Alles anzeigenAlles anzeigenIch möchte mich mal ganz kurz einmischen.... ihr dreht euch im Kreis.
Ich gebe euch mal ein Beispiel aus dem Kapitel mit den Invasiven Arten.
Seit einigen Jahren existiert ein Haltungs- und Zuchtverbot für bestimmte Tier- und Pflanzenarten.
Unter anderem sind betroffen: Rote Schmuckschildkröten.
Niemand ist gekommen, um alle zu Schildkrötensuppe zu verarbeiten. Alttiere genießen Bestandsschutz, sie dürfen nur nicht weiter gegeben oder vermehrt werden.
Wenn nun ein Zuchtverbot für Hunde erlassen werden, die ab Tag 1 nicht richtig atmen können, oder die unter chronischen Schmerzen leiden, dann heißt es nur, das sie nicht weiter vermehrt werden dürfen. Mehr nicht.
Wenn ich jetzt 20 Zuchthunde habe, mit denen ich mir mein Leben finanziere, dann ist es einfach Pech.... es mussten sich schon viele Menschen nach Gesetzesänderungen einen neuen Lebenserwerb suchen... das ist das Leben.
Und was passiert mit den Tieren, die nach dem Bestandsschutz angeschafft werden?
Aber natürlich ist ein Zuchtverbot kein Haltungsverbot, aber letzteres wäre eine nur logische Sache, wenn es denn um Qualzuchten geht. Dafür sollte man aber sehr gründlich und sinnvoll definieren, was denn eine Qualzucht darstellt, was ja aber generell eigentlich angebracht wäre.
Glücklicherweise passiert das aber nicht, unsere Politik würde das sowieso nicht sinnvoll hinkriegen.
In der Realität kann man doch nur hoffen das politisch einfach die Finger von sowas gelassen wird, da könnte man sich ja mal auf wichtigere Dinge konzentrieren. Wie zum Beispiel das bekämpfen von Invasiven Arten, wäre hier ja auch mal ganz schön das ganze zu regulieren, dass sich da keiner kümmert empfinde ich nun nicht als Sieg…
Wenn du erwischt wirst gibt es eine Strafanzeige/Geldbuße, und das Tier wird eingezogen.
Wie Fretti schrieb, ist das eine mittelgradige Katastrophe für Tierheime und Auffangstationen.
Die obere Naturschutzbehörde greift da tatsächlich recht hart durch.
Allein für die Anfrage, ob wir die Schildkröte meiner(und Fretti s) Oma nach Niedersachsen verbringen dürfen, wurde mit einer Strafandrohung von 8000€ beantwortet.