Beiträge von Laurentide

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    Leute, bitte keine Diskussion über den Toller, wenn man keine Ahnung hat. Der Vdh hat besagtem Menschen sein Vorhaben nicht erlaubt, und das aus gutem Grund


    Wer sich über die ganze TCD, Däuber, VDH Einkreuzgeschichte weiter informieren will, sollte mal hier schauen: http://micmac-tollers.de/bilder/Historie.pdf da wird eigentlich alles gesagt.
    Aber dass der VDH das Einkreuzungsprojekt verboten hat, stimmt leider nicht ganz. Es wurde auf den ersten Antrag hin abgelehnt, nach der Stern-TV-Sendung und einigen aggressiven Artikeln jedoch mitte Januar 2011 unter bestimmten Auflagen erlaubt. Die Auflagen waren dem TCD jedoch zu hoch und kurze Zeit später hat er sich selbst aufgelöst (bestand zu dem Zeitpunkt allerdings auch nur noch aus 2 Züchtern :smile: ).

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    Du kannst es ausrechnen.
    Den Link habe ich gepostet.


    Vielleicht bin ich ja blind, aber ich finde nur deine Links zur Wikipedia-Seite. Und was ein unterbeschäftigter Grundschullehrer in seiner Freizeit so bei Wikipedia verzapft ist für mich keine wissenschaftliche Erklärung.

    Und ja...25% sind viel. Entspricht einer Mutter/Sohn oder Vater/Tochter Verpaarung. Aber auf die kommt man in der aktuellen Tollerzucht nur, wenn man die Formel für die Berechnung des Inzuchtkoeffizienten nicht verstanden hat. Hier ist die Berechnung ganz nett erklärt http://www.neva-masquerade.de/Inzuchtkoeff.htm

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    Ich möchte dich jetzt nicht angreifen, aber weißt du wie hoch deine Rasse mit Inzucht belastet sind?

    Die Toller untereinander sind zu 26% verwandt und die Geschwister nur zu 25%.... weil die gesamte Rasse auf zwei Geschwister Verpaarungen beruht..... "toll" ist für mich was anderes........

    Bei dieser Rasse sollte mal wieder frisches Blut, damit u.a. die Lebenserwartung und andere Genkrankheiten wieder verbessert werden können.... aber nein, dass will der VDH ja nicht...... wozu auch... könnte ja zur Gesundheit der Rasse beitragen.... wofür der VDH ja steht..... oder auch nicht....


    Hast du dafür noch eine andere Quelle als Herrn Däubers unsäglichen Auftritt in Stern TV und seinen netten Eintrag auf der Wikipedia-Seite? So sind denn all die inzuchtdepressiven Toller mit den kleinen Würfen und schrecklichen Erbkrankheiten??? Herr Däuber vermehrt dafür fröhlich Mischlinge verschiedener Arbeitsrassen ausserhalb jeglicher Kontrolle und verkauft diese ahnungslosen Welpenkäufern als nette Familienhunde.
    Es stimmt, alle Toller stammen von 5 Stammhunden ab. Das sind wenige, aber wer kann mir eine Rasse nennen bei der es anders ist? Der DSH basiert meines Wissens auf einem einzigen Rüden. Und by the way alle Europäer stammen von 7 Menschen ab, die hierher eingewandert sind. Bei uns rechnet auch keiner den Verwandtschaftsgrad aus,

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    Indem man nicht den Rüden um die Ecke nimmt, sondern zum Decken ins Ausland fährt z.B.
    Die Deckrüdenstatistik meiner Rasse (Toller) finde ich recht beeindruckend. Von 12 Deckrüden kamen jeweils 2 aus Deutschland, Dänemark, Niederlande und Schweden sowie jeweils einer aus USA, Canada, Belgien und Finnland. Sogut wie alle nicht-VDH'ler die ich kenne, haben praktischerweise einen eigenen Rüden und setzen diesen auch exzessiv ein.

