Kastrationspflicht laut Schutzvertrag???

  • In meinem Vertrag steht halt echt nur, dass ich mit dem Hund nicht züchten/decken darf. Zum Übergabezeitpunkt war er aber schon kastriert ... bei Tieren die bei Übergabe noch zu jung waren, gibts wohl diese Pflichtklausel :???:

  • Auch ich stehe gerade vor dieser Endscheidung. Habe eine Hündin die noch nicht kastriert ist vom Tsch.


    Wie sieht es denn aus wenn ich zwar Halter aber nicht Eigentümer bin ? Muß ich mich dann dran halten ?


    Leider gibt es genug Rüdenbesitzer denen es egal ist ob eine Hündin läufig ist und von ihrem Rüden bedrängt wird :???: . Sie haben ja nicht das Problem :( :

  • Ein Urteil des Amtsgerichts Alzey ist für andere Städte alles andere als bindend.


    Wenn es dazu noch kein Grundsatzurteil gibt, liegt es immer im Ermessen des Richters, wie die Sache ausgeht. Hat er z. B. ein Grundstück, das immer wieder von fremden Hunden vollgeschi**en wird, kann man sich denken welches Urteil er spricht.


    Der Ausgang eines solchen Prozesses ist mehr als unklar und dazu kostenintensiv.


    Liegt ja auch an der Orga, ob sie überhaupt jemals einen Nachweis über die Kastration will und dann evtl. auch noch um die Durchführung klagt.


    Allerdings verstehe ich immer nicht, wieso Leute Verträge unterschreiben, mit denen sie nicht einverstanden sind, das wird mir ein ewiges Rätsel bleiben.


    R.

  • Das Problem ist halt, ob das mit dem Eigentum/Besitz vor Gericht durchgehen würde oder nicht. Soweit ich weiß, geht es nichtd urch, aber ich bin mir da echt nicht sicher..

  • Zitat

    Auch ich stehe gerade vor dieser Endscheidung. Habe eine Hündin die noch nicht kastriert ist vom Tsch.


    Wie sieht es denn aus wenn ich zwar Halter aber nicht Eigentümer bin ? Muß ich mich dann dran halten ?


    Leider gibt es genug Rüdenbesitzer denen es egal ist ob eine Hündin läufig ist und von ihrem Rüden bedrängt wird :???: . Sie haben ja nicht das Problem :( :



    Man kann Rüdenkontakt weitgehend vermeiden, in dem man zu ungewöhnlichen Zeiten geht, Freilaufgebiete meidet und den Haltern schon früh signalisiert, dass man keinen Kontakt wünscht. Für die uneinsichtigen bleibt der Block mit dem Körper oder im Notfall auch Pfefferspray. Wirklich gefährlich ist es ja nur 3-4 Tage. In der Zeit eben extrem aufpassen.
    Die meisten nehmen aber Rücksicht und holen ihre Hunde auch zu sich.

  • Was mich mal interessieren würde...


    Hat vielleicht jemand einen Hund aus dem Tierschutz mit entsprechender Kastrationspflichtklausel - und hat seinen Hund dann nur STERILISIEREN lassen?
    Eine Gefahr der Vermehrung wäre dann ja nicht mehr gegeben...

  • Zitat

    Was mich mal interessieren würde...


    Hat vielleicht jemand einen Hund aus dem Tierschutz mit entsprechender Kastrationspflichtklausel - und hat seinen Hund dann nur STERILISIEREN lassen?
    Eine Gefahr der Vermehrung wäre dann ja nicht mehr gegeben...


    Ich denke das würde gleichgestellt bewertet werden, sollte es zumindest, weil der Grund ja die Verhinderung der Fortpflazung ist und das dann ja gegeben ist.

  • Die Klausel ist illegal und daher nicht wirksam !
    Zudem halte ich sie für veraltet, tierschutzwidrig und unverschämt.


    Wenn ich jemandem NICHT zutraue, seinen Hund 2x im Jahr für ein paar Tage verantwortungsvoll zu halten, dem würde ICH eh keinen Hund geben.
    Anders sieht es aus, wenn der Hund z.B. lose auf einem Hof lebt, mitarbeitet ... dann wäre eine Kastration aus Haltungsgründen gerechtfertigt.


    Die allerwenigsten "Tierschützer" machen sich auch nur annähernd Gedanken darüber, was eine Kastration bedeutet, geschweige denn, daß sie Ahnung von deren Auswirkungen und Folgen ein hundelebenlang haben.


    Wenn ich lese: Hündin, 10 Monate, sehr ängstlich, kastriert ... dann würde ich DEM Verein gerne die Lizenz entziehen :grumbleshield:
    Es wäre schön, wenn die Leute Ahnung von dem hätten, was sie tun ...


    Gruß, staffy

  • Zitat

    Wenn ich jemandem NICHT zutraue, seinen Hund 2x im Jahr für ein paar Tage verantwortungsvoll zu halten, dem würde ICH eh keinen Hund geben.


    Dem stimme ich zu. Allerdings geht es dem TSch ja auch darum das man nicht auf die Idee kommt und von dem "hübschen Hund" dann doch Junge ziehen. Ich kann das schon verstehen.


    Das es allerdings Ta gibt die Hunde schon mit 4-6 monaten kastrieren ( vor der ersten Läufigkeit) finde ich sch....ße. Ebenso natürlich wenn Tsch auch zu früh kastriert.


    Habe meine mit 4 1/2 monaten bekommen, mir wurde geraten bis nach der ersten läufigkeit zu warten.


    Zitat

    Es wäre schön, wenn die Leute Ahnung von dem hätten, was sie tun ...


    Das haben einige nicht :???: und nicht nur zum Thema Kastration.


    Zitat

    Allerdings verstehe ich immer nicht, wieso Leute Verträge unterschreiben, mit denen sie nicht einverstanden sind, das wird mir ein ewiges Rätsel bleiben.


    Bei uns war es so das es uns eigendlich nur um das wie ging. Wir wollten/ sollten es erst frühestens nach der ersten Läufigkeit machen. Erst seit dem ich mich über das wie informiere kommen mir zweifel,vor allem was den Zeitpunkt angeht.
    Allerdings kommt hier schnell im Forum ein "wie kann man nur". Wenn man um informationen bittet.

  • Hat denn hier schonmal jemand einen Anwalt (auf Tierrecht spezialisiert) kontaktiert und nachgefragt, wie das rechtlich eigentlich aussieht?


    Wobei das vermutlich auch auf den einzelnen Schutzvertrag ankommt?!

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