NS - SPD will Hundegesetz verschärfen

  • So richtig interreirt das die Politiker nicht glaube ich.


    War jahrelang aktiv in der Gewerkschaft und in der Patei.

    Bin ausgetreten schon vor Jahrzehnten, weil interne Dinge wichtiger waren als die "volksnahe" Arbeit.

    Habe eigentlich die Schnauze voll. Und irgenwie wird es immer schlimmer.

    Resignierende Grüße
    Angie

  • Bis auf ein paar User in diesem Forum hat sich bisher niemand an diesem Satz gestoßen bzw. ihn nach Erklärung verstanden.
    Wir wollen keine grundsätzliche Überprüfung.
    Wir wollen auch keinen Wesenstest und keinen Sachkundenachweis um das nochmal ganz klar zu stellen.

    Wer wirklich noch Interesse an einer sachlichen Diskussion hat kann gerne durchrufen, wir freuen uns auf jeden Anruf. :gut:
    Vielen Dank.

    lg
    Kathrin

  • Zitat

    Bis auf ein paar User in diesem Forum hat sich bisher niemand an diesem Satz gestoßen bzw. ihn nach Erklärung verstanden.
    Wir wollen keine grundsätzliche Überprüfung.
    Wir wollen auch keinen Wesenstest und keinen Sachkundenachweis um das nochmal ganz klar zu stellen.

    Wer wirklich noch Interesse an einer sachlichen Diskussion hat kann gerne durchrufen, wir freuen uns auf jeden Anruf. :gut:
    Vielen Dank.

    lg
    Kathrin

    So unsachlich ist die Diskussion doch gar nicht geworden.

    Deinem Text entnehme ich, dass ihr den Satz auch anderen zumindest erklären musstet.

    Überlegt euch doch mal, welche Wirkung wir 'paar User' haben. Glaubt ihr, dass einer von uns Eure Demo guten Gewissens weiter empfehlen wird?

    Was ist die Folge: Zersplitterung.

    Warum wollt ihr diese Forderung denn unbedingt beibehalten?

  • Zitat


    Wir wollen keine grundsätzliche Überprüfung.
    Wir wollen auch keinen Wesenstest und keinen Sachkundenachweis um das nochmal ganz klar zu stellen.

    das las sich aber anders.


    Zitat



    * Eine Hund – Halter – Gespann – Überprüfung, in der der Halter nachweisen kann, dass er einen verantwortungsbewussten Umgang mit seinem Hund pflegt und somit im alltäglichen Leben keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, falls nötig (mit präventivem Hintergrund)

    Zitat

    Marion, da werd ich nochmal nachhaken..

    Zitat

    So, hab nachgefragt... ist ein bißchen unglücklich formuliert.

    Damit ist wohl gemeint, dass lediglich jeder verantwortungslose Halter dem Amt gemeldet wird - präventiv - und das Amt dem auch nachgeht.

    Zitat

    Wir haben nichts gegen eine Hund-Halter Überprüfung in der der Halter zeigen kann das er einen verantwortungsbewussten Umgang mit seinem Hund pflegt. Dann aber präventiv und nicht erst als Westenstest wenn der Hund bereits zugebissen hat.
    Das heißt tatsächlich z.B. die Meldung von Haltern die den Bestimmungen nicht nachkommen.

  • Hier scheint es wohl unterschiedliche Auffassungen zum Aspekt der Prävention zu geben.

    I: Für die einen scheint der präventive Aspekt darin zu liegen, dass die Behörden jedweder Anschuldigung gegen Hundehalter gerichtet auf den Grund gehen. Dieses Frühwarnsystem soll Schlimmeres verhindern können.

    II: Für die anderen besteht Prävention darin, die Befähigung zur Hundehaltung durch eine Art Eignungstest (theoretischer und praktischer Teil?) des Halters oder Gespanns sicher zu stellen. Denn nur, wenn Halter ihren Hund verstehen und richtig kontrollieren, lassen sich Vorfälle in der Öffentlichkeit reduzieren.

    Ich meine, dass der PräventionsgedankeII sich durchaus mit PräventionsgedankeI koppeln liesse.

    Leider haben sich ja zwei Befürworter(innen) von I in ein anderes Forum zurückgezogen. Dort wird in zwei großen Threads übrigens auch über ein Antwortschreiben der SPD diskutiert.

  • Zitat

    Hier scheint es wohl unterschiedliche Auffassungen zum Aspekt der Prävention zu geben.

    I: Für die einen scheint der präventive Aspekt darin zu liegen, dass die Behörden jedweder Anschuldigung gegen Hundehalter gerichtet auf den Grund gehen. Dieses Frühwarnsystem soll Schlimmeres verhindern können.

    II: Für die anderen besteht Prävention darin, die Befähigung zur Hundehaltung durch eine Art Eignungstest (theoretischer und praktischer Teil?) des Halters oder Gespanns sicher zu stellen. Denn nur, wenn Halter ihren Hund verstehen und richtig kontrollieren, lassen sich Vorfälle in der Öffentlichkeit reduzieren.

    Ich meine, dass der PräventionsgedankeII sich durchaus mit PräventionsgedankeI koppeln liesse.

    Leider haben sich ja zwei Befürworter(innen) von I in ein anderes Forum zurückgezogen. Dort wird in zwei großen Threads übrigens auch über ein Antwortschreiben der SPD diskutiert.

    Erklärst Du mir, wie sich das vereinbaren lassen soll?

  • Es gibt ja nicht nur politische Stimmen, die eine Sachkundeprüfung für Hundehalter fordern (Prävention II). Sinn macht dieses aus meiner Sicht nur, wenn auch neben der theoretischen Überprüfung eine praktische Überprüfung stattfindet, gespannbezogen.

    Wenn ein Gespann im Alltag dann doch noch auffällt, kann ein Wesenstest angeordnet werden (Prävention I). So meine ich, hat man bestmöglichste Unfallverhütung (=Vorsorge=Prävention) geleistet.

    Die Schweizer haben einen verpflichtenden Hundeführerschein seit kurzem eingeführt.

  • Zitat

    Es gibt ja nicht nur politische Stimmen, die eine Sachkundeprüfung für Hundehalter fordern (Prävention II). Sinn macht dieses aus meiner Sicht nur, wenn auch neben der theoretischen Überprüfung eine praktische Überprüfung stattfindet, gespannbezogen.

    Wenn ein Gespann im Alltag dann doch noch auffällt, kann ein Wesenstest angeordnet werden (Prävention I). So meine ich, hat man bestmöglichste Unfallverhütung (=Vorsorge=Prävention) geleistet.

    Die Schweizer haben einen verpflichtenden Hundeführerschein seit kurzem eingeführt.

    Wie soll bei dir das 'im Alltag Auffallen' denn aussehen? Wer hat die Entscheidungsgewalt, ob ein Hund auffällig ist? Wer trägt die Kosten?

    Es ist ja nicht so, dass in Deutschland keine Gesetze existieren würden, die den Umgang mit auffällig gewordenen Hunden regeln.

    Zum Rest: s.o.

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