Tauglicher Diensthund gesucht!
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Lies dir mal den Link durch, dann weißt du wie das geht, einfach so wird man keinen Schutzhund im Wachdienst führen können.
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Ich habe ja gesagt, er darf das machen, wenn er alle Unterlagen zusammen hat und die Genehmigung hat.
ABER: Aus versicherungstechnischen Gründen sollte man immer mindestens ein VPG A nachweisen.
Nur, wenn er schon nicht weiß, wo er einen entsprechenden Hund bekommt, wie und wo möchte er ihn dann ausbilden?
Wie gesagt, Helfer und passende Gelände und Gebäude bekommt man nicht hinterhergeworfen. Und das muss man sehr regelmäßig zur Verfügung haben, sonst hat man eine unzuverlässige Zeitbombe am Band.
Dazu gehört einiges an Ausbildungserfahrung dazu, damit man so einen Hund ausbilden und SICHER führen kann...LG
das Schnauzermädel -
ich denke auch es wäre realistischer, sich erstmal einen ausgebildeten diensthundeführer zu suchen für seine firma. eben aus all den gründen, die hier vorher schon genannt werden. so einfach ist die sache nämlich wirklich nicht.
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Du sagtest "vom Welpen zu idealen Schutzhund" ist ein reines Sportbuch (ich selber kenne es nicht, er redete nur davon)
Gibt es auch ein Buch über die Ausbildung bzw. Ausbildungsgrundlagen von Diensthunden? -
Zitat
Davon hat auch nie jemand gesprochen
WAS ??? JEDER Sicherheitsdienst führt ausgebildete PERSONENSchutzhunde (keine Sporthunde)
In welchem Gesetz soll das stehen? § ?Ich habe ein Sicherheitsunternehmen.
Daher weiss ich, das es keine Vorschriften bezüglicher der Ausbildung und Qualifikation von Diensthunden gibt. Man kann sie auch Personenschutzhunde nennen.
Und das müssen auch nichtmal Hunde der s.g. Gebrauchthunderassen sein - wer das lustig findet, kann auch seinen Dackel mit zum Dienst nehmen.Die Berufsgenossenschaft bietet einen Ausbildung zum Hundeführerausbilder an: ein einwöchiges theoretisches Seminar, es gibt noch einen zweiten Teil - wieder eine Woche mit Praxis - aber die erste Woche reicht um die Bescheinigung zu erhalten, Hundeführerausbilder zu sein. Damit kann man dann seine eigenen Hundeführer im Unternehmen ausbilden.
Die Schutzhundeausbildung, wie sie von Militär und Polizei durchgeführt wird, darf nicht von zivilen Personen oder Unternehmen durchgeführt werden. Oder anders formuliert - ein privates Sicherheitsunternehmen kann keinen Schutzhund (im Sinne des polizeilichen Schutzhundes) ausbilden.
Die zivilen Schutzhundeprüfungen heissen inzwischen VPG-Prüfungen und sind auf sportliche Leistungen zugeschnitten - und eben nicht auf Schutzdienst.
Mal davon abgesehen: hat Dein Bekannter denn schon Aufträge wo er Hunde einsetzen kann? Dann braucht er ja jetzt einen "fertigen" Hund.
Ansonsten würde ich im Rahmen einer Existenzgründung die Finger dringend von einem Welpen lassen - und wenns nur der Kuschelhundwelpe fürs private Vergnügen ist.Im Sicherheitsdienst wird das Geld über die Stunden verdient, d.h. die erlaubte Höchstgrenze von 220 Arbeitsstunden pro Monat ist die Regel - für Selbstständige, wo ja keine Arbeitsgericht die sozialen Bedingungen prüft, sind NUR 220 Stunden im Monat echter Luxus. Selbstverständlich werden diese Stunden überwiegend Nachts absolviert.
Nebenbei muss Dein Bekannter noch schauen, das er Aufträge aquiriert, Mitarbeiter engagiert, einarbeitet und kontrolliert - und das Buchhaltung und sonstige Unterlagen immer stimmen.
Wann und wo soll da bitte Platz sein für einen Welpen?Schöne Grüsse an den zukünftigen Konkurrenten - er soll aufhören zu träumen, sonst gibts schnell ein bitterböses Erwachen.
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Wirklich gute Bücher gibt es kaum.
Baumann: Neue Wege der Polizeihundeausbildung ist ganz ok. Man sollte aber Vorkenntnisse haben.
Rullang/Gintzel: Handbuch für Hundeführer, das geht aber nicht tief genug und den Teil mit der Trieblehre kann man verbrennen.
Ochsenbein: Vom Begleiter im Alltag bis zum Dienst- und Rettungshund ist ein nettes Büchlein, aber wenig zielführend.
