Rally Obedience

  • Hoffentlich können die Besitzer dagegen angehen. :kleeblatt: Aber ich denke mal, wenn sie Bescheinigungen haben, könnten sie gute Chancen haben. Wobei ich mir bei der tauben Hündin nicht sicher bin. :denker: Taubheit kann man - glaub ich - nicht durch eine Bescheinigung quasi legal machen, das ist - glaub ich - immer verboten. Aber sicher bin ich mir nicht. :ka:

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    Hi


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    • Wir waren auch unterwegs. Zum Glück bin ich erst Mittags angekommen. Morgen war das Veterinäramt da und hat einige Hunde trotz Bescheinigung rsusgezogen. Gibt wohl Anzeigen für die Besitzer und den Verein. Sie wollen aber gegen an gehen, weil es wohl vorher alles so genehmigt war.


      :face_with_rolling_eyes: So kann man Leuten den Spaß auch nehmen.

    • Viele fanden immer das ich übertreibe und das es eh nur Rassehunde betrifft. Gestern hat eindeutig das Gegenteil bewiesen. Das Vetamt sagte es geht nichtmal darum, ob der Hund da jetzt leidet oder nicht, sondern um die Außenwirkung. Was hat das für mich denn für eine Außenwirkung?

      1. Ich werde mir zukünftig keinen Tierschutzhund holen. In der Vergangenheit können ja Dinge passiert sein, die ihn hier von sowas ausschließen.

      2. Hunde mit Behinderungen bleiben auch weg, weil anscheinend ist selbst ein Tauberbischofsheim Hund zu "behindert" um Ditz zu machen. Wenn mein Alter Hund taub wird was dann?

    • Wenn man das so liest, kriege ich auch wieder echt Angst mit meinen Pudeln. Ich schneide so gut es geht um die Vibrissen herum und den Rest schere ich aus. Aber bei Elliot z.B. sind auf einer Seite alle längeren, "größeren" Vibrissen abgebrochen, sodass er da nur kurze, feine Vibrissen hat. Auf der anderen Seite sind mehr vorhanden. Es ist.... schwierig. Und Schnauze zuwuchern lassen möchte ich einfach nicht, höchstens mal über eine gewisse Zeit, aber nicht auf Dauer.

    • Wobei ich ehrlich sagen muss, bisher wurde da wenig bis gar nicht drauf geachtet. Bei den letzten fünf Turnieren hat niemand auf die Vibrissen geguckt oder nur danach gefragt.


      Aber es kann dann halt schon das eine Mal sein, wo dann doch kontrolliert wird. :fear:

    • Ich glaube, gegen Kontrollen hat keiner was aber dieses ungerechtfertige Rausziehen ist das, was zumindest mir sauer aufstößt. :denker:


      Gerade Tierschutzhunde sind ja doch schon mal kupiert wegen Verletzung oder dämlicher Vorbesitzer, das sollte halt berücksichtigt werden bei sowas.


      Beim Maltesermix wüsste ich gar nicht, was da zu beanstanden ist. Sind Tränenflecken jetzt auch schon Qualzucht? Keine Ahnung. :ka:


      Bei der tauben Hündin, wie gesagt, ich glaube Taubheit ist immer ein Ausschlußkriterium, gerade in Verbindung mit Merle und sehr weißem Kopf/Ohren.


      Ich glaube, da geht es auch stark um die Außenwirkung. Sprich, wir - die Vet-Ämter - wollen nicht, dass Qualzuchten gezeigt werden. Egal wie gut sie sind, es soll halt keine Nachahmer geben. Könnte ich mir zumindest in diese Richtung vorstellen. :denker:


      Aber hey, ich habe zwei Bluemerle, mal schauen wann wir nicht mehr starten dürfen. :verzweifelt: Ich habe für Beide nen Gentest um zu beweisen, dass sie keine Doppelmerle sind, beide haben die Ohren komplett farbig, ich hoffe einfach, dass ich auf der sicheren Seite bin. Aber mehr als hoffen kann ich auch nicht. :ka:

    • Klar weil jetzt auch jeder meint er müsste sich nen Hund mit Tränenflecken holen. Das ist reine übertriebene Willkür und Machtdemonstration.

      So nen Erlebnis hatten wir selbst auch schon in unserem Tiersektor.

    • Ich glaube, da geht es auch stark um die Außenwirkung. Sprich, wir - die Vet-Ämter - wollen nicht, dass Qualzuchten gezeigt werden.

      Es geht nicht um 'wollen wir nicht'. Diese schwammige neue Verordnung gibt den Vet-Aemtern extrem viel Spielraum, weil quasi nichts klar definiert ist. Und fuer Qualzuchten besteht ein Ausstellungs- und Wettbewerbsverbot (auch laut TierSchG)! Der VDH hat Hunde mit gewissen Merkmalen (anhand einer Liste) zudem fuer alle VDH-Veranstaltungen gesperrt. Nicht mal ne (VDH) BH ist erlaubt!

      Kann man beweisen, dass xyz nicht angeboren ist, hat man ggf. ne Chance (bei fehlenden Zaehnen z.B. recht einfach). Ansonsten wohl eher nicht.

      Waere da etwas klar definiert, wuesste jeder woran er ist. So ist es Ermessen des Vet-Amts was QZ ist und was nicht.

    • Ich glaube, da geht es auch stark um die Außenwirkung. Sprich, wir - die Vet-Ämter - wollen nicht, dass Qualzuchten gezeigt werden.

      Es geht nicht um 'wollen wir nicht'. Diese schwammige neue Verordnung gibt den Vet-Aemtern extrem viel Spielraum, weil quasi nichts klar definiert ist. Und fuer Qualzuchten besteht ein Ausstellungs- und Wettbewerbsverbot (auch laut TierSchG)! Der VDH hat Hunde mit gewissen Merkmalen (anhand einer Liste) zudem fuer alle VDH-Veranstaltungen gesperrt. Nicht mal ne (VDH) BH ist erlaubt!

      Kann man beweisen, dass xyz nicht angeboren ist, hat man ggf. ne Chance (bei fehlenden Zaehnen z.B. recht einfach). Ansonsten wohl eher nicht.

      Waere da etwas klar definiert, wuesste jeder woran er ist. So ist es Ermessen des Vet-Amts was QZ ist und was nicht.

      Das weiß ich, ich habe den gesamten Mist mal gelesen.


      Aber es ist doch ein Teil "Wollen" denn gerade dieses Schwammige lässt halt viel Spielraum zu.

      Nehmen wir den kupierten Tierschutzhund, der ein Attest vom Tierheim hat, dass er genau so - also kupiert - aus dem Ausland von der Straße kam. Oder dass er im Tierheim wegen Verletzung kupiert werden musste.

      Jetzt sagt das eine Vet-Amt, "Okay, ist Tierschutz also darf er teilnehmen." und dann sagt das nächste Vet-Amt "Nein, kupiert ist kupiert, egal aus welchem Grund, darf nicht teilnehmen."


      Das ist schon ein Teil Wollen von den entsprechenden Veterinären, wie eng/nicht eng sie die Liste auslegen. :denker:


      Mir tut es für die 3 Starter leid und ich hoffe, dass sie mit einem Einspruch was erreichen. :kleeblatt:

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