
"Ich zeige Sie an!"
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nindog -
20. Oktober 2009 um 09:43
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@nindog
sorry, OT, aber bist du Däne/in??? Wo lebst du denn?
Hilsen Hetti -
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Nej, jeg er ikke dansker, men jeg taler dansk! Bist du etwa dänin? Ich studiere dänisch!
hilsen! -
Mal OT : Es ist nicht gut wenn eine Schleppleine auf dem Boden liegt sagen hier alle. Aber wenn ich meinen Hund an der Schleppe führe ist sie doch automatisch irgendwo auf dem Boden .Wie macht ihr das denn. Ich würde dann sagen,daß man überhaupt keine Schleppe nehmen darf,weil Radfahrer gibt es ja überall.
LG
Sigrid und Co -
ich finde das viel zu überzogen :zensur:
selbst wenn die schleppleine da liegt, dann steigt man als fahrrad fahrer eben ab! auch wenn ein ölschlauch quer über dem weg liegt steigt der "gewissenhafte" radfahrer ab! wo liegt da das problem? hier liegt immer so viel auf den wegen, über scherben, drähten, balken usw. usw. usw. zu sogar wirklich fiesen gegenständen wie stacheldraht den man kaum sieht, fahre ich da also drüber und beschwere mich hinterher das z.b. die jugendlichen dort flaschen hingeschmissen haben und zeige sie an? da würden sich die leute ja kaputt lachen... als radfahrer muss man auch mit sowas rechnen!
was nicht heißt, das man seine SL quer über den fahrradweg liegen lassen soll
aber auch der radfahrer hat aufzupassen!
das sagt dir jetzt ein radfahrer, der selber mal über einem ölschlauch gefahren ist und dem das rad wegrutschte und dann ein schmerzlicher absturz folgte
und das ganze war mir peinlich weil ich geträumt hatte, normalerweise wäre ich abgestiegen... man war der mann von der ölfirma sauer und die passanten haben mich mit mitleid überschüttet und ich war nur darauf bedacht schnell weg zu kommen...
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hallo,
also falls es tatsächlich zu einer gerichtlichen auseinandersetzung kommen würde, was würde der richter dazu urteilen bez. mit in betracht ziehen können, müssen?
- es handelte sich offensichtlich um einen öffentlichen weg, ohne einschränkungen für bestimmte benutzer.
- der radfahrer muss auf gewisse vorkommnisse vorbreitet sein und deshalb besonnen und vorsichtig fahren.
auch schon deshalb, weil von ihm im vergleich zu den fussgängern eine grössere gefährdung ausgehen kann.
- durch die zeugenaussagen kann eine direkte beteiligung/mitwirkung an dem sturz, durch die hundhalterin, ausgeschlossen werden. die hundehalterin hätte zwar durch ein umsichtiges verhalten eine vermeintliche gefahrensituation verhindern können, aber durch eine nicht zu erreichende 100% kontrolle der situation kann hier eine vermeintliche gefahrenabwehr nur im zusammenwirken mit der/einer beteiligten person mehr erfolg haben.gruss…
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wahrscheinlich gilt der Grundsatz:
Hunde, die bellen, beißen nicht.
Ärger hätte es geben können, wenn der Mann irgendwie bei dem Sturz zu Schaden gekommen wäre. Die Gerichte haben grade in einem ähnlichen Fall zu Gunsten der Fahrradfahrerin entschieden. Hab grad letzte Woche zufällig dieses Urteil gelesen.
Ich würde nächstes Mal besser mit der Schlepp aufpassen, so dass ihr weg seid vom Weg. Schlepp ist eher was für die Wiese, nicht für den Spazierweg. Da würde ich ne Flexi nehmen.
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hallo bungee,
Zitatwahrscheinlich gilt der Grundsatz:
Hunde, die bellen, beißen nicht.
