsätzlich gilt auf allen städtischen Grünflächen Leinenzwang. Ausgenommen sind einige ausgewiesene Freilaufflächen. dort dürfen alle Hunde frei laufen.
Durch den Nachweis einer bestandenen Gehorsamsprüfung, zB BH oder einige andere, die von anerkannten Hundeschulen angeboten werden, darf man aber seinen Hund auch auf anderen städtischen Grünflächen laufen lassen, zB im gesamten Georgengarten und nicht nur auf der einzigen offiziellen Freilauffläche in diesem Park.
Landesrecht und Stadtrecht laufen unabhängig voneinander, was oft zu Verwirrung führt, zb bei der Frage, ob die Brut- und Setzzeit auch auf innerstädtischen Parkwiesen gilt. (Tut sie nicht; wohl aber im innerstädtischen Wald, der Eilenriede, denn dort gilt Landesrecht). Verwirrend ist auch, daß sowohl die landesrechtliche Hundeerlaubnisprüfung als auch die eine oder andere Gehorsamsprüfung von Hundeschulen unter der Bezeichnung 'Hundeführerschein' laufen, so daß bei Fragen und Diskussionen keiner mehr wirklich weiß, wovon gerade die Rede ist.
Dagmar & Cara