Baumann/Hause: Wachhunde privat und dienstlich ist auch so ein wenig hilfreiches Werk
Aber Bücher helfen da auch sehr wenig, erfahrene Ausbilder sind gefragt, die dem Menschen unter die Arme greifen und den Hund einschätzen können.
Wobei, wo liegt das Problem, einen Hund zu bekommen?
Der Diensthundemarkt ist voll, überprüfbare Hunde, teilweise aus komplett untersucht, gibt es zumindest im Bereich DSH, Mali und x-Mechelaar wie Sand am Meer.LG
das Schnauzermädel -
Darf man denn einfach im Sicherheitsdienst einen Hund mitnehmen ohne Sachkundenachweis und so ?
Wie sieht das denn da Versicherungstechnisch aus?
Weil das ja nicht mehr privat ist. -
Hier in NRW besteht für Firmen die Möglichkeit auf Zivilschärfe gearbeitete Hunde auszubilden und einzusetzen. Aber das ist dann auch ein "gefährlicher" Hund im Sinne unseres Landeshundegesetzes und er unterliegt den entsprechenden Auflagen.
LG
das Schnauzermädel -
Interessantes Thema. Als ausgebildeter DHF dreht sich mir ein wenig der Magen. Einen Hund auf Menschen zu trainieren erfordert schon etwas mehr als ein paar Bücher zu lesen und einen ein wöchigen Lehrgang zu leisten.
Den geeigneten Hund findet man nicht immer, drum sollte man von Hunden schon einige Kenntnisse haben. Nach über 2 Jahrzehnten ist eine ganze Menge an Erfahrung gewachsen und eben mal einen Hund aufziehen schon mehr als bedenklich.
Einen triebhaften Hund mit der nötigen Aggression für den Personenschutz mit eher unerfahrenen HF ist nicht ganz so verständlich. Einen Wurf zu begutachten um daraus das nötige Potenzial an Hund für eine qualifizierte und fachliche Ausbildung zu finden für jemanden der sich nicht auskennt ein Traum.
Die benannten Bücher spiegeln nicht das wieder, was eine Ausbildung für den Diensthund erfordert. Sie sind rein auf die sportlichen Bereiche abgestellt und das was dort als Schutzdienst beschrieben wird ein gefährliches Halbwissen in den Händen von unerfahrenen Personen
Gerade die Arbeit mit einem Hund in einem Sicherheitsunternehmens schreibt sich sehr leicht und zeugt nicht davon zu wissen, was ich wann wie wo mit dem Hund tun darf. Einen Hund gegen Menschen einzusetzen erfordert schon ein wenig mehr an Rechtskenntnissen und auch der Einsatz aufgrund hoheitlichen Massnahmen mit der Gefährdung bedeutender Rechtsgüter.
Gerade mit dem Gedanken an das Landeshundegesetz NRW ist mit einem solchen Hund der eine gewisse Schärfe aufweist nicht zu spassen. Hier ist eine hohe Verantwortlichkeit notwendig und sehr viel Fachwissen.
Ich kann einigen Ausführungen wenig abgewinnen, da aufgrund der gemachten Erfahrungen im Sicherheitsdienst die Hunde dort zur Bewachung von Objekten eingesetzt wurden. Die Gepflogenheiten solcher Unternehmen hab ich kennengelernt und die Hunde dort auch.
Kurz zu den Tierheimhunden. In all den Jahren hab ich nur sehr wenige Hunde kennengelernt, die aufgrund einer richterlichen Beschlagnahme oder einer Sicherstellung im anderen Sinne ihren Weg zum Diensthund angetreten haben. Diese Hunde waren zum größten Teil verhaltensgestört und erforderten eine sehr umfangreiche Ausbildung. Ansonsten hab ich in Tierheimen mehr als einmal Hunde überprüfen dürfen. Sie waren für die Arbeit nicht zu gebrauchen und fristeten schon seit langer Zeit ihr Leben dort.
Ein Diensthund muß über eine gehörige Portion Selbstvertrauen verfügen. Er sollte schusssicher, umweltneutral, stressbelastbar sein. Und für den HF gelten die gleichen Voraussetzungen.
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In NRW kann man gut mit so einem Hund leben
, wenn man das entsprechende Wissen und das entsprechende Umfeld hat. Dann hat man einen guten Kontakt zu seinem Amts-Vet. und seinem Ordnungsamt und es läuft fast normal.
Aber die Einschränkungen sind natürlich auch da. Man hat einen als gefährlich eingestuften Hund, den man anders handeln muss.
Mir hat ein Hund dieser Art gereicht. Jetzt habe ich reine Sporthunde, die einfach durch ihre Anwesenheit wirken und bessere Sinne haben als ich. Das ist perfekt, es reicht vollkommen und die Hunde haben ein ganz normales Leben.
LG
das Schnauzermädel -
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