    Und was die Anzahl der Zuchthunde angeht, die sind im DRC für alle Retrieverrassen sichtbar:
    http://www.drc.de/adr/listen/drueden.php?what=Huendinnen
    http://www.drc.de/adr/listen/drueden.php

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    Ich kenne 2 Golden Retriever und 2 Labradore die schon Probleme mit HD haben. Aber bei diesen beiden Rassen liegts mit Sicherheit auch an der Menge die "produziert" wird.


    Da das eigene Umfeld ja immer sehr subjektiv ist, hier mal die offiziellen Zahlen des DRC. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass es bei Hunden außerhalb des VDH besser aussieht. Hat einer der "Hobbyzuchtbefürworter" da irgendwelche Zahlen? Die würden mich mal sehr interessieren.
    Golden Retriever 2011 (1059 (HD)/ 1055 (ED) ausgewertete Hunde, bei 1738 Welpen im Vorjahr)
    HD A: 59,9% ED frei: 89,6%
    HD B: 27,8% ED Grenzfall: 3,1%
    HD C: 8,3% ED I: 2,8%
    HD D: 3,1% ED II: 3,3%
    HD E: 0,7% ED III: 0,9%

    Labrador Retriever 2011 (620 (HD)/ 556 (ED) ausgewertete Hunde, bei 967 Welpen im Vorjahr)
    HD A: 77,7% ED frei: 90,6%
    HD B: 14,2 ED Grenzfall: 2,1%
    HD C: 4,8% ED I: 1,3%
    HD D: 2,1 ED II: 2,1%
    HD E: 0,5% ED III: 3,1%

    Die Idee wurde ja auf der CRUFTS 2012 zum ersten mal umgesetzt (siehe z.B. hier http://www.thekennelclub.org.uk/item/4199/23/5/3)
    Um das Problem der Meldezahlen zu lösen wurde nur jeweils der BOB untersucht und auch nur bei 15 Rassen, bei denen Qualzuchtmerkmale befürchtet werden. Auch wenn es vielleicht fairer werde, ich sehe keinen Sinn darin, bei jedem Golden Retriever zu schauen ob er eine zu kurze Nase hat (nur mal so als Beispiel), da kann man die Rassen ja durchaus einschränken.
    Kann man das Interview mit Herrn Friedrich denn irgendwo lesen oder wurde nur der eine Satz zitiert?

    P.S. Interessant finde ich ja, dass es heisst Der VDH und die Qualzuchten. Mir wäre nicht bekannt, dass in irgendeinem anderen Verein auf derartige Merkmal untersucht wird :smile:

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    Das du selber Amtstierarzt bist, wusste ich nicht, daher tut mir das Anpflaumen leid, man hat hier sooft Aussagen, die vom Hörensagen gemacht werden....


    kein Problem, wir haben uns ja schon wieder per PN vertragen :smile:

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    Dennoch würde Ich das Schaf ordentlich behandeln


    Das würde ich auf jeden Fall auch. Das Schaf hat echt ein Glück, dass es so einen Menschen gefunden hat, der ihr helfen will (es braucht definitiv einen Namen :smile: )

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    die TS hat doch geschrieben es soll auf keinen Fall geschlachtet werden.


    Das ist mir schon klar. Blos würde derjenige, der irgendwelche kriminellen Machenschaften betreibt, bestimmt das gleiche behaupten und deswegen gibt es eben Gesetze (die meistens den "Guten" das Leben schwer machen und die Kriminellen durchs Netz schlüpfen lassen, aber so ist es ja nun leider in jedem Bereich).
    Der Sinn des Arzneimittelgesetzes ist ja eigentlich recht logisch, "es soll kein Antibiotikum bei uns auf dem Teller landen". Auch wenn ich nie verstehen werde, wie Juristen so verdreht schreiben können :smile:
    Deswegen werden Arzneimittel vom Hersteller bis zur Anwendung kontrolliert. Der Hersteller schreibt auf, welche Arzneimittel er in welchen Mengen an welchen Tierarzt abgegeben hat. Und der Tierarzt stellt bei der Abgabe an den Landwirt dann den Beleg mit dem so schön passenden Namen AuA-Beleg (benannt nach dem Anwendungs- und Abgabebeleg und nicht weil das Schaf Aua hat :D ) aus, auf dem steht, bei welchem Tier aufgrund welcher Diagnose wieviel von welchem Medikament angewendet wurde und wieviel dem Landwirt zusätzlich noch zur Weiterbehandlung da gelassen wurde, sowie eine Anleitung wie das ganze Anzuwenden ist. Also beispielsweise Schaf XY hat eine offene Wunde am Bein, deswegen wurde 10ml von Medikament X angewendet sowie 30ml abgegeben. Davon soll der Landwirt die nächsten 3 Tage jeweils 10ml geben.
    Dann fährt der Tierarzt davon und der Landwirt trägt in sein Bestandsbuch die nächsten 3 Tage ein:
    Datum: 10ml von Medikament X an Schaf Y
    Somit kann man vom Hersteller bis zum Schaf nachvollziehen wo das Antibiotikum hingegangen ist und dass es nicht heimlich den Mastschweinen oder sonstwem gegeben wurde.

