"Totenschein" Pflicht für die Abmeldung?!?!
-
-
Mhm ich weiss gar nicht wie die Stadt Duisburg da so drauf ist.
Ich muss es halt der Züchterin mitteilen und dann auch die Papiere zurückgeben, wenn es mal soweit ist ( ob sie die dann wirklich zurückwill weiss ich nicht). Für sie ist es eine Absicherung das mit ihren Hunden kein Mist gebaut wird in punkto wild drauflosvermehren oder ein lustiges "Wir holen einen Welpen und verkaufen den für das doppelte wieder".
Alles schon versucht worden und bei anderen Züchtern vorgekommen.Aber zu verlangen einen toten Hund auszubuddeln :zensur:
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Hm mein Grosser ist immernoch angemeldet ( Alaska... Todesdatum 99)
Das Amt stellte sich quer ihn ohne Schein abzumelden ... Das der Hund jetzt 25 Jahre alt sein müsste Interessierte auch keinen ... Jetzt mit dem Umzug hat sich das von selbst erledigt...
Dafür hab ich dann die Steuermarke für Bea und nachher für Buddy genutzt -.- ohne Abmeldung keine Ummeldung ... Zumindest in Kölle nicht *kreisch* -
Was ich mich dann frage ist, wie bei solchen Regeln Hunde abmelden kann, von denen man nix mehr gesehen und nix mehr gehört hat. Wenn der Hund z.b. ertrunken ist... da kann keiner ne Bestätigung schreiben. Wie soll man den dann abmelden? Bei Menschen wird dann nen Suchtrupp losgeschickt um die Leiche zu bergen, aber bei einem Hund doch nicht.
Irgendwie komische Regelung.
-
furchtbarer Gedanke
Aber mal noch ne Frage:
Angenommen, mein Hund stirbt bei mir zu Hause, soll ja vorkommen.
Muss dann ernsthaft mit dem toten Körper zum Ta, damit ich den Totenschein bekomme?
Oder was mache ich in so einem Fall?
-
Ich denke mal, hier wird langsam ein bisschen übertrieben.
Wenn jetzt bei einem Amt mal einer komisch reagiert hat, muß das ja nicht überall sein.Ich kann mir vorstellen, wenn man zum OA geht und sagt, der Hund ist von selbst (also ohne TA gestorben) daß die das dann glauben und wenn sie es nicht glauben können sie ja einen Hausbesuch machen und gucken ob der Hund noch da ist, oder man legt vor, daß er bei der Haftpflicht abgemeldet ist.
Ganz so doof, wie es hier geschrieben wird, sind die ja doch nicht.
Und dann nicht zu vergessen, die werden auch viel belogen. -
-
Was ist denn eigentlich,wenn ich -angenommen- meinen Hund privat weiterverkaufe....?
Wie kann man den denn dann abmelden-gibt doch solche Privatverkäufe über Zeitung etc. ohne Kaufvertrag!
Wie können solche Leute denn dann ihre Hunde abmelden?
Und wenn das Tier dann nicht im gleichen Ort wieder angemeldet wird..wie sollen denn die ehemaligen besitzer dann vorweisen,das sie den Hund abgegeben/verkauft haben?? -
Wenn ich das wäre, würde ich zum OA gehen, dort den Namen angeben wer ihn gekauft hat, und die geben das an die jeweilige Gemeinde weiter, ist doch ganz einfach.
-
Zitat
Ich denke mal, hier wird langsam ein bisschen übertrieben.
Wenn jetzt bei einem Amt mal einer komisch reagiert hat, muß das ja nicht überall sein.Hm, immerhin scheint es ja mehreren hier so gegangen zu sein, dass das Amt einen Totenschein haben wollte und es eben nicht gereicht hat, dem Amt glaubhaft zu versichern, dass der Hund gestorben ist.
Klar werden die viel belogen. Aber dann haben sie ja immer noch die Möglichkeit, zu ermitteln wie bei anderen Arten von Steuerhinterziehung auch, sollte sich da ein Verdacht ergeben. Die schriftliche Bekanntgabe, dass man keinen Hund mehr hat, müsste eigentlich ausreichen. Ist sie falsch, macht man sich strafbar und sie können dagegen vorgehen. Aber die meisten Leute, die ihre Hundesteuer nicht zahlen, melden den Hund doch garnicht erst an.
Bei mir gabs diesbezüglich bisher nie Probleme, aber das scheint auch von der Region abzuhängen.
-
Also ich konnte Lawrence in Hannover problemlos abmelden.
Es war so, dass ich ihn bei meinen Eltern anmelden wollte, wo mein Erstwohnsitz ist, da mir mit dem grade dazugekommenen Zweithund die Steuer in Hannover zu teuer geworden wäre.
Da hab ich auf dem Amt einfach gesagt, ich hätte Studienbedingt keine Zeit mehr für den Hund und er würde jetzt bei meinen Eltern leben. Das war überhaupt kein Problem.
Von daher glaub ich nicht, dass sie sich im Todesfall besonders anstellen würden, wenn sie bei dieser Sache schon so lässig waren (was ich nur gut so finde...).Naja, in der Praxis wo ich die meisten Praktika gemacht hab, wird der Besitzer gefragt, ob er ne Bescheinigung für die Versicherung oder fürs Amt möchte/braucht. Zuhause gestorbene Hunde mussten wir nie begutachten und für tot erklären... aber das ist wahrscheinlich von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!