
Trotz Verbot 6. Hund holen???
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jennyluke -
28. Januar 2009 um 19:17
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Ich danke fürs richtige lesen!!!!
Bin halt etwas unsicher was das angeht. Natürlich sind wir total froh, dass wir so reibungslos etwas mit schon 3 Hunden gefunden haben. Mussten nur eine Anzeige in der Zeitung machen und schon rief der jetzige Vermieter an. Wir haben echt viel Glück gehabt, aber es ist auch nicht in Ordnung, dass der hier einfach ins Haus geht. Und wer so dreist ist, dem trau ich auch noch andere Sachen zu. Bei vielen läuft ja nun mal das Hirn auf Standbymodus. Natürlich darf der Hund nichts machen, aber zumindest das er warnt und etwas Eindruck schindet. Das reicht bei vielen Leuten ja schon aus. Sollten wir uns dafür entscheiden, ist so wieso die Frage wann der Hund einziehen kann, da es die Rasse nicht so häufig gibt und ich bisher nur einen Züchter ausfindig machen konnte und der verpaart nur bei ausreichender "Vorbestellung". Ist ja auch richtig so. Grade bei so einer schwierigen Rasse.
Aber trotzdem komisches Gefühl hier zu hause. - Vor einem Moment
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Auch wenn wir die Vermieter sind und einen Ersatzschlüssel zur Wohnung haben,würde ich diese nur betreten wenns brennt oder Wasser in den Keller läuft - ansonsten ist so etwas tabu!!!!
Schließlich ist es EUER Privatberreich! -
das kann ich mir vorstellen besonders wenn man dann allein daheim ist.
wenn das noch mal vorkommt würd ich mich vielleicht an den mieterbund wenden um zu erfahren was man da machen kann ansonsten find ich die idee vom schlossaustausch auch nicht schlecht -
Ja das ist ja auch völlig ok und auch wünschenswert, aber wir wissen ja eigentlich gar nicht das er noch einen Schlüssel hat,sprich er hat uns das verheimlicht das er einen behalten hat. So gehts ja auch nicht. Haben ihn auch nicht drauf angesprochen, wird er ja merken, wenn beim nächsten mal der Schlüssel nicht passt
Und was würdet ihr dazu sagen, wenn die Kündigung bei ihm eingegangen ist und der Hund in der 3 monatigen Kündigungsfrist einzieht? Wie gesagt, weiß ja noch nicht wann der Hund geboren wird und ausziehen kann. Kann ja sein das genau dann ein Wurf da ist. Muss ich mich mal bald schlau machen. Dann brauch ich nicht mehr so viel spekulieren
Kann mir mal einer bitte erklären,wie das mit dem Zitieren funktioniert. Das wäre nett.
Grüße -
du klickst lrecht über dem Beitrag den du zitieren möchtest auf "Zitat". Wenn du nur einen Teil zitieren möchtest löscht du den Rest einfach raus. Aber pass auf, dass der "Code" am Anfang und Ende stehen bleibt.
Wir haben Lucy auch in der Kündigungsfrist unserer alten Wohnung geholt. Hat halt grad gut gepasst und die neue Wohnung hatten wir schon und sie war auch schon frei. Hätten die uns rausgeschmissen, hätten wir schon in die neue gekonnt.
Normal sind wir nicht die Menschen, die sowas machen, aber unsere Vermieter waren auch richtig irre, sind auch in die Wohnung gegangen usw. Sogar deren erwachsener Sohn hat sich bei uns für die Eltern entschuldigt beim Auszug.... -
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Hallo,
wenn ihr soviel Platz habt (2000m2) dann sehe ich da auch kein Problem darin einen Herdenschutzhund zu holen. Wo ist denn dieses Grundstück, da Du es nicht erwähnt hast im Eingangspost?
In der jetzigen Situation (Mietwohnung) würde ich immer noch davon abraten. Auch wenn die Anschaffung in der Kündigungsfrist liegt, wollte ich keine Probleme haben. Drei Monate können ganz schön lange sein wenn man ständig Angst vor einer Auseindersetzung hat.