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    Wonach?


    Ich meine nach welcher rechtlichen Grundlage, die die von mir zitierten Abschnitte des Arzneimittelgesetzes ausser Kraft setzt

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    Wir behandeln etliche befreundete Schafe von Hobbyhaltern in der Umgebung und Rinder eines Nachbars und das mit Wissen des Amtstierarzt.
    Sicher muss darüber Buch geführt werden, machen wir auch. Das Schaf soll doch auch nicht zum Schlachten sein.


    Wenn es aber morgen auf dem Schlachthof stehen würde (was ich ihm nicht wünsche), würde das Schaf ganz normal geschlachtet und wir alle würden fröhlich die Antibiotika mitessen, oder es wäre zufällig für die NRKP-Proben ausgewählt worden und die Zeitungen würden wieder schreien. Genau deswegen sind die rechtlichen Vorschriften bei lebensmittelliefernden Tieren (und dazu zählen Schafe nunmal) eben so streng. Wenn dein Amtstierarzt das so locker sieht ist das dein Glück, rechtlich zulässig ist es im hier vorliegenden Fall trotzdem nicht. Den Rechtstext hatte ich ja gepostet.

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    Vielleicht solltest du dich etwas intensiver mit dem Thema beschäftigen bevor du solche Aüßerungen machst.


    Keine Sorge, ich beschäftige mich tagtäglich mit dem Thema und die Rechtsprechung ist ja eigentlich auch ziemlich verständlich (s.o.)

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    Als Schäfer( unser Betrieb arbeitet langjährig in Versuchen mit dem VetAmt zusammen) und Agrarwissenschafts Student, weiß ich schon wovon ich schreibe


    Als Amtstierarzt weiss ich ebenfalls wovon ich schreibe. Und der Handel mit Antibiotika ist eben ein Reizthema

    Jetzt will ich den Thread aber nicht weiter mißbrauchen, die Threadstellerin wird schon so vernünftig sein und es gibt ja immernoch die wunderbare legale Möglichkeit einfach einen Tierarzt zu rufen und sich von diesem ein Medikament verschreiben zu lassen.

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    So genau wird das nicht genommen. Du bekommst als Schäfer deine Medikamente und kannst die einsetzen wie du sie brauchst ,


    Dann hast du aber vom betreuenden Tierarzt einen AuA-Beleg und in deinem Bestandsbuch Einträge über die jeweiligen Anwendungen. Ein einem ganz anderen Tier (Pferd?) für eine ganz andere Krankheit verschriebendes Medikament darf defintiv nicht einfach verwendet werden. Vielleicht ist es für lebensmittelliefernde Tiere nicht mal zugelassen. Genau wegen solcher Machenschaften gibt es ja jetzt diesen ganzen Papierkrieg. Und nach den Veröffentlichungen über Antibiotika im Hähnchenfleisch wird der Verbleib derartiger Medikamente durchaus wieder verstärkt kontrolliert.

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    sogar Bestandsfremde Tiere damit behandeln.


    wonach soll das erlaubt sein?

    Mit etwas Glück hat sich das Schaf ja auch nur vertreten und braucht gar keine Behandlung