Schäferhunde im Zwinger

  • Zitat

    Buddy,

    schon alleine die Tatsache, dass sie keine Hütten haben ist ein Verstoß ;)

    Im Ernst? :???:
    Tatsache... grad nochmal nachgeschaut
    Wärmegedämmte Hütte ... Die Liegefläche war mir bekannt aber Hütte dachte ich immer nur bei nicht ausreichendem Witterungsschutz

  • Ich weiß nicht mehr welcher § das ist, aber im Tierschutzgesetz steht doch ganz genau wie es beschaffen sein soll, wenn die Hunde im Freien leben.
    Schon das sie keine Hütte haben, verstößt dagegen, da versteh ich das Vet.Amt nicht.
    Such dir dochmal beim googln den § raus, dann hast du ganz genau was in der Hand.

  • Zitat

    Ich weiß nicht mehr welcher § das ist, aber im Tierschutzgesetz steht doch ganz genau wie es beschaffen sein soll, wenn die Hunde im Freien leben.
    Schon das sie keine Hütte haben, verstößt dagegen, da versteh ich das Vet.Amt nicht.
    Such dir dochmal beim googln den § raus, dann hast du ganz genau was in der Hand.


    § 4
    Anforderungen an das Halten im Freien
    (1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
    1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
    2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem
    Boden
    zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die
    Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und
    wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
    (2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt
    und so beschaffen sein,
    dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so
    bemessen sein, dass der Hund
    1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
    2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar
    ist.

    Quelle: http://www.lmtvet.bremen.de/sixcms/media.p…everordnung.pdf

    Gruß

  • Ich würde auf jedenfall eine Tierschutzorga mit ins Boot nehmen. Vieleicht hat er ja keine Lust/Zeit ect. mehr für die Tiere und mit ein bischen diplomatie ist er bereit sie abzugeben.

  • Zitat

    @ Wolfsbraut
    Ich finde es super dass du so viel Zivilcourage zeigst! :gut: :gut: :gut:

    das finde ich auch :gut:

    gibt nicht viele und dann auch noch 16 jährige die etwas in bewegung setzten

  • Hi,

    ich finde es toll, wie Du Dich einsetzt. Das ist wirklich ganz große Klasse!!!

    Laß Dich nicht entmutigen. Bleib dran, wenn auch am Anfang vielleicht kein schnell erkennbares Ergebnis dabei rauskommt, mittel- oder langfristig erreichst Du vielleicht, daß der Hundehalter sein Verhalten ändert, weil er weiß, daß er beobachtet wird.

    Sag' ihm ruhig, daß Du zu den Behörden gehst, daß Du den Tierschutz auf ihn aufmerksam machen willst und daß Du auch keine Angst davor hast, die Presse einzuschalten.

    Oft gehört auf einen groben Klotz ein grober Keil!

    Blein dran. Es lohnt sich (für die Hunde).

    Tschüß
    der Michael

  • Hallo,

    ist es ein komplett offener Zwinger also nur Gitter oder sind 3 Seiten gemauert? Dann braucht man keine Hütte, als wärmegedämmte Liegefläche zählt schon ein Holzbrett.

    Meine Hunde bekommen auch nur 1 mal am Tag Futter, und zwar Abends, das ist Morgens dann leergefressen.

    Mit dem Stock geschlagen: Haben sich die Hunde unter ihm gewunden und gewinselt oder macht er aufbauarbeit für den Schutzdienst?

    Wenn ich mit meiner Spiele, bekommt sie auch mal den Stock an die Seite geschlagen, das macht ihr Spaß, oder ich klopfe sie stärker, da weicht sie dann auch nicht zurück.

    Fairer Weise sollte man aber immer mit dem Besitzer sprechen, bevor man das Vetamt einschaltet.

    LG

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