Absicherung des Gartenzaunes, Pflicht des Halters?

  • darkshadow:
    Der Besitzer des Grundstücks A hat keine Terrasse. Vom Eingang des Gartens aus gesehen liegt der Zaun links.
    Vom Besitzer des Grundstücks B aus gesehen liegt der Zaun geradeaus von der Terrasse und geradeaus vom Garten.
    Also mit rechts ist da bei beiden nichts.
    Es kommt auch kein Hund auf das andere Grundstück, aber die Löcher im Zaun sind eben so groß, dass beide ihre Schnauzen dort durchstecken können.

  • nun, wenn die Hunde den brüchigen maschendrahtzaun erreichen können, muß der andere Zaun ja ebenso bereits "kaputt" sein.

    ich bleibe dabei, das jeder dazu verpflichtet is, sorge dafür zu tragen, das die Hunde "abgehalten" werden.

    Wenn beide ihre Zäune haben und beide Zäune dann soweit hin sind, das die Hunde den zerlöcherten zaun des Nachbarns erreichen und der HH das nicht will, muß er seinen EIGENEN Zaun ebenso erneuern bzw. hundesicher machen.

    Versteh das ganze eh nicht. Warum setzt man sich nicht zusammen und legt zusammen um einmal einen vernünftigen Zaun zu holen, wo keine Löcher drin sind, und wo die Hunde sicher von einander getrennt bleiben? es gibt doch diese hohen Draht oder Blechzäune...und wenn man sich die Kosten teilt, is es garnicht mal so teuer.

  • Zitat

    Und wie definierst du rechts? Je nachdem wie ich mich hinstelle kann rechts da oder hier sein.

    du stehst vor deinem grundstück, dann ist rechts die rechte seite zum nachbarn. :D

    übrigens, der hintere zaun der abschluß des grundstückes nach hinten, wenn man davor steht, geht halbe halbe zu gleichen teilen mit dem nachbarn.

    anstonsten schließe ich mich dem, was darkshadow geschrieben hat an.

    gruß marion

  • Also, bei mir gilt das Nachbarschaftsrecht. Das heißt, jeder Besitzer mit Hund, der seinen Hund in sein Gartengrundstück lässt, muss einen so sicheren Zaun setzten, dass niemandem was passiert. Heißt für mich in diesem Fall, Besitzer A und B müssen einen Zaun errichten, dass kein Hund verletzten kann. Entweder bauen beide einen sicheren, gemeinsamen Zaun oder jeder baut sich seinen dichten Zaun. Also, ich würde mit Nachbarn verhandeln und einen vernünftigen Zaun gemeinsam bauen. Denn selbst, wenn einer keinen Hund hätte, müsste ja ein Zaun hin.

    Aber vielleicht wäre auch ein anwaltlicher Rat sinnvoll.

  • @rotti-frauchen:
    In diesem Fall ist es aber so, wenn Nachbar A vor seinem Grundstück steht, dann ist der Zaun links von ihm und wenn Nachbar A vor seinem Grundstück steht dann ist der Zaun geradeaus, also nichts mit rechts.

  • ganz ehrlich??


    Wäre ich Hundehalter A (mit den 5 Hunden?) würde ich einen sicheren Zaun bauen, weil ich nicht wöllte, das einer meiner Hunde abhaut (hat er ja anscheinend auch schonmal versucht?)

    Wäre ich Hundehalter B (mit dem einem Hund) würde ich einen sicheren Zaun bauen, weil ich nicht wöllte, dass mein Hund von einem Nachbarhund im Garten angegriffen wird (was ja anscheinend schonmal passiert ist? Oder fast passiert wäre?? Wenn ich es richtig verstanden habe..)...

  • Zitat

    @rotti-frauchen:
    In diesem Fall ist es aber so, wenn Nachbar A vor seinem Grundstück steht, dann ist der Zaun links von ihm und wenn Nachbar A vor seinem Grundstück steht dann ist der Zaun geradeaus, also nichts mit rechts.


    alexx, frag einfach mal bei deiner gemeinde nach.

    aber ich würde um meinen hund zu schützen auf jeden fall dafür sorgen, dass mein hund nicht an den zaun zum "feind" kommt. dieses schuldprinzip gefällt mir nciht. was nutzt es, wenn der andere die schuld hat, aber mein hund verletzt wird. ne, wäre nicht mein ding.

    es ist eine :zensur: situation, die eigentlich fast immer ärger bedeutet.

    ich hoffe für euch alle auf eine gütliche regelung.

    gruß marion

  • Da das ja hier schon so schön verwirrend ist, will ich auch noch mal was beisteuern.

    Abgesehen davon, dass ich den Zaun bauen würde, allein um meinen Hund zu schützen, ist es wohl egal, warum die Hunde aneinandergeraten.

    Ich hab mich neulich von einer Anwältin aufklären lassen, dass es keine Rolle spielt, aus welchen Gründen ein Hund einen anderen beisst (oder irgend einen anderen Schaden anrichtet).

    Der Besitzer muss für den Schaden, den sein Hund anrichtet, aufkommen. Unabhängig davon, wie es dazu kam.
    Hunde sind ja gewissermaßen nicht schuldfähig. Deshalb wird das gar nicht berücksichtigt.

    Wenn jetzt ein Hund auf die Straße rennt, und einen Unfall verursacht, weil seine Besitzerin ausgerutscht ist und im Fallen die Leine loslassen musst, hat kein Mensch Schuld an dem Unfall. Aber der Hundehalter muss trotzdem dafür aufkommen, weil sein Hund letztendlich den Unfall verursacht hat.

    Das würde für die Nachbarschaftssituation bedeuten, dass der Hundehalter, dessen Hund beisst, auch den Schaden bezahlen muss. Egal, wie es dazu kam.

  • Zitat

    du stehst vor deinem grundstück, dann ist rechts die rechte seite zum nachbarn. :D

    übrigens, der hintere zaun der abschluß des grundstückes nach hinten, wenn man davor steht, geht halbe halbe zu gleichen teilen mit dem nachbarn.

    anstonsten schließe ich mich dem, was darkshadow geschrieben hat an.

    gruß marion

    :???: Das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Wieso sollte ein Grundstücksbesitzer, der keinen Zaun braucht bzw. möchte, verpflichtet sein, die halben Kosten für einen Zaun zu zahlen, den der Nachbarn braucht bzw. möchte?

    Wo steht das denn?

    Liebe Grüße

    Doris

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