Schutzvertrag bei Hunden

  • @ waldichen:

    Hmm, naja, ganz so ist es nicht.

    Denn gerade zB Züchter haben ein großes Interesse daran, dass ihre Hunde, wenn sie - aus welchen Gründen auch immer - von ihren jetzigen Haltern abgegeben werden, nicht irgendwo landen, sondern wieder zu ihnen zurückkommen.
    Ähnlich verhält es sich bei den meisten Tierschutzvereinen und auch vielen Privatpersonen, die ihre Verantwortung für ihren Hund nicht mit der Abgabe als beendet ansehen.
    So wird zB ein Vorkaufsrecht vereinbart, oder eben, dass der neue Halter nur Besitzer des Hundes ist, nicht Eigentümer.


    Die Beantwortung der Frage, ob Du rechtmäßiger Eigentümer Deines Hundes bist, und dem früheren Eigetümer nicht zur Herausgabe verpflichtet, hängt ganz entscheidend davon ab, was Du mit Deiner Bekannten vereinbart hat - somit ist dieser Aspekt der Knackpunkt des gesamten Falles. ;)
    Mit einer Anfechtung des Schutzvertrags hat das eigentlich gar nichts zu tun.

    LG, Caro

  • Ach, die Sache ist schon vor Gericht?

    Dann rate ich Dir, wende Dich am besten an einen Anwalt, der kann Dich weitaus besser beraten als wir hier übers Internet. ;)

    LG, Caro

  • Das mach ich natürlich am Montag. Hab um 16 Uhr den Termin. Ich wollt mich ja schon mal vorb hier informieren. Es gehen einem ja so viele Gedanken durch den Kopf. Letztendlich gehört der Hund schon seid fast zwei Jahren zur Familie.

  • ob ich diesen Thread benutzen darf um selbst eine Frage zum Thema Schutzverträge zu stellen ?

    Ich trau mich einfach mal.

    Ich habe Hera ja von einer Orga bekommen...alles im Nachhinein etwas suspekt wie sich nun langsam herausstellt.

    Ich habe per Mail einen Schutzvertrag bekommen, diesen habe ich unterschrieben und per Post versand.
    Ich habe dann die Schutzgebühr überwiesen und Hera kam zu mir.

    Ich habe aber niemals ein Exemplar des gegengezeichneten Schutzvertrages bekommen. Lediglich den Impfpass.
    Ist dieser nun überhaupt eigentlich gültig ?
    Leider bekomme ich zu dieser "Orga" keinen Kontakt mehr.

    Viele Grüße
    Yvonne

  • Zitat

    Ich habe aber niemals ein Exemplar des gegengezeichneten Schutzvertrages bekommen. Lediglich den Impfpass.
    Ist dieser nun überhaupt eigentlich gültig ?
    Leider bekomme ich zu dieser "Orga" keinen Kontakt mehr.

    Hmm, also ich bin ja selbst für eine Tierschutzorga tätig und normalerweise ist dies nicht üblich, wenn ein Vertrag unterschrieben wird, muss der Bestitzer später vorweisen können, dass er dass Tier nicht evtl. geklaut hat. Soll ich mich mal nach der Orga schlau machen? Magst du mir mal per Mail den Namen der Orga schicken?

    waldichen: Ganz so ist es nicht, wenn deine Bekannte unterschrieben hat, dass dem Erstbesitzer das Vorvermittlungsrecht zusteht, dann ist das auch so, dann hätte sie den Hund nicht einfach weitervermitteln dürfen bzw. nur mit der Erlaubnis des Erstbesitzers. Glaub mir, ich hatte heute genau so einen Fall. Und fast hätten wir den Hund nicht vermitteln dürfen, aber zum Glück haben sich die Erstbesitzer sehr verständnisvoll gezeigt. Im Grunde genommen, wollen sie auch nur das Beste für den Hund.

    Besteht denn gar keine Möglichkeit mit dem Erstbesitzer ein vernünftiges Gespräch zu führen? Warum will er eigentlich den Hund auf einmal zurückhaben, weil deine Bekannte gegen den Vertrag verstoßen hat? Habt ihr das schon einmal geklärt bzw. hattest du überhaupt schonmal Kontakt mit dem Erstbesitzer? Vielleicht zeigt er sich ja einsichtig, wenn er sieht, dass es seinem ehemaligen Schützling gut geht.

  • Zitat

    Wenn Du allerdings nur Besitzer bist, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. ;)


    Warum sollte er nach einem regulären Kauf nur Besitzer sein? :???:

    Sterni
    Papier ist geduldig. Ist das Eigentum an die Bekannte übergegangen, dann ist die Bekannte lediglich vertragsbrüchig geworden. Eigentum kann nicht eingeschränkt werden.
    Ob das Eigentum übergegangen ist, das müssen im Zweifel Gerichte entscheiden. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass dem nicht so ist, wenn nicht explizit im Vertrag vermerkt wurde, dass mit diesem keine Eigentumsübertragung erfolgt. Ansonsten denke ich, werden die Gerichte keinen Grund haben einen "Schutzvertrag" mit entsprechend geflossener "Schutzgebühr" nicht als Kaufvertrag zu behandeln.

    Aber all dies spielt für den TS keine Rolle, denn die Bekannte, egal ob nun Eigentümerin oder lediglich Besitzerin hatte die Verfügungsgewalt über den Hund und der TS hatte keinen Grund daran zu zweifeln, dass die Bekannte nicht berechtigt war das Eigentum am Hund auf ihn zu übertragen. Damit handelt es sich, sollte die Bekannte nicht Eigentümerin gewesen sein, um einen gutgläubigen Erwerb.

  • Zitat


    Warum sollte er nach einem regulären Kauf nur Besitzer sein? :???:

    Na, das ist ja die Frage, was genau zwischen den beiden vereinbart wurde. ;)

    Wenn es sich wirklich um einen Kaufvertrag gehandelt hat, dann ist mit Übergabe des Hundes auch das Eigentum übergegangen, wenn auch die anderen Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs vorliegen.
    Da aber nicht immer ein Kaufvertrag vorliegt, "wenn Geld fließt", muss man eben auf die Vereinbarung achten. =)

    LG, Caro

  • Ich habe mir jetzt noch mal den Vertrag durchgelesen.Ich finde nichts, über einen Eigentumsvorbehalt, geschweige denn einen erweiterten Eigentumsvorbehalt. Es steht im ersten Satz : Die Abgabe des Tieres erfolgt unter folgenden Bedingungen.......
    Dann folgt eine Aufzählung. Darin steht allerdings auch, die Abgabe an einen neuen Halter bedarf seiner Zustimmung. Aber ich hab ja den Vertrag erst nach 1,5 Jahren gesehen. Der Streit geht ja jetzt schon seit August. Da war der Typ beim Anwalt. Dann hat er sich bis Dezember nicht mehr gerührt. Ich dachte die Sache ist erledigt. Bis ich am Freitag Post vom Gericht bekam.....
    Ich glaube, dem gehts nur um die 500€ Vertragsstrafe.

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