Habt ihr auch schon mal sowas erlebt?

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

    Erstellen von Bildern
    Ursprünglich war das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, in der Öffentlichkeit nicht verboten.
    § 201a StGB
    Am 6. August 2004 trat jedoch § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[9], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer

    Interessensabwägung bei Fotografieren außerhalb des Privatbereichs
    Bei dem Fotografieren von Personen außerhalb des Privatbereichs kann aufgrund einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter besonderem Umständen die Polizei einschreiten und die Bilder beschlagnahmen, auch wenn nicht zu befürchten steht, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgt [10].

  • Zitat

    http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

    Erstellen von Bildern
    Ursprünglich war das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, in der Öffentlichkeit nicht verboten.
    § 201a StGB
    Am 6. August 2004 trat jedoch § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[9], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer

    Interessensabwägung bei Fotografieren außerhalb des Privatbereichs
    Bei dem Fotografieren von Personen außerhalb des Privatbereichs kann aufgrund einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter besonderem Umständen die Polizei einschreiten und die Bilder beschlagnahmen, auch wenn nicht zu befürchten steht, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgt [10].

    Eben.
    "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs" trifft zu, wenn ich dich in Orten knipse, in denen du dich berechtigterweise unbeobachtet fühlst: bei dir im Garten, im Ruderboot mitten auf dem See oder beim Urinieren im Wald.
    In anderen Fällen müssen die Interessen abgewogen werden.
    Wenn der Nachbar sie tagtäglich fotografieren würde, könnte er Probleme bekommen. Wenn er es fünfmal macht, um seine Anschuldigungen zu untermauern, ganz gewiss nicht.

  • Der Nachbar mag sich ja mit Beweisbildern abfinden, aber wie sieht es beim Amt aus?? Soweit ich informiert bin, gelten selbstgemacht Fotos und Filme nicht als Beweis. Oder hat sich das mittlerweile geändert :???:

  • Zitat

    Wenn er es fünfmal macht, um seine Anschuldigungen zu untermauern, ganz gewiss nicht.


    Gilt das nicht auch als "Veröffentlichung"?

  • ..also sofern ich ihn nicht erwische und er sie öffentlich macht,sprich dem ordungsamt ohne mein wissen übergibt,kann er mit einer anzeige rechnen und punkt..und sei es nur aus lehre dafür,des er fremde leut nich einfach so zu fotografieren hat...

    dieses zitat:
    "besonderem Umständen die Polizei einschreiten und die Bilder beschlagnahmen, auch wenn nicht zu befürchten steht, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgt [10]."

    würde für mich dann zur anwendung kommen,wenn ich ihn dabei sehe,wie er mich fotografiert,ich ihm deutliche sage,des ich das nicht möchte und wenn er mir die bilder nicht rausgibt,wär ich auch so stur und würd die polizei rufen

    sry,aber bei sowas kann ich wirklich fuchsig werden,weil ich es hasse,ungefragt fotografiert zu werden

  • Zitat


    Gilt das nicht auch als "Veröffentlichung"?

    denke ich nämlich auch.....und dabei fällt mir ein..die polizei darf auf angemeldeten demos eigentlich auch nicht einfach filmen (naja sie tun es trotzdem aber des is n andrer schnack)...also nur mal zum thema bildmaterial

  • Das frage ich mich auch immer wieder: Heisst Leinenpflicht übersetzt nicht einfach, dass man den Hund unter Kontrolle haben soll, sprich er soll im FUSS laufen und keine eigene Wege einschlagen? Wenn der Hund sozusagen an einer imaginären Leine lauft, wieso muss man ihn dann noch anbinden?

  • Zitat

    Das frage ich mich auch immer wieder: Heisst Leinenpflicht übersetzt nicht einfach, dass man den Hund unter Kontrolle haben soll, sprich er soll im FUSS laufen und keine eigene Wege einschlagen? Wenn der Hund sozusagen an einer imaginären Leine lauft, wieso muss man ihn dann noch anbinden?

    Leinenpflicht bedeutet anleinen. Eine imaginäre Leine zählt nicht.

    In den meisten Verordnungen steht unter Leinenpflicht, der Hund ist an einer 2 m Leine zu führen.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

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