ZitatInfos gerade frisch vom Telefon:
Die Sachkunde bezieht sich nur auf EINEN Hund. Ich muss bei der Anmeldung zur Prüfung (jeden Montag und Dienstag um 14 Uhr) angeben um welchen hund und Halter es sich handelt, die werden gleich mal mit kontrolliert auf dem "kleinen Amtsweg".
Ich sollte dazu sagen, dass es sich nicht um "bestimmte Rassen" sondern um "gefährliche Rassen" handelt - sorry, bin ich dem Paragraphen verrutscht beim Lesen....
Das ist auch bei der Sachkunde für einen 20/40 Hund in (weiten Teilen von ) NRW so. Der Sachkundenachweis beinhaltet lediglich die schriftliche Prüfung und für diese Prüfung erhält der HF einen Ausweiß (Plastikkärtchen). Dieser Ausweis bestätigt nur, dass genau dieser HF genau diesen Hund führen darf (Name, Rasse sind auf dem Kärtchen vermerkt). Wenn ein anderes Familienmitglied den Hund ausführen will, müsste dieses Familienmitglied ebenfalls einen Sachkundenachweis bezüglich dieses Hundes machen. Dasselbe Spielchen wiederholt sich bei jedem weiteren Hund. U.U. muss man herausfinden, ob die Stadt dies auch so handhabt.
Die Sachkunde für die BH bezieht sich nicht auf Hund/HF im speziellen, sondern weißt ja die Sachkunde des HFs an sich nach. Zwar kann der Sachkundenachweis der Stadt/des Landes nichts anders nachweisen, aber so kann für jede weitere Prüfung gezahlt werden.
Wichtig:
Alle Hunde unter 40cm Widerristhöhe und unter 20kg fallen niemals darunter - das ist intelligenter Weise für die BH ja auch nicht so. Ein kleiner Zweithund also ... Und bei einer durchgehenden Haltung großer Hunde bis ein Jahr vor Einführung der Listen (ich meine es war ein Jahr), muss die Sachkunde nicht abgelegt werden. Ist länger als ein Jahr dazwischen gewesen, so muss die Sachkunde erbracht werden.
Beim Sachkundenachweis werden aus den 20 Seiten (oder wieviele genau es sind) auch nur einige, wenige ausgesucht. Zum Üben empfehlenswert ist btw.: http://www.web-based-teaching.de/ben/index.htm
Außerdem finden sich sehr viele Fragebögen und Antwortbögen im Internet, welche aber für unterschiedliche Bundesländer gelten (und nicht alle Fragen in diesen Bögen sind gleich!), es gibt Bögen u.a. für:
(1) Tierärztekammer Nordrhein
(Zuständigkeitsbereich:
u.a. Düsseldorf, Köln)
(2) Tierärztekammer Westfalen-Lippe
(Zuständigkeitsbereich:
- Landesteil Westfalen-Lippe
- Regierungsbezirk Arnsberg,
- Regierungsbezirk Detmold
- Regierungsbezirk Münster.)
(3) Landeshundegesetz Nordrhein-Westfahlen
(Amtstierärzte)
Wenn du bei einem TA geprüft wirst ist dies ggf. unwichtig, wir hatten "damals" das Problem, dass unsere Prüferin uns die Bögen aus der falschen Tierärztekammer vorgelegt hat - und da sind manche Fragen eben nicht drin / andere drin. Normalerweise findest du die Bögen auf den Seiten der Tierärztekammern online.
Was genau welcher Hund (je nach Stadt ggf. unterschiedlich) ablegen muss, sollte auch online auf der HP der jeweiligen Stadt zu finden sein. Wer berechtigt ist Wesenstest und Sachkunde abzunehmen kann bei den Tierärztekammern eingesehen werden (ebenfalls online), dort sind Namen / Adressen sowie deren Zulassungen (mit zeitlicher Begrenzung) aufgeführt. Auch hier wird unterschieden ob sie die Sachkunde für 20/40er, bestimmte oder gefährliche Hunde abnehmen dürfen.