Ich würde mit der Anschaffung warten bis das Eigenheim da ist. Es ist auch für einen Hund besser wenn er nicht gleich nach der Anschaffung wieder umziehen muss.
Das aber musst Du entscheiden.
Liebe Grüße
Steffi
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Das allererste, was man macht, wenn man in eine neue Wohnung zieht, ist, das Schloss der Haustür auszuwechseln.
Weiß man, ob nicht der Vormieter noch einen Schlüssel hat und wie der drauf ist?
Oder wie weit der Vermieter seine Vermieterrechte auslegt?
Das alte Schloss baut man beim Auszug einfach wieder ein.Und wenn ihr einen Wachhund habt und der beißt einen Menschen, ob der sich unberechtigt Zutritt zu Euren Räumen oder Euer Grundstück verschafft oder nicht, dann seid ihr dran. Wegen Körperverletzung.
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hallo jenny,
halte noch bis jahresende durch
dein vermieter ist eh schon angepieselt - und ich würde ihn nicht weiter reizen. denn das scheint mir der fall zu sein (dass der vermieter so drauf ist!). wartet mit dem hund, bis ihr euer neues domizil bezogen habt. habt ihr denn schon was? vorfreude ist doch sooo schönauch ich (wir) bin vermieter und auch ich (wir) besitze nicht nur einen, sondern mehrere ersatzschlüssel (große schließanlage im haus). das weiss unser mieter. wir wissen aber auch, dass wir ohne seine zustimmung nix in der wohnung zu suchen haben! und daran halten wir uns natürlich. bei uns läuft das alles aber sehr familiär. von daher würde mein mann wohl im dreieck springen, wenn unser mieter das schloss wechseln würde...
du könntest dir doch auch im baumarkt solche "diebstahl-pfeiffen" holen, kosten nicht arg viel. die werden z.b. an zarge und tür gemacht, wenn sich die tür öffnet und der "kontakt" fehlt piept es ordentlich.
wie ist es denn, wenn du den schlüssel von innen stecken lässt? käme dann von außen noch einer rein? (wäre bei unserer anlage möglich).
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Zitat
... bei uns läuft das alles aber sehr familiär. von daher würde mein mann wohl im dreieck springen, wenn unser mieter das schloss wechseln würde...
...Ist jetzt ot, aber warum würde Dein Mann im Dreieck springen?
Nur weil man (von einem völlig Fremden!) eine Wohnung mietet, muss man ihm doch nicht einen Schlüssel zur Wohnung überlassen?
Ich geb noch nicht mal meiner Mutter einen Schlüssel, wieso sollte dann der Vermieter einen haben?Bei Schließanlagen geht auch ein zusätzliches Steckschloß.
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Ich denke das Schloss ist eh schon ausgetauscht? :?
Ich würde auf jeden Fall mit der Anschaffung des Hundes solange warten bis euer Einzugstermin ins eigene Haus steht.
Stell dir mal vor, es kommt zu Verzögerungen, ihr findet kein passendes Haus, die Finanzierung klappt nicht, ihr entscheidet euch um, ihr könnt doch erst später kaufen/einziehen ...
Wohin dann in dieser Zeit mit 6 Hunden?ZitatUnd wenn ihr einen Wachhund habt und der beißt einen Menschen, ob der sich unberechtigt Zutritt zu Euren Räumen oder Euer Grundstück verschafft oder nicht, dann seid ihr dran. Wegen Körperverletzung.
Sie haften, aber wegen Körperverletzung sind sie deswegen wohl nicht gleich "dran". Wenn der Hund sonst nicht aggressiv ist, dann ist es sicherlich nicht fahrlässig ihn auf einem abgesperrten und eingezäunten Grundstück laufen zu lassen.P.S.
Ich denke auch, dass die Erlaubnis zur Tierhaltung mit 5 Hunden und mehreren Katzen deutlich ausgeschöpft ist, auch in eurer ländlichen abgeschiedenen Wohnsituation. Eine Erlaubnis zur Tierhaltung bedeutet nicht, dass ihr grenzenlos Tiere anschaffen dürft.
Ich denke also, dass euer Vermieter auch vor Gericht mit dem Verbot durchkommen würde. - Vor einem Moment
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