Hund im Wald etc (Sachsen)

  • ach kein Ding...hätte mich auch gewundert...
    natürlich muss ich zugeben, dass ich NIE zu 100% sicher sein kann, aber wie vor 3-4 Wochen ist es nicht mehr.
    Also die letzten Spaziergänge liefen allesamt ohne einen "Ausraster"...war ich selbst ganz erstaunt...aber mit der richtigen Beschäftigung geht alles

  • Also wir kennen den Förster persönlich, und unser Hund läuft immer ohne Leine. Oft habe ich auch nicht mal eine dabei. Da sie ja nun aber ein Jagdhund ist, haben wir natürlich intensiv am Abruf geübt. Schöne Felder und Wiesen gibts bei uns leider auch nicht...am Feldrand beschweren sich die Bauern aber auch nicht.
    Mir wurde abe gesagt, dass in Sachsen die Gemeinde zuständig ist, als unser Verein eine Wanderung geplant hat, mussten wir uns auch an die Gemeinde wenden.

  • ah verstehe...naja die Gemeinde hab ich nun angeschrieben...

    Habt ihr ne Idee, wie ich sonst den Abruf weiter üben könnte...also wie gesagt, ich weiß ja nicht, wie sie bei Rehen etc reagieren würde...hab zwar auch ein superkommando, aber das kam ja so nie zum Einsatz...(toi toi toi)...

  • Also ich hab bisher nur die Erfahrung gemacht, wenn sie rennt, dann rennt sie...also schneller sein als der Hund, und vorm rennen schon abrufen.
    Gerade wenns ums solche Sachen wie vom Jagen abrufen geht, würde ich mir aber schon eine gute Hundeschule suchen, das lohnt sich.
    Ansonsten...lass jemanden mit ihr spielen, und ruf sie, lass sie Leckerlies fressen und ruf sie...das hab ich dann nach der Hundeschule gemacht, um die Ablenkung langsam zu steigern.

  • @ Sundri:

    Zitat

    die sogenannte Brut- und Setzzeit, die am 1. April begonnen hat, ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt.

    Kannst du mir da mal den § sagen??? Hab nun extra in diesem Gesetz nachgeguckt und konnte leider nichts dergleichen finden...
    Meines Wissens ist die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit nämlich Sache der Länder...
    Sonst wäre es ja auch witzlos, dass diese Sache von den Ländern nochmal unterschiedlich geregelt wird...

  • also bei uns im östlichsten teil von sachsen (görlitz) hängen in den wäldern wo hund angeleint sein muss überall an den wegeseingängen hinweisschilder... :)

    allerdings hab ich auch schon von solch gruselgeschichten gehört.bzw ist es auch einem bekannten passiert. die hatten nen husky.und der jäger hat ihn für nen wolf gehalten der auf ihn zugerannt kam -.-

  • Soo...das ist, was die Gemeinde schrieb bzw auf was sie sich berufen:

    Im § 5 (Tierhaltung) ist in den Absätzen 1 bis 3 Folgendes geregelt:

    (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden.

    (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei umherläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist.

    (3) Auf allen öffentlichen Straßen muss der Hundeführer einen Hund an der Leine führen. Zudem müssen Hunde in größeren Menschansammlungen einen Maulkorb tragen.

  • Zitat

    Das dürfen die Bauern nicht verbieten, es sei denn, es ist ausdrücklich privates Gelände. Da können sie zetern soviel sie wollen. Schießen dürfen sie nur unter besonderen Umständen

    Seit wann dürfen Bauern schießen :???: ? Haben bei Euch die Bauern einen Waffenschein?

    Zitat

    Soo...das ist, was die Gemeinde schrieb bzw auf was sie sich berufen:

    Im § 5 (Tierhaltung) ist in den Absätzen 1 bis 3 Folgendes geregelt:

    (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden.

    (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei umherläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist.

    (3) Auf allen öffentlichen Straßen muss der Hundeführer einen Hund an der Leine führen. Zudem müssen Hunde in größeren Menschansammlungen einen Maulkorb tragen

    Genauso steht es bei uns auch geschrieben (außer Maulkorbpflicht,nur Leine)
    Das können wir in jeder neuen Ausgabe unseres "Gemeindeanzeigers"lesen.

    Und wer nimmt in der Brut.-und Setzzeit unsere Wölfe an die Leine :lol: !

  • Zitat

    Seit wann dürfen Bauern schießen :???: ? Haben bei Euch die Bauern einen Waffenschein?

    Bei uns ahben etliche bauern einen waffenschein!

  • Zitat

    Bei uns ahben etliche bauern einen waffenschein!

    Woher weißt Du das,haben die Dir das erzählt?Unbegründet kriegt in Deutschland,wenn ich mich nicht irre,keiner einen Waffenschein.Da müßte man schon als Normalbürger in einem Jagd.-oder Schützenverein sein.Aus welchem Grund sollte einem Bauern das Besitzen und Nutzen von Schußwaffen erlaubt sein?Und slbst wenn er einen solchen Schein haben sollte,darf er noch lange nicht auf Hunde oder andere Tiere ballern.Wir sind doch nicht im Wilden Westen.

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