Schäferhund jetzt auch Soka??

  • @ Alina

    In NRW fällt der DSH unter die 40/20 er Regelung.
    Also Leinenpflicht in bebauten Gebieten u.s.w..
    Sachkundenachweis bei quasi Neulingen. Wer vor Einführung der LHVO schon drei Jahre lang einen großen Hund hatte und keine Vorfälle waren braucht den nicht. Ich brauchte auch keinen machen.

  • ich musste den machen aber der war ein witz.hab ihn bei meinem ta gemacht und er meinte auch dass er nicht stur nach den fragen geht weil man als rüdenbesitzer nicht wissen muss wie lang ein hund trägt oder so.

  • es gibt für "kampfhunde"besitzer nen seperaten "großen" SKN...

    du musst den in nrw auch für nen dalmi machen, weil er größer als 40 cm is ;) und die fallen deswegen nich gleich unter kampfhunde...

  • Könnte man sich nicht vielleicht mal darauf einigen, dass es hier nicht um Kampfhunde, sondern um "gelistete gefährliche Hunde" handelt ?

    Auszug der HundeVO: Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen.

    Wenn einem Hundehalter den Sachkundenachweis und den Wesenstest für seinen Hund machen muss, führt er noch lange keinen "Kampfhund" bei sich.

  • Zitat

    es gibt für "kampfhunde"besitzer nen seperaten "großen" SKN...
    du musst den in nrw auch für nen dalmi machen, weil er größer als 40 cm is ;) und die fallen deswegen nich gleich unter kampfhunde...


    Hiii Smaddi :D

    In NRW muß man einen Sachkundenachweis machen der einen Hund hat...
    -Der größer als 40 cm ist
    -Und schwerer als 20 kg ist!!! Das ist in NRW Pflicht!!!!
    Deswegen ist aber dieser Hund dann kein Kampfhund (Listenhund)!!

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