Wie ist die Rechtslage?
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Habe mal eine Frage und zwar ist garde folgendes passiert.
Eine unserer Nachbarn kam mit ihrem Hund bei uns am Zaun vorbei und sprach meine Mutter drauf an, dass unsere Hunde ihren durch den Zaun ins Ohr gebissen hätten. Darauf sagte meine Mutter, dann soll sie doch nicht ihren Hund an den Zaun lassen, wenn unsere sich so aufregen. Sie dann, ja sie könnte ihren Hund aber nicht halten. Meine Mutter meinte dann, dass sie dann lieber nicht mit dem Hund gehen sollte. Da behauptete sie dann, dass unsere Hunde auch schon durch den Zaun gekommen wären und ihren Mann mit Hund angegriffen hätten.
Das ist völliger Blödsinn, denn unser Zaun ist dicht, habe noch nie erlebt das die Hunde da irgendwie raus gekommen wären, außer wenn das Tor offen ist. Wir kontrollieren auch immer ob alles dicht ist.
Unsere Hunde sind nun mal Wachhunde und sie bellen wenn jemand vorbei kommt, aber sie würden nie im Leben Menschen angreifen. Diesen Hund vielleicht schon, denn der hat null Sozialverhalten.
Was könnte nun passieren, wenn sie uns anzeigen sollte? Da sind die nämlich ganz groß drin.
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Hallo,
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Nur zum Verständnis - warum müssen Wachhunde bellen, wenn jemand am Zaun vorbei läuft ? Reicht da nicht schon die Präsenz ?
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Also, prinzipiell hast du dafür zu Sorgen, dass deine Hunde niemandem Schaden zufügen.
zbs wenn
- jemand unbefugt das Grundstück betritt und vom Hund gebissen wird, hast du Schuld, weil du hättest dein Grundstück so absichern müssen dass keiner rauf kommen kann
- wenn jemand/ein Kind! durch den Zaun fässt und der Hund beisst: Du hast den Zaun so zu konstruieren, dass niemand durchgreifen kann
...und sicher auch, dass deine Hunde nicht mit dem Kopf durch den Zaun oder gar ganz durch können, um jemanden zu beißen: Du musst den Zaun undurchdringlich machen.
Aber die Herrschaften sind natürlich in der Beweispflicht, dass das überhaupt passiert ist.
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mollrops: darum geht es doch gar nicht, es ging um die Rechtslage.
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Nein müssen sie nicht tun sie aber.
Die Hunde können noch nicht mal richtig mit der Schnauze durch den Zaun, also er ist eng genug.
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Weswegen sollten sie euch anzeigen?
Wenn der Hund verletzt wurde, dann ist das eine rein zivilrechtliche Haftungsfrage. Sollte da von der Familie eine entsprechende Forderung kommen gebt ihr das an eure Versicherung weiter und gut. Die Versicherung prüft dann, ob eine Zahlung gerechtfertigt ist oder nicht.
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Bei denen kann man nie wissen, die zeigen einen wegen jedem Schiss an.
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Möglich wäre eine Meldung beim Ordnungsamt. Was dann passieren könnte hängt aber vom jeweiligen Ordnungsamt ab, da kann man kaum Voraussagen treffen.
Wegen jedem "Geschiss" kann man aber nicht anzeigen.
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Zitat
mollrops: darum geht es doch gar nicht, es ging um die Rechtslage.
Sind Fragen neuerdings nimmer erlaubt ?
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Zitat
Sind Fragen neuerdings nimmer erlaubt ?
Naja, die Frage ist aber doch ziemlich wurscht. Warum sollten die Hunde nicht bellen, wenn es die Themenstarterin nicht stört? :? Ist doch nicht verboten, Hunde anschlagen zu lassen. - Vor einem Moment
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