Kastrationspflicht laut Schutzvertrag???

  • Freunde von mir haben einen Welpen vom Tierschutz. Laut Schutzvertrag soll der Rüde mit spätestens einem Jahr kastriert werden.


    So gerne wollen sie das nicht machen. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass man diese "Pflicht" nicht irgendwie umgehen kann.


    Ich mein, es ist eine OP, die gesundheitlich nicht notwendig ist und dann soll sie noch vor dem ersten Lebensjahr stattfinden.


    Ist es möglich, sich da irgendwie rauszuwinden oder wird das kontrolliert?


    Danke schonmal!

  • Prinzipiell ist das leicht zu umgehen. Es ist eine OP die medizinisch nicht indiziert ist, somit darf es eigentlich nicht gemacht werden- auch wenn es viele TAs trotzdem machen.

  • Nagel mich jetzt bitte nicht zu 100% darauf fest, aber ich meine irgendwo
    gelesen zu haben, dass solche Aussagen in Schutzverträgen nicht haltbar sind.


    LG
    Kirsten

  • Natürlich ist das nicht haltbar. Ein Tierschutzverein kann sich nicht über das Tierschutzgesetz stellen,Basta!

  • Zitat

    Nagel mich jetzt bitte nicht zu 100% darauf fest, aber ich meine irgendwo
    gelesen zu haben, dass solche Aussagen in Schutzverträgen nicht haltbar sind.


    Stimmt

  • *vorkram*


    So ein TSV argumentiert die Kastration ja mit "Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung", im TSchG findet sich auch ein entsprechender Paragraf (§6, (1) Punkt 5). Somit wäre die Kastra erlaubt, wenn der TA nichts dagegen hat. Hebt das die Unhaltbarkeit dieser Forderung auf und muss dann wirklich kastriert werden?


    :???:

  • Es gab doch Gerichtsurteile zu dem Thema, die ganz klar sagen, dass diese Klausel nicht rechtens ist :???:
    Vorallem frage ich mich, wie mir eine Person vorschreiben will, wann und ob mein Hund (der sich in meinem Besitz und Eigentum* befindet!) kastriert wird..


    Ich finde das Originalurteil nicht, nur das

    Zitat

    Kastration von Tierheim-Hunden
    Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem Vertrag verpflichten, das Tier kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor, so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin.
    AG Alzey, AZ 22 C 903/95


    http://www.hund-is-hund.de/urteile.htm



    *mWn bin ich nämlich sehr wohl auch Eigentümer des Tieres, auch wenn im Vertrag was anderes drin steht. Diese Klausel hat (wenn ich mich nicht irre) vor Gericht nicht Stand gehalten..

  • Und Paragraf 1 setzt Paragraf 6 ausser Kraft? :???:


    Zitat

    Das Verbot gilt nicht, wenn


    5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

  • Ja, aber das bezieht sich doch nicht auf Tiere, die dauerhaft unter der Kontrolle des Besitzers stehen, oder?
    LG von Julie

  • Du hast im Tierschutzgesetz eine Regelung für alle Tiere, nicht nur Hunde. Wo in Deutschland rennen denn Hunde frei rum und vermehren sich lustig, wodurch eine Kastration sinnvoll wäre? Wenn ein Verein meint, deswegen sollte ich meinen Hund kastrieren lassen, frage ich mich wieso sie mir den Hund gegeben haben (ich scheine dann ja strohdumm und unfähig zu sein, da mein Rüde ja unkontrolliert Nachwuchs produziert und er mit seinen Hoden nicht gescheit zu halten wäre)..


    Dieser Paragraph ist doch hauptsächlich für Nutztiere!? :???:

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