Schutzvertrag bei Hunden
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aber vertragsbrüchig ist doch deine bekannte geworden, oder? somit hast du mit der vertragsstrafe eigentlich nichts zu tun

ich drück dir jedenfalls die daumen.
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Hallo,
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ich hab mir gerade mal meinen Vertrag angesehen, da steht......
eine Weitergabe des Tieres an Dritte (auch an Vewandte, Bekannte andere Tierschutzorgarnisationen, Tierheime, ect.) oder es zu veräußern oder Dritten zu überlassen ist ausdrücklich untersagt.........und nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Tierschutzverein........... gestattet,
sicher kann ich dir damit nicht weiterhelfen, aber durch dieses Thema hab ich mir meinen Schutzvertrag mal genau angeschaut..........ich wünsche dir viel Glück ...für Montag -
Zitat
aber vertragsbrüchig ist doch deine bekannte geworden, oder? somit hast du mit der vertragsstrafe eigentlich nichts zu tun

Das sehe ich genauso, der Erstbesitzer muss sich damit an deine Bekannte wenden.
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