Tauglicher Diensthund gesucht!
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Hier in NRW besteht für Firmen die Möglichkeit auf Zivilschärfe gearbeitete Hunde auszubilden und einzusetzen. Aber das ist dann auch ein "gefährlicher" Hund im Sinne unseres Landeshundegesetzes und er unterliegt den entsprechenden Auflagen.
Das mag in NRW möglich sein. Meines Wissens ist das aber nicht überall in D der Fall.
Und wenn ich mir die Kommentare bsp. im Mali-Forum zum Thema "privater Sicherheitsdienst" und Hundeausbildung durchlese, und dort ganz klar immer wieder darauf hingewiesen wird, dass Zivile Ausbildung in D für Privatpersonen (und private Sicherheitsdienste sind Privatpersonen) verboten ist, dann scheine ich nicht allein mit dieser Meinung zu sein.Kann ja aber mal gezielt nachfragen. Da tummeln sich naturgemäss ne ganze Menge Diensthundeführer, offizielle, also Polizei und Militär und auch private.
Wenn ich mir allerdings den Kenntnisstand der betreffenden Personen ansehe - dann sollte man in dem Fall garantiert KEINE Erlaubnis zum Ausbilden eines Hundes auf Zivilschärfe geben.
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Nein , da braucht man schon erheblich mehr Wissen und Erfahrung. Und das eben nicht allein, sondern komplett im Team.
Zudem man so einen Hund ja auch brauchen muss. Aber für die üblichen Aufträge braucht man den eben einfach nicht.
Wobei eben auch in NRW fast alle Hunde von Sicherheitsunternehmen reine Begleithunde sind, die keine weitergehende Ausbildung haben, sondern im Prinzip den Ausbildungsstand von Hunden bei manchen Ordnungsämtern.LG
das Schnauzermädel -
Anmerkung: habe mir gerade die LHV BaWü durchgelesen. Anscheinend darf auch in BaWü mit besonderer Genehmigung tatsächlich eine entsprechende Ausbildung erfolgen, wenn die Ausbildung für Wach- und Schutzzwecke dient. Voraussetzung ist allerdings u.a. eine entsprechende Sachkenntnis, die hier offensichtlich NICHT vorliegt.
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Und die Hunde die für Wach- und Schutzzwecke dienen haben mit dem Diensthund der Polizei nicht gemeinsam. Einen Hund mit Herz zu führen ist schon was anderes als einen Hund mit Beißkorb an der Leine zu haben, damit er Eindruck verschafft.
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Zitat
Interessantes Thema. Als ausgebildeter DHF dreht sich mir ein wenig der Magen. Einen Hund auf Menschen zu trainieren erfordert schon etwas mehr als ein paar Bücher zu lesen und einen ein wöchigen Lehrgang zu leisten.
Richtig - aber darum geht es ja nicht zwangsläufig bei einem Diensthund im privaten Sicherheitsgewerbe.
Es gibt keine allgemeingültigen Vorschriften, welche Ausbildung ein solcher Hund überhaupt haben muss, d.h. nichtmal eine BH ist vorgeschrieben.
Und auch die normalen Hundeführer müssen keine irgendwie offiziell anerkannte Ausbildung haben.
Der einwöchige Lehrgang qualifiziert zum Hundeführerausbilder - d.h. nach dieser einen Woche (selbst wenn man nicht zuhört, denn es gibt keine Prüfung) darf man Hundeführer ausbilden.Und als mir das so klar wurde drehte sich mein Magen gleich mehrfach um.
Gottseidank ist die Realität in den Unternehmen weit besser, als es die Vorschriften verlangen. Von wirklich gut kann allerdings auch nur selten die Rede sein.
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Gott sei Dank gibt es ja auch vernünftige Unternehmen.
Hier bei uns ist der Kokurrenzdruck groß, daher sind die Bedingungen für die Hunde und der Ausbildungsstand von Mensch und Hund meist recht gut, weil einfach von Kundenseite danach gefragt wird. Aber ein paar Gemeinden weiter sieht es schon ganz anders aus.LG
das Schnauzermädel
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