Ärger hätte es geben können, wenn der Mann irgendwie bei dem Sturz zu Schaden gekommen wäre.
der radfahrer ist ja nicht durch die auf dem boden liegende leine zu sturz gekommen.
warum oder weshalb es danach zu einem sturz kam, ist fragwürdig. wollte er dadurch seinen unmut oder vermeintlichen fehlendem respekt ihm gegenüber, so der hundehalterin demonstrieren?
es reichte ihm vielleicht nicht, dass diese situation für ihn zwar nicht direkt zur gefahr wurde, aber es auch durchaus hätte werden können. aus überforderung mit dieser situation klarzukommen, kam es zu einer art affekthandlung seinerseits. wenn er sich dabei verletzt hätte, wäre es meiner meinung nach eigenverschulden gewesen.
er hätte ja auch bei bedarf, einfach ganz normal stoppen können und die für ihn unklare situation abklären können.ZitatDie Gerichte haben grade in einem ähnlichen Fall zu Gunsten der Fahrradfahrerin entschieden. Hab grad letzte Woche zufällig dieses Urteil gelesen.
weißt du mehr darüber oder kannst hinweise geben wo man etwas mehr zu/über diesen fall erfahren kann?
gruss… -
Naja, das Problem war doch, dass er wirklich nicht durch die Schleppleine gefallen ist. Ihr müsst euch das so vorstellen: Er fährt über die Schleppleine (übrigens so ein ganz dünnes Exemplar), bremst dann einige Meter später ab, dreht sich beim Bremsen zu uns um und fällt dabei vom Rad. Also absolute Unbeteiligung von Seiten der Schleppleine. Klar, ne Schleppleine auf dem Weg ist ungünstig, aber sie war so dünn und es ist wirklich nix passiert. Ich achte sehr darauf, mit meiner Schleppleine niemanden zu nerven und wenn mein Hund doch mal in die falsche Richtung läuft, dann sehe ich zu, dass ich ihn zum Stehen bringe. Heute erst kam hinter uns eine Radfahrerin, die sah Jeppe, fuhr daraufhin langsamer und ich bedankte mich dafür freundlich, also es kann auch so nett und unkompliziert ablaufen.
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Naja, aber nicht alle Menschen sind immer so freundlich.....
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Ich will mich hier nicht als
aufspielen aber ... wenn die Schlepp quer über den Weg liegt bedeutet das ich stehe auf der einen Seite des Weges und mein Hund auf der anderen.
Ich kann in dem Moment null auf ihn einwirken.
Ich kann ihn nicht einholen weil sich sonst die Leine spannt.
Und ich kann, was noch schlimmer ist, das spannen der Leine nicht verhindern falls er in genau dem Moment beschließt durchzustarten.Die Leine wird dann vom Boden hochgehen.
Schlimmstenfalls in dem Moment wo der Radfahrer gerade kurz davor ist.
Vielleicht gerade wegen ihm, weil der Hund sich erschreckt.Was dabei alles passieren kann muss ich hier nicht ausschmücken.
Dem Mensch (der auch ein kleiner Mensch sprich Kind sein könnte) und dem Hund.Über eine Schlepp an der ein Hund hängt zu fahren ist mM nach sehr gefährlich.
Viel gefährlicher als über einen Schlauch, ein Kabel oder sonstwas.
Denn da hängt nichts am anderen Ende was unberechenbar ist.Ja, der Radfahrer hat blöd reagiert.
Einzig richtige Reaktion wäre gewesen anzuhalten und zu warten bis die HH den Hund eingesammelt hätte.
Mit Anpfiff an sie oder verständnsvoll.
Drüber zu fahren und dann Wind zu machen ist doppelt doof.
Aber, vielleicht hat er sie (es war ein ganz dünnes Exemplar) ja erst im allerletzten Moment gesehen?
Denkbar wäre das doch.
Zumal nicht jeder weiß das es Schleppleinen überhaupt gibt.Ganz ehrlich, ich würde nicht so viel über den Mann schimpfen sondern mir selbst in den Hintern beißen das ich gepennt habe.
Und eine Entschuldigung in einem solchen Moment sorgt oft dafür das sich die Wogen, auch beim aufgebrachtesten Menschen, glätten.
LG
Tina -
- Vor einem Moment
- Neu
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