Zitat
Kann ich das einfach so mit nehmen oder ist das verboten?
Wie ist das mit der Grenzüberführung? Gibt es da bestimmte Gesetzte?
Kroatien ist ein sogenanntes "gleichgestelltes Drittland" gemäß VO 998/2003, dass bedeutet der Hund müsste den Anforderungen des §5 genügen, also:
- Ausweis
- Kennzeichnung (Chip)
- Gültige Tollwutimpfung (die Impfung ist gültig, wenn sie im Alter von frühestens 12 Wochen stattgefunden hat und seit der Impfung mindestens 21 Tage vergangen sind).
Alternativ kann man für ungeimpfte Welpen aus gelisteten Drittländern eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Für Baden-Württemberg wäre dabei das RP Freiburg zuständig, wie es in anderen Bundesländern geregelt ist, weiss ich leider nicht.