tierheim will kastrieren
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hallo zusammen!
ich könnte eure hilfe und rat gebrauchen.
wir haben unseren shorty (pekingnese) vor gut zwei monaten aus dem tierheim geholt. er ist jetzt bald sechs monate alt. in unserem abgabevertrag steht drin: "kastration: termin wird noch vereinbart, ist bestandteil des vertrags". das ist handschriftlich unter besondere eigenschaften eingetragen.
ich habe mich nun schon über das thema kastration informiert und bin nicht damit einverstanden das sie ihn im oktober mit noch nicht einmal acht monaten kastrieren wollen.
das habe ich der dame bei der endgültigen abnahme auch gesagt, weil ich gelesen habe das dies negative auswirkungen auf seine körperliche und geistge entwicklung haben kann. sie meinte nur in amerika kastrieren sie die hund noch viel früher, ich soll also zufrieden sein.
ich finde das aber absolut nicht in ordnung. shorty ist so ein toller hund und ich möchte nicht das er sich aufgrund einer unnötigen kastration irgendwie verändert. es gibt weder gesundheitliche noch verhaltensgründe die dafür sprächen.
wie seht ihr das? würdet ihr euch wehren? wie seht ihr meine chancen?
rein theoretisch ich würde bis dahin umziehen: kann das tierheim meine adresse rausfinden, über tasso oder die stadt?
liebe grüße - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
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Ich glaube mal gelesen zu haben, dass so eine Klausel nichtig ist.
Es gibt keine medizinische Indikation, also kann keiner gezwungen werden den Hund zu kastrieren!
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Hi,
Wir hatten das Thema hier neulich schonmal...
Ich kann nur sagen: Du hast einen Vertrag mit dem Tierschutzverein gemacht und dich damit verpflichtet, den Hund kastrieren zu lassen! Du hättest den Hund nicht nehmen dürfen, wenn dich das mit der Kastration gestört hätte.
Aber evtl. könnte man ja über das Alter nochmal sprechen - wobei ein Kleinhund mit 8 Monaten vielleicht auch schon relativ weit entwickelt ist.
Ich würde versuchen, deine Gründe nochmal darzulegen und dann vielleicht noch 2 oder 4 Monate "rauszuschlagen" - in einem ruhigen und vernünftigen Gespräch.Dass du dem Vertrag durch Umzug entgehen willst, finde ich ziemlich daneben!
lg,
SuB -
das hab ich auch schon gelesen, aber ich weiß im moment nicht womit ich zu rechnen habe wenn die sich bei mir melden und ich sage, der kleine wird nicht kastriert weil kein grund besteht und die klausel nichtig ist. nachher stehn die mit der polizei vor der tür und nehmen mir den kleinen weg oder so...
ich hab in der huschu wirklich unschöne sachen über unser tierheim gehört und beide frauen die auch einen hund von dort haben sagten sie würden nie wieder einen hund von dort holen. -
Ich finde das Verhalten des Tierheims daneben.
Sorry, ich würde schlichtweg nichts machen ... was wollen die denn tuen?
Einklagen?
Wegen Vertragsbruch?
Lächerlich!!!!Vielleicht findest Du ja einen TA der die ne Kopie einer Kastrarechnung gibt.
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Die legen das Tierschutzgesetz so aus, wie es ihnen passt.
Kastrationen sind erlaubt, wenn unkontrollierte Fortpflanzung damit verhindert werden kann. Was meiner Meinung nach aber nur bei zbs Kaninchen, freilaufenden Katzen, Pferden etc zutrifft. (Hunde werden ja selten unkontrolliert im Rudel gehalten)
Damit unterstellen sie, dass jemand nicht in der Lage ist, aufzupassen. Womit ihnen die diversen "Unfallwürfe" leider Recht geben.
Ist im Vertrag hinterlegt, dass der Hund weiter offiziell dem TH gehört oder geht er vollständig in deinen Besitz über?
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Das ist eine schwierige Frage.
Bis jetzt gibt es meines Wissens noch keine Grundsatzentscheidung dazu, ob diese Klausel sittenwidrig ist oder nicht. Im Tierschutzgesetzt steht meines Wissens nach drin, dass eine Kastration erlaubt ist, wenn dadurch die unkontrollierte Fortplanzung unterbunden werden kann.
Fraglich ist hier natürlich was man unter "unkontrollierter" Fortpflanzung versteht. Wir könnten ja mal weiterspinnen :
Du verweigerst die Kastra Deines Hundes. Dann müsste das Tierheim Dich im schlimmsten Fall auf Herausgabe des Tieres oder Erfüllung des Vertrages verklagen. Ich denke, dass das eher unwahrscheinlich ist, kenne aber auch keinen ähnlichen Fall.
Gibt es in Deinem Vertrag eine Klausel, die besagt was passiert, wenn Du den Hund nicht kastrieren lässt (Konventionalstrafe, rückgabe des Hundes) ? Wie wird die Kastra von Seiten des THs nachgeprüft?Zur Kastra : Ich kann Dich verstehen, dass Du Deinen Hund nicht kastrieren lassen willst. Die meisten Tierheime und Tierschutzorgas betrachten die ganze Sache allerdings von einem anderen Standpunkt aus, da sie ja häufig die Folgen von unerwünschten Verpaarungen zu spüren bekommen und natürlich vermeidern wollen, dass noch mehr Hunde zur Welt kommen.
Amerika als Referenz heranzuziehen finde ich wirklich sehr schwach. In den USA lassen auch manche Menschen ihren Hunden die Krallen lackieren. Sollen wir das jetzt auch machen? Achja und da werden Hunde ja auch mit wenigen Wochen in Tiergeschäften verkauft. Ganz toll :kopfwand:
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im abgabevertrag steht: die übernehmerin wird mit aushändigung des tieres eigentümer mit allen rechten und pflichten.
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Ich würde versuchen, das Tierheim abzuwimmeln, wenn die einen Termin abmachen wollen. Indem du ihnen sagst, dass du dich selbst darum kümmerst beim TA deines Vertrauens. (Und das machst du ja auch - nur halt auf deine Weise
)
Ich würde abwarten, ob die überhaupt noch mal nachhaken. -
Kannst Du auch vielleicht noch schnell die anderen Fragen beantworten (Nachprüfen der Kastra) ? Das wär super, dann kann ich Dir eher was raten.
- Vor einem Moment
- Neu
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