Wie ist die Rechtslage?
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Hört sich für mich so anb, als wolle sie euch was anhängen
Könnt ihr nicht einfach abwarten, ob da noch was kommt?
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Ja klar was anderes bleibt uns da ja nicht übrig.
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Hallo,
vorab, ich glaube nicht, dass Deine Hunde durch den Zaun gebissen haben. Also dann müsste der andere ja wirklich schon sein Ohr durchgesteckt haben.
Sollte aber das OA kommen und die Hunde schlagen am Zaun an, dann könnten sie euch darauf aufmerksam machen, dass dieser Zaun nicht sicher ist.
Hier kann jeder drüber fassen, oder drüber klettern (sieht aus als wäre er um die 70cm hoch).
Wenn jemand gebissen wird der über den Zaun fasst, dann haftet ihr. Leider...
Man muss sein Grundstück so sichern, dass keiner unbefugt rein kommt und auch nicht durch oder drüberfassen kann.Auch wenn ich sage: selbst Schuld wenn jemand über den Zaun fasst und dann gebissen wird.
Die Rechtslage sieht da aber leider anders aus.Wir hatten vor fast 20 Jahren einen ähnlichen Vorfall. Unser damaliger Collie war immer im Hof und das Hoftor war zwar zugeschlossen, aber auch nur 1,30 Meter hoch.
Durchfassen konnte man auch noch.Es gab bei uns in der Straße einen Trunkenbold, der uns Kinder und auch den Hund immer ankeiferte wenn er seinen Rausch ausschlafen wollte.
Unsere Hündin konnte ihn auf den Tod nicht ausstehen und schlug jedes Mal an wenn er vorbeilief. Er musste sie aber auch immer ärgern.
Das ging so 4 Jahre lang, Tag für Tag und irgendwann, ich war gerade im Hof, kam er auf mich zu und meinte, dass unser Hund ihn über den Zaun hinweg in die Schulter gebissen hätte.
Als Beweis zeigte er mir einen zerrissenen Wollpulli den er anhatte. Er hatte keinerlei Verletzungen, nur der Pulli war zerrissen.Ich holte meinen Vater und der gab ihm damals 20 DM für einen neuen Pulli (eher eine Pulle Schnaps) und der Mann war happy.
Mein Onkel ist Polizist und sagte uns damals das mit dem Geländer (durchgreifen, drübersteigen usw)und auch, dass wir Glück gehabt hätten. Es sei zwar unmöglich für unseren Hund über das Geländer zu springen, zuzupacken (vor allem ohne Verletzung) und wieder auf dieser, unserer Seite zu landen, aber von Gesetzes Seite her hätten wir den Kürzeren gezogen.
Mein Vater brachte daraufhin ein Hundetor (beweglich) weiter hinten zwischen Hof und Mauer an und unser Collie konnte so nicht mehr an das Geländer.Liebe Grüße
Steffi
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Nene der Zaun ist höher als 70cm, da könnten die ja locker drüber springen. Der dürfte so 1,30Meter hoch sein vielleicht auch höher.
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Zitat
Man muss sein Grundstück so sichern, dass keiner unbefugt rein kommt und auch nicht durch oder drüberfassen kann.
Auch wenn ich sage: selbst Schuld wenn jemand über den Zaun fasst und dann gebissen wird.
Die Rechtslage sieht da aber leider anders aus.
Kommt auch darauf an, wer rüberfasst. Bei einem Kind ist das anders zu bewerten als bei einem hundeerfahrenen Erwachsenen. Je nachdem sehen die Gerichte schon ein (Mit)verschulden des Geschädigten, d.h. grundsätzlich haftest du schon, aber wenn sich ein Passant besonders dämlich anstellt (z.B. zwischen die wild kläffenden Hunde fasst), dann bleibt er u.U. auch mal ganz auf seinem Schaden sitzen.
Aber das wird eben je nach Richter und Gericht anders gesehen und bewertet, daher ist die bessere Alternative auf jeden Fall den Zaun so zu sichern, dass nichts passieren kann, allein schon um z.B. Kinder nicht zu gefährden. -
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