Wald und Jäger
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Jäger dürften einen Hund schießen wenn er wildert.
Wildern wird aber in den Bundesländern unterschiedlich definiert.
In einigen Bundesländern reicht es wenn der Hund sich nicht mehr im Einwirkungsbereich seines Besitzers befindet. - Vor einem Moment
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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hm, gut zu wissen! dankeschön.
liebe grüße
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Wie genau definiert man "Einwirkungsbereich des Besitzers"?
Abgehauen, Besitzer um die nächste Wegesecke, Hund lässt sich nicht abrufen, unangeleint?

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Moin,
NEIN! Der Jäger darf nicht schießen..... nur unter besonderen Umständen, wenn Gefahr im Verzug ist, sozusagen. Also, wenn der Hund bereits drei Meter hinter dem Reh ist oder zum widerholten Male ausserhalb des Einwirkungsbereiches seines Halters herum läuft. Was aber nachweisbar sein muss.
Schießen ist so ne Sache, ich würde alles andere bevorzugen, mit dem Halter reden, ihn ums anleinen bitten, notfalls anzeigen, aber schießen? Never, das macht einem keine Freunde, weder so noch so....
Bei uns in der Nähe hat der Jagdpächter einen Hund geschossen, der wiederholt gewildert hat, nach mehrfachem Ansprechen des Besitzers, der immer mit den Schultern zuckte und zahlte, (für Hühner, für Schafe und für Wildtiere) hat der Jäger getan, was an der Zeit war. Der Besitzer hat einen Höllenaufstand angezettelt, einen öffentlichen Schrein bei sich an der Strasse errichtet, RTL angerufen (die auch kamen) aber selbst die haben dann angesichts der Umstände, auf ihre Reportage verzichtet.
Ich selbst würde mich da an die Empfehlung meines Jagdausbilders halten. Ich liebe Hunde, ich mag sie nicht schießen, auch wenn sie wildern nicht. Man kann den Hund stattdessen einfangen und in ein weit entferntes Tierheim bringen..... und dem Besitzer dann nach einiger Zeit anonym mitteilen, wo sich sein Liebling befindet. Er kann ihn abholen, zahlt so einiges an Kosten für den Aufenthalt und ich hab es nie erlebt, das der betreffende Hund dann noch wildern gehen durfte. Hart aber wirksam, denn nicht der Hund ist das Problem, der Halter ist es. Und, leider erreicht man über Geld mehr als über nette und freundliche Worte.
Gruß Sundri
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wow, wenn alle so vernünftig wären wie sundri...
ne, also das mit dem "3 metern hinter dem reh" etc. kann ich vollkommen verstehen und nachvollziehen!
hat der jäger auch das recht, einfach fotos von den tieren zu machen? also bei menschen, bei nichteinwilligung, ist das ja strafbar. kann ich ihm verbieten fotos zu machen?
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Laut einem Freund darf er mich nicht fotografieren und er meinte ich sollte mich bei unserem Jäger beschweren. Aber das ist es mir nicht wert.
Wie gesagt ich versteh ihn. -
Zitat
NEIN! Der Jäger darf nicht schießen..... nur unter besonderen Umständen, wenn Gefahr im Verzug ist, sozusagen. Also, wenn der Hund bereits drei Meter hinter dem Reh ist oder zum widerholten Male ausserhalb des Einwirkungsbereiches seines Halters herum läuft. Was aber nachweisbar sein muss.
Doch er darf
§ 29
Jagdschutz
..........
2. wildernde Hunde zu töten, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für
sie verantwortlichen Person befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-,
Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde erkennbar sind, und
3. wildernde Hauskatzen, die sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus
entfernt befinden, und verwilderte Frettchen zu töten.Aus dem NJagdG.
Natürlich hat Sundri recht und man sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, bevor man überhaupt über einen Abschuß nachdenkt.
Wie man die Einwirkung auf den Hund definiert weiß ich nicht. Ich schau mal ob ich mein NJagdG mit Kommentar finde.
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Er darf schießen wenn das unten zitierte zutrifft.
Zitatoder zum widerholten Male ausserhalb des Einwirkungsbereiches seines Halters herum läuft. Was aber nachweisbar sein muss.
Vielleicht handelt er das nächste Mal anders und schießt wirklich.?Benutzt die Fotos als Nachweis?
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Einmal eine Geschichte andersherum.
Ein Jagdkollege meines Mannes hat letzte Woche bei uns im Revier eine Labradorhündin "eingefangen", die er schon zum wiederholten Male vom Hochsitz aus beobachtet hatte.
Er nahm sie zu sich nach Hause, gab ihr etwas zu fressen( sie war völlig ausgehungert) und zu trinken.
Seinen eigenen Hund gab er zu Bekannten, damit es in seiner Abwesenheit zu keinem Stress kommen konnte.
Schließlich und letztendlich geht auch er einer beruflichen Tätigkeit nach.
Tagsüber kam die Hündin in seinen Zwinger.
Parallel wurde von ihm der Hundefund auch bei der Polizei und den umliegenden Tierheimen gemeldet.
Desweiteren gab er sämtlichen Gastwirtschaften in der Umgebung Bescheid, unter Angabe seiner Adresse.
Nach drei oder vier Tagen fand sich der Besitzer, der sich hier nur auf der Durchreise befand.
Er holte den Hund ziemlich kommentarlos und fast selbstverständlich ab.
"Dankeschön, wir haben schon überall gesucht", das war alles an abgegebenen Kommentar.In diesem Fall sieht man, dass auch ein Jäger durchaus ein Herz haben kann
, was man von manch' einem Jogger, Spaziergänger, Radfahrer und Stöckeläufer nicht immer behaupten kann.
Es gibt immer solche und solche, und ich empfinde unfreundliche Menschen generell als äusserst unangenehm, egal ob Jäger oder ziviler "Waldbenutzer".Es ist natürlich schon eine gelungene Schote
zu behaupten, dass ein Retriever kein Jagdhund ist
, und es macht natürlich nicht unbedingt einen vertrauenserweckenden und souveränen Eindruck auf den gerade vorbeifahrenden Revierleiter, Jäger oder Förster des Waldes..Man sollte tatsächlich immer beide Seiten betrachten.
LG Britta
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Auf dem Foto sind zwei spielende Hunde zu sehen, gehe ich mal davon aus.
Wundern tut mich nur, dass er gesagt hat, sie dürfen frei sein, aber in einem Radius von 2 - 3 Metern neben dem Weg laufen.
Lily ist eine weiße Hündin und der Herr erklärte mir, dass ich nach einem "Jagderfolg" von ihr dies an ihr nicht sehen würde. Kenne mich da nicht aus, aber sollte Lily ein Tier getötet haben ist doch Blut an ihr oder?
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