Wir sind nun auch angezeigt worden...

  • Sannchen
    Nicht helle sein und Schreibfehler zu machen hat nichts miteinander zu tun ;) das keine eine Intelligenzbestie genauso. Aber das nur am Rande.

    Bentley
    Da hast du Recht aber die sind ja gar nicht am Start. Da scheint es wohl eher um Kohle zu gehen.


    Am Besten ist es wenn sie die Versicherung anruft und dort nachfragt. Habe ich damals auch gemacht und die haben mir meine Panik auch genommen. Die hat nur milde gelächelt und meinte dazu, dass sie solche Leute zu genüge kennen und damit umzugehen wissen.

  • Zitat


    Forderung irgendwie auch keine, nur das unser Schuldanerkenntnis zum 22.12. erwartet wird...

    hallo,
    das solltet ihr nicht machen. falls ihr einen anwalt nehmen wollt, dann laßt ihn antworten. wenn nicht, dann wartet ab, ob es zu einer anzeige kommt. auch würde ich keinen weiteren kontakt zu der frau suchen.

    schreibt euch alles auf, mit ort, datum und wie alles ablief. denn das braucht ihr vielleicht noch. hat die frau zeugen? wenn nicht, steht aussage gegen aussage.
    ich denke, die gute dame möchte ein "paar mark" auf ihrem fehltritt rausschlagen.

    so schnell muß man nicht zum wesenstest, also keine panik. ;)

    viel glück. gruß marion

  • Zitat

    Sannchen
    Nicht helle sein und Schreibfehler zu machen hat nichts miteinander zu tun ;) das keine eine Intelligenzbestie genauso. Aber das nur am Rande.

    Ich meinte damit, daß manche beim Schreiben auch gar nicht nachdenken :D

    Mein Chef diktiert manchmal auch statt Kläger Beklagter...oder an eine Versicherung statt "Ihr Versicherungsnehmer" "Ihr Mandant"...aber dann ändere ich das selber ab...Chefs sind ja auch nur Menschen ;)

    Suse

  • Seit ihr rechtschutzversichert?
    Ich würde mir nen Anwalt suchen, denn DASS klingt nach ner klassischen Masche für Schmerzensgeld...
    Könnte durchaus sein dass der Brief nicht mal von nem Anwalt stammt, sondern selbst aufgesetzt war. da ist immer recht schnell Ruhe wenns nen gesalzenes Antwortschreiben gibt. Und sucht euch einen der sich auf Tierrecht spezialisiert hat. Bloß keine Schuldanerkennung, sonst gebt ihr denen den Freibrief zum Geldabzocken!

    Wesensüberprüfung erfolg zu mindestens hier in BaWü durch Hundestaffel oder Vet. Amt und der Hundführer/ Bezugsperson führt den Hund.
    Bei atypischen Beißvorfällen kanns sein, dass die Hundeführer nur ins Haus kommen, das Protokoll aufnehmen und den Hund beobachten.
    Bei handfesten Vorfällen wird hier Alltag nachgestellt.
    Aber es hängt leider sehr stark vom Prüfer ab, was er als gefährlich ansieht..
    Hundestaffel ist meist viel entspannter, als Vet.Amt... Haben selber ja auch keine Engel an der Leine :D
    Die akzeptieren wenn der Hund sich an der Leine gut führbar zeigt, dass sie ihn z.B. nicht anfassen dürfen.
    Bei der Befragung nichts zusehr beschönigen wie gut euer Hund hört. Zubehaupten der Hund würde nicht start wenn die Katze rennt, kaufen sie einem meistens nicht ab, aber zusagen er ist abrufbar oder ich kann ihn ins Platz brüllen reicht denen vollkommen.
    Achja eins noch. Wie ballgeil ist der Hund?
    Aber bei euch gabs ja garkeinen Vorfall. Somit macht euch keinen Kopp.

  • Ich rate trotzdem zu einer Anzeige gegen die Dame..wenn die nämlich merkt von euch kommt keine Kohle und scheixxx euch beim OA an dann habt ihr den Salat..bis ihr da die ganzen Papiere, Schriftverkehr etc eingereicht habt und das bearbeitet wird.......es gibt doch einige Threads hier im Forum wo Hundehalter Auflagen bekommen haben, bzw das Tier wurde einkassiert nur wegen übler Nachrede...deswegen..nix aussitzen..aktiv werden..Montags zur Polizei, Anzeige wegen Verleumdung..denn dann seid nicht ihr sondern sie ist in der Beweislast

    viel Glück

  • Zitat

    Ich rate trotzdem zu einer Anzeige gegen die Dame..wenn die nämlich merkt von euch kommt keine Kohle und scheixxx euch beim OA an dann habt ihr den Salat..bis ihr da die ganzen Papiere, Schriftverkehr etc eingereicht habt und das bearbeitet wird.......es gibt doch einige Threads hier im Forum wo Hundehalter Auflagen bekommen haben, bzw das Tier wurde einkassiert nur wegen übler Nachrede...deswegen..nix aussitzen..aktiv werden..Montags zur Polizei, Anzeige wegen Verleumdung..denn dann seid nicht ihr sondern sie ist in der Beweislast

    viel Glück

    Genauso ist es, und wenn die Dame behauptet sie hat sich erschreckt vor dem Hund und ist deswegen hingefallen, ist das schon ein Tatbestand, da beißt keine Maus den Faden ab.

  • Also meiner Erfahrung nach kriegt man nicht so schnell Auflagen und erstrecht nicht ein Tier abgenommen.
    Aber es stimmt, dass man da nichts aussitzen sollte.
    Zum Thema Rechtschreibung: Stimmt! Ich hab nen Medizinstudium gepackt und kann nicht mal meinen eigenen Namen richtig schreiben.
    Legasthenie. :ops:

  • Zitat

    Montags zur Polizei, Anzeige wegen Verleumdung..denn dann seid nicht ihr sondern sie ist in der Beweislast

    viel Glück

    Genau DAS würde ich nicht machen. Das würde ich meinen Anwalt im Gegenschreiben androhen lassen, am besten unter Angabe von Zeugen. Klage diesbezüglich kann auch der Anwalt einreichen. Die Behörden würde ich z.Zt. völlig außen vor lassen

  • Jupp, anzeigen würde ich auch noch nicht, allerdings als 'Gag' sollte diese Angelegenheit mitnichten betrachtet werden.

    Was sollst du denn überhaupt anerkennen? Also wie ist das Schuldanerkenntnis formuliert? Das erschließt sich mir nämlich gar nicht.

    Nichts desto trotz, keinesfalls etwas anerkennen, deine Versicherung mit der Sache vertraut machen und der Gegenseite bei eventuellen Begegnung weiterhin freundlich & sachlich gegenüber treten.

    Viel Erfolg für einen positiven Ausgang wünsche ich dir.

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