
Hundeverordnung in Hessen
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Peewee -
24. Januar 2009 um 08:06
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Vielleicht trinken die Rottis ja Äppler und macht sie daher unberechenbar ?
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Hallo,
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Zitat
Vielleicht trinken die Rottis ja Äppler und macht sie daher unberechenbar ?
Da muesste man glatt mal nachfragen bei der entsprechenden Stelle...
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Eine Bekannte hat bereits ein Schreiben ihrer Wohnungsgesellschaft bekommen. Darin steht, dass das Halten von "Soka's" verboten ist. Bei Einzug war der Rotti ja noch nicht auf der Liste. Da sie damals für die Haltegenehmigung die Rasse mitteilen musste, wurde ihr jetzt die Genehmigung schriftlich entzogen.
Sie suchen bereits eine neue Wohnung. -
Zitat
Ist doch wie mit'm Bullterrier....in Hessen ist das eine absolut gefaehrliche Bestie (Kat 1)....wenn die Bestie aber uber die Reihnbruecke von Wiesbaden nach Mainz spaziert mutiert sie zum normalen Haushund (in keiner Kategoerie in der Pfalz).......das muss irgendwie an der Hessischen Luft liegen das die Hunde dort so unberechenbar aggressiv macht
Der Bullterrier war in Hessen Kat 2 und somit widerlegbar gefährlich. Nü gibt es ja keine 2 Kategorien-Liste mehr. Vorteil; auch unter den Listenhunde gibt es kein Rassismus mehr, Nachteil: alle müssen erstmal 900 Euronen abdrücken.
Bei Bullterrier, die vor dem 31.12.2007 gehalten wurden bleibt die Steuer bis 31.12.2009 bei 90 Euro, danach 900 Euro. Mit bestandener Begleithundeprüfung reduziert sich die Steuer auf 225 Euro.
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Da mein Mann als Soldat in D stationiert war, waren wir gluecklicherweise von der Hundesteuer befreit.
Weiss auch nicht ob ich die ohne Murren bezahlt haette, ich denke ich waere vielleicht mit meinen Viechern in die USA zurueck.
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Zitat
.......das muss irgendwie an der Hessischen Luft liegen das die Hunde dort so unberechenbar aggressiv macht
Das erklärt, warum meine Maus so wild ist, wenn wir meine Eltern besuchen...
Spass beiseite, es ist einfach nur traurig!!!!!
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So hirnrissig das ganze ist, es läuft doch für Hund und Halter erheblich besser als damals dieser Verordnungsschwall.
Gegen die Wohnungsgenossenschaft kann man notfalls klagen, da der Hund lt. Gesetzgeber kein SOKA ist, weil er lange genug vorher gehalten wurde.
Die extreme Steuer kann man umgehen, wenn man die BH macht, und die schafft man locker in einem Jahr.
Es ist grundfalsch Rasselisten zu führen, aber hier hat man auch mit weniger Einkommen noch eine Chance seinen Hund finanzieren zu können.
Damals trafen die Besitzer ja plötzlich unglaubliche Kosten, ich weiß noch, wie als Studentin sparen und betteln musste, weil Führungszeugnis, Sachkundenachweis vom Amtsvet., Halteerleaubnis, Wesenstest, Bescheinigung über Maulkorb- und Leinenbefreiung und Steuern, das war enorm viel Geld in kürzester Zeit.
Man hat ja erst die erforderlichen Unterlagen bezahlt, die Haltegenehmigung flatterte dann mit einem heftigen Gebührenbescheid ins Haus, der Wesenstest war teuer, die Gebühren für die offizielle Befreiung kamen dann ja noch mal hinterher.
Ich kann die Menschen verstehen, die es sich nicht leisten konnten, denn bei mir war es damals schon sehr knapp und ich hatte helfende Verwandte und keine Kinder.LG
das Schnauzermädel -
sorry, hab den falschen Thread erwischt
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lg Susanne
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Zitat
So hirnrissig das ganze ist, es läuft doch für Hund und Halter erheblich besser als damals dieser Verordnungsschwall.
Sehe ich nicht ganz so.
Bevor die neue Hundeverordnung in Kraft trat zahlte man für 8 Rassen der Listenhunde nur 90 Euronen im Jahr und für 3 Rassen 900 Teuro. Jetzt zahlen erstmal alle Listenhunde die 900 Euronen und erst mit der bestandenen BH wird auf 225 Euro gesenkt. Heißt im Klartext, dass alle Kat 2 Hunde-Halter 135 Euro mehr zahlen müssen.
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Hast du eine der 3 "teuren" Rassen, dann freust du dich trotzdem. Wenn ich mir hier die Steuersätze für normale Hunde ansehe, dann waren die anderen ja gradezu günstig, ich zahle ohne Soka mehr und kann nur durch bestandene VPG senken
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Aber immerhin kannst du senken und die 900 komplett umgehen. Das ist fairer als vorher.LG
das Schnauzermädel - Vor einem Moment
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