frage zu hundeschule

  • hallo miteinand

    ich habe gerade im netz bei diversen hundeschulen in der gegend gestöbert und bin dann auf folgendes gestossen...darin wird erwähnt,des wenn mensch den anweisungen des kursleiters nicht folge leistet,mensch vom kurs ausgeschlossen werden kann----> zitat :

    Die HSA behält sich vor, den Kurs jederzeit nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Kursgebühr wird in diesen Fällen anteilig erstattet. Die HSA kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kursteilnehmer den Kurs erheblich stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters widersetzt. In diesem Fall werden keine Gebühren erstattet.


    ist das so normal?weil ich mich gerade frage,was ist,wenn ich nun mit dem umgang mit meinem hund oder den trainingsansätzen nicht zufrieden bin :???:

  • Das hört sich wirklich heftig an und ich persönlich würde da auch drüber stolpern.

    Aber ich würde mir auch denken, dass die HS wahrscheinlich richtig schlechte Erfahrungen mit HH gemacht hat, die plötzlich ungerechtfertigt ihr Geld zurück haben wollten, so daß sie diesen Teil in ihren Vertrag aufgenommen haben. Und würde sie mir anschauen (das erste Mal ohne Hund) und nach meinem Gefühl entscheiden.

  • Zitat

    ist das so normal?weil ich mich gerade frage,was ist,wenn ich nun mit dem umgang mit meinem hund oder den trainingsansätzen nicht zufrieden bin

    Mir hat mal ne HH erzählt, dass sie auch gehen musste, weil sie ihrem BC nicht permanent ein Leckerchen unter die Nase halten wollte, weil der eigentlich schon recht viel konnte und diese Art von Lockerei nicht wollte.
    Ob das stimmt, weiss ich nicht.

  • Ich war nun schon in 2 Hundeschulen. In den Anmeldungsforumlaren war aber nie so eine Vereinbarung drin :???:

    Wobei ich es eigentlich auch nicht so schlecht finde, die HS muss sich ja auch nicht alles gefallen lassen. Nehmen wir mal an ein Kursteilnehmer schlägt seinen Hund während der Übungsstunden - soll der HT das schlucken und dulden nur weil der Teilnhemer bezahlt hat?

  • Wir sind zwar keine Hundeschule, sondern ein Verein. Aber bei uns wurde auch schon der ein oder Andere HH des Platzes verwiesen. Manche Sachen darf man einfach nicht zulassen. Wir behalten uns auch vor, bestimmte Auflagen zu erteilen. So muss z.B. eine Halterin ihrem Staff einen Maulkorb anlegen, obwohl er von der Stadt eine Maulkorbbefreiung hat. Hintergrund ist jedoch die Tatsache, dass es mit diesem Hund schon zwei /zum Glück nicht ganz so schlimme) Beißvorfälle gegeben hat.

    Gewisse Regel sollten eingehalten werden. Dass manche HS das direkt vertraglich festhält finde ich schon ok. Die Formulierung ist ein bisschen unglücklich gewählt, dass muss ich zugeben. Ich denke aber, dass damit einfach die Sicherheit der anderen Teilnehmer und Hunde gemeint ist. Es gibt einfach jede Menge Leute, die meinen sie dürften alles.

    MEin Rat: geh dir diese HS mal in Ruhe ansehen. Guck dir den umgang mit den Hunden und den Menschen und die Trainings-Phillosofie an. danach wirst du schon entscheiden können, ob diese für dich ok ist. Sprich sie auch mal direkt auf diese vertraglichen Bedingungen an. Sicherlich werde sie dir diese und den Hintergrund genauer erklären können.

  • Bei uns war auch mal ein Hundehalter im Kurs, der gleichzeitig noch in einer anderen Hundeschule (Polizeihundeschule) war. Der hat so ziemlich alles in Frage gestellt, was und wie in unserem Kurs unterrichtet wurde... das war schon nervig.

    Nach einer klaren Ansage unserer Trainerin kam dann zu unserem Kurs nur noch die Frau mit dem Hund und der Mann ging weiterhin zur Polizeihundeschule.

    Ich denke auch, dass man sich als Trainer/Trainerin nicht alles gefallen lassen muss.

    Liebe Grüße - Andrea mit Yuma

  • Ich finde auch, dass das Zitat gar nicht so extrem ist. Gerade Vertragsbestandteile lesen sich oft schlimmer als sie in der Realität gemeint sind. Wenn man sich die AGB´s auf den verschiedensten rechnungen / kaufverträgen ansieht- dürfte man keinen Vertrag mehr unterschreiben.
    Absolut richtig finde ich, dass die Hundeschule einen Halter "ausschliessen" oder des Platzes verweisen kann. Das in diesem Fall sogar anteilig die Gebühr erstattet wird ( wie in dem Zitat aufgeführt) finde ich löblich.

    Ich denke Du solltest Dir ein oder zwei Hundeschulen ansehen, Dich bei Kursen mal mit deinem Hund hinsetzten und beobachten. Wenn Dir der Umgang und auch die Art gefällt- dann entscheide nach dem Baugefühl.

    Hier mal eine Beschreibung von erlebten Situationen in der Hundeschule:
    (Namen und Rassen verändert)
    Franz A. kommt in die Gruppenstunde ( Unterordnung ) mit seiner Mix Hündin ( 6 Monate). Geübt wird die Bedrängnis ( Hund und Halter in die Mitte des Kreises, Hund ablegen- Gruppe geht auf Kommando auf Hund und Halter in der Mitte zu- Hund in der Mitte muss die Position halten- Gruppe bleibt vor den in der Mitte befindlichen Hund und Halter stehen ( Berührungen der Hunde nicht erlaubt!)
    Franz A. findet es bei jeder dieser Übungen total putzig das seine Mix Hündin auf den in der mitte befindlichen Hund rumspringt ( Aussage: Die will ja nur spielen und mag den Hund doch sooooo sehr)
    Die Übung ist für den Hund in der Mitte nicht mehr ausführbar und macht das Training einfach zunichte.
    Franz A. wurde 100 Mal darauf aufmerksam gemacht, dass er seinen Hund fixieren muss.

    Wenn ich Trainer wäre, hätte ich nach 10 Ansagen Franz A. nicht mehr an diesen Übungen teilhaben lassen.

  • dank euch für eure antworten

    ich kenne mich mit solchen "vertragsklauseln" in der richtung nun gar nicht aus und wollte deswegen einfach mal nachfragen,ob sowas halt als "normal" zu bezeichnen ist usw....bei extremfällen kann ichs natürlich verstehen,wenn leut vom platz gewiesen werden und sicherlich versteh ich auch,das hundeschulen sich auch auf ne art und weise absichern müssen....für mich liest es sich halt nur etwas komisch,deshalb meine nachfrage

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