Kastration lt. Schutzvertrag - "bester" Zeitpunkt
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Hallo zusammen,
gemäß Schutzvertrag muss ich Emily ja ohnehin kastrieren lassen, dass Für und Wider und Kastra ja / nein stellt sich mir also gar nicht.
Einzig stellt sich mir die Frage, wann ist der beste Zeitpunkt.
Sie war im Juli läufig und ich wollte sie eigentlich im Herbst kastrieren lassen. Nun habe ich aber vermehrt gelesen, dass es von Vorteil wäre, auch noch die zweite Hitze abzuwarten, da die Mädels nochmal einen Schub Richtung Erwachsensein tun.
Emily ist noch sehr "kindlich", extrem verspielt, gut verträglich mit allem und jedem, aber wenig souverän gegenüber anderen Hunden. Kann sich da wirklich noch was tun, wenn ich ihr noch Zeit lasse mit der Kastra. Ein genauer Zeitpunkt ist im Schutzvertrag ohnehin nicht festgelegt.
Danke für Eure Meinungen!
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Hi,
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Meines Wissens ist so eine Klausel im Schutzvertrag nicht rechtens.
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So weit ich informiert bin, ist diese Klausel unwirksam und nicht rechtens.
Ich würde die Hündin daher nicht kastrieren lassen, weder jetzt, noch später.LG Britta
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Diese Klausel in den Schutzverträgen ist gesetzeswidrig, du mußt dich weder daran halten, noch darfst du (eigentlich) einfach deinen Hund kastrieren lassen.
Es gab Halter, die haben gegen einen TSV wegen genau der Klausel geklagt und haben Recht bekommen. Soweit will natürlich niemand gehen. Laß sie einfach so, wie sie ist, ganz, im Stück und als echte Hündin.
Gruß, staffy
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Rechtswidrig? Aha, man lernt also nie aus... Tante G**gle gibt mir leider nur verschiedene Meinungen von HH dazu, nicht aber was wirklich verbindlich Greifbares
*weitersuch*Und was könnte in dem Zusammenhang der Passus "Der vermittelte Hund geht mit Abschluss dieses Vertrages in den Besitz des neuen Halters über.
Eigentümer bleibt der Verein" bedeuten? Ich bin ja rechtlich nicht der Eigentümer des Hundes, er "gehört" mir also nicht. Machen auch die meisten Tierheime zum eigenen Paragraphen im Schutzvertrag.Kann dann der Verein entscheiden oder wie sieht die Rechtslage aus? Oder darf ich als Besitzer entscheiden?
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jupp...wenn kein Termin drin steht...na denn...kannst es ja in 20 Jahren machen.
Kann nur Streß geben, wenn sie kontrollieren kommen, falls es bei dir so sein sollte.Aber dann kann man ja immer noch auf die unwirksamkeit der Klausel aufmerksam machen...
Würde es nicht machen.
Gruß Gwen
Edit: ich wieder sooo langsam, Aber hups, was ist das denn?
Eigentümer und Besitzer? ömpf....ist das nicht das gleiche?
Geh mal mit die Tante suchen lassen, interessiert mich nu auchwas gefunden.... Zitat aus der Suche..........
Beipiel:
Wenn Du ein Haus gekauft hast, dann bist Du der Eigentümer.
Wenn Du es selbst bewohnst, bist Du auch der Besitzer.
Wenn Du es vermietet, ist Dein Mieter der Besitzer, aber Du bist immer noch Eigentümer."Unter Eigentum versteht man die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer darf bestimmen, was mit seinem Eigentum geschieht. Er kann es selbst benutzen, verschenken, wegwerfen, verleihen oder vermieten. Er darf auch anderen verbieten, die Sache zu benutzen.
Die Befugnisse des Eigentümers regelt der § 903 BGB"Unter Besitz versteht man die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Besitz kann man auch ohne Eigentum erlangen, z.B. durch Diebstahl, durch Leihe oder durch Miete. Umgekehrt kann Eigentum verloren gehen. Der Eigentümer ist dann nicht mehr Besitzer der Sache. Nach § 854 (1) erwirbt man Besitz durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache."
Was das nu mit dem Tier zu tun hat, aber leider wird Tier ja noch immer als Gegenstand gesehen...oder irre ich mich?
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Sollte wirklich jemand nachfragen, dann würde ich deutlich sagen, daß ich meinen gesunden Hund nicht einer risiko- und folgereichen OP unterziehe. Zudem wirst du durchaus in der Lage sein, eine Schwangerschaft zu verhindern, dein Hund streunert vermutlich nie alleine herum.
Dieses "Eigentümer bleibt der Verein" ist üblich in den Verträgen. Hintergrund ist, daß der Hund nicht einfach weitergegeben, verkauft werden kann und daß, sollte jemand seinen Hund mißhandeln, der Verein ohne Veterinär- oder Ordnungsamt befugt ist, den Hund zurückzufordern.
Gruß, staffy
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Zitat
Was das nu mit dem Tier zu tun hat, aber leider wird Tier ja noch immer als Gegenstand gesehen...oder irre ich mich?Danke für die Tante bemühen

...und das ist eben die Frage...Thema Eigentum/Besitz, der Unterschied ist/war mir klar, wie sich das verhält. Greift´s aber auch beim Tier?

EDIT: staffy - was der Hintergrund für den Passus ist, ist mir klar. Hab etliche Zeit selber für einen Tierschutzverein gearbeitet (allerdings Meerschweinchen & Co.) und viele, viele Schutzverträge geschrieben. Aber das beantwortet meine Frage ja nicht, ob sich ein Verein im Zweifelsfall auf das Wörtchen Eigentum berufen kann, wenn es um die Kastra ginge?!

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Kein normaler Verein würde einen Hund zurück nehmen, weil er nicht kastriert ist !!
Das damalige Gerichtsurteil bezog sich ja auf den Zwang kastrieren zu lassen, oder Hund zurückgeben. Da alle anderen Bedingungen erfüllt waren und dieser Passus eben rechtswidrig war, haben die Halter Recht bekommen.
Rein rechtlich darf keiner den Hund nehmen und das wird auch niemand tun. Ich arbeite für ca. 15 TSV und TH, keiner von denen würde eingreifen. Ich hatte einmal den Fall, daß mit einem Hund vermehrt wurde, die hatten die Wahl, kastrieren lassen, oder zurückgeben.
Gruß, staffy
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Gewolltes Vermehren ist logisch eh ausgeschlossen, genau wie trächtig werden an sich - mein Hund streunert nicht alleine durch die Weltgeschichte, wie Du schon richtig vermutet hast.

Danke für Eure Antworten, waren sehr informativ!
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