ZitatSo genau wird das nicht genommen. Du bekommst als Schäfer deine Medikamente und kannst die einsetzen wie du sie brauchst ,
Dann hast du aber vom betreuenden Tierarzt einen AuA-Beleg und in deinem Bestandsbuch Einträge über die jeweiligen Anwendungen. Ein einem ganz anderen Tier (Pferd?) für eine ganz andere Krankheit verschriebendes Medikament darf defintiv nicht einfach verwendet werden. Vielleicht ist es für lebensmittelliefernde Tiere nicht mal zugelassen. Genau wegen solcher Machenschaften gibt es ja jetzt diesen ganzen Papierkrieg. Und nach den Veröffentlichungen über Antibiotika im Hähnchenfleisch wird der Verbleib derartiger Medikamente durchaus wieder verstärkt kontrolliert.
Zitatsogar Bestandsfremde Tiere damit behandeln.
wonach soll das erlaubt sein?
Mit etwas Glück hat sich das Schaf ja auch nur vertreten und braucht gar keine Behandlung