
Wohnung als Geschäftsraum/Büro genutzt- Haltungsverbot?
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Gast28654 -
22. Januar 2009 um 15:54
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Ja, wenn die Argumente plausibel sind und er damit durchkommt. Du weisst, das Rechtsberatung in Foren verboten ist, frag Deinen Mieterschutzbund oder Deinen Anwalt.
Und sei nicht so derbe im Ton, Du wolltest doch Hilfe...
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Hi,
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Ganze einfache Antwort: JA!
Hundehaltung kann ohne die Angabe von Gründen verboten werden. Wenn der Vermieter dann angibt, dass einer sein Büro da hat oder dass sich die Omi im dritten Stock belästigt fühlt, spielts zwar eigentlich keine Rolle, aber Verbot bleibt Verbot. FERTIG...
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Dir kann sogar die Hundehaltung verboten werden vom Vermieter, selbst wenn alle im Haus unterschreiben, dass sie dich unterstützen würden. Es hat NICHTS mit einer oder mehreren Mietparteien zu tun.
Die Mitmieter werden nur gerne als Erklärung herangezogen damit der Vermieter nicht den schwarzen Peter hat, letztlich bist du aber vom Gutdünken deines Vermieters (oder halt der Hausverwaltung) abhängig.
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Wenn die Hundehaltung generell erlaubt wäre und nur ein Mieter Widerstand dagegen leisten würde, sähe die Sache vielleicht anders aus. Dann müsste er wohl sehr genau begründen warum und vielleicht sogar beweisen wie er sich durch einen (genehmigten) Hund gestört fühlen könnte.
Doch die Hundehaltung ist generell verboten. Die Mieter haben darauf keinen Einfluss, ob nun positiv oder negativ. Der Mieter der dagegen ist hat somit Glück, er muß rein gar nichts rechtfertigen oder beweisen, er geht mit dem Vermieter konform und ist somit sowieso im Recht.
Es tut mir leid für Dich, aber ich denke Du wirst in diesem Fall an der Rechtslage nichts ändern können. Die Vermieter sind im Recht mit dem Verbot der Hundehaltung und Du hast das akzeptiert, als Du den entsprechenden Mietvertrag unterschrieben hast.
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Glaub es einfach den Leuten, die aus dem Bereich kommen und das studiert haben: es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht.
Nur weil ein Mieter eine Wohnung als Büro nutzt, heisst das nicht, dass alle anderen auch tun und lassen können, was sie wollen (z.B. Hunde anschaffen).
Und wenn Du den Nachbar anschwärzt, habt Ihr halt beide Probleme mit der Hausverwaltung. Will heissen, nur weil er Probleme bekommt, bekommst Du nicht weniger Probleme. Die Hausverwaltung hat den Verwaltungsapparat, um sich auf Euch beide zu konzentrieren.
So, ich klinke mich jetzt aus, die Diskussion ist für mich beendet, die Rechtslage ist ohne hätte, wäre, wenn und aber, klar und deutlich.
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Die Hundehaltung in Mietwohnungen hat doch nichts damit zu tun, ob ein Mieter ein Büro im Haus hat oder Homebased arbeitet.
Natürlich kann der die Verwaltung die Hundehaltung verbieten, wenn sie es nicht möchten, ob und wie sie es dir dann begründen, das ist dann deren Bier und wenn sie es dem einen Mieter zu liebe tun, dann ist das auch deren Bier.Es gibt keine Regelung, die erlaubt einen Hund zu erlauben oder eben nicht, das ist und bleibt ganz allein die Entscheidung von Eigentümer und Verwaltung - egal wie wer seine Wohnung nutzt oder ob dort eventuell Gewerberäume im Bereich sind.
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@ immanu: sorry, ich wollte nicht derbe im Ton sein, sind halt wieder die üblichen Tücken des Internets... Ich will ja auch keine Rechtsberatung, meine Frage zielte ja darauf ab, eventuell irgendwo einen Paragraphen zu finden, in dem das vielleicht geregelt ist. Wahrscheinlich gibt es den nicht...
@ alle:
Erstmal danke für eure Antworten... Habe dennoch das Gefühl das wir irgendwie aneinander vorbeireden...
Um mal weg von meinem speziellen Fall zu kommen (sorry, dass ich ihn mit angeführt habe... hat wohl ein bisschen für Verwirrung gesorgt) sei gesagt, dass in diesem Haus ein Hund lebt. Die Haltung ist also nicht generell verboten.
Ich spreche hier nicht von einer Gleichbehandlung im Unrecht, bzw. davon, dass wir jetzt alle tun und lassen wollen, wies uns gefällt. Die Haltung wurde mir nicht gestattet, weil dieser Herr sich durch den Hund an seiner Berufsausübung gehindert gefühlt hat und sich bei der Hausverwaltung beschwert hat.
Wenn der Hund nicht wäre, dann würde er sich darüber beschweren, dass zuviel Musik gehört wird oder sonst irgendwas. -
Und genau das darf er. Hundehaltung ist (leider) kein Recht, sondern ein Privileg. Du wirst also keinen Paragrphen dafür finden. Wenn dein Vermieter oder Hausverwaltung dir die Hundehaltung untersagt, darfst du es nicht, egal wie sie das begründen. In deinem Falle halt damit, dass sich dieser Herr beschwert hat. Aber letztlich müssen sie es überhaupt nicht begründen. Sie können es dir einfach, weil dir ihnen deine Nase nicht passt, nicht erlauben.
Das schon ein Hund im Haus lebt: Einzelfallentscheidung - leider kein Gewohnheitsrecht daraus ableitbar. Das gilt nur, wenn über mehrere Jahre immer mehrere Hunde dort wohnten und plötzlich der Vermieter/Hausverwaltung wechselt.
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Zitat
sei gesagt, dass in diesem Haus ein Hund lebt. Die Haltung ist also nicht generell verboten.
Aber deswegen auch nicht gleich generell erlaubt, da der Vermieter durchaus auch Einzelfallentscheidungen treffen darf.
Zitat
Die Haltung wurde mir nicht gestattet, weil dieser Herr sich durch den Hund an seiner Berufsausübung gehindert gefühlt hat und sich bei der Hausverwaltung beschwert hat.Dann hast Du einfach richtig Pech mit dieser Wohnung. Beim nächsten Mietvertrag wirst Du ganz bestimmt darauf achten, was darin zur Genehmigung bzgl. Hundehaltung steht.
Zitat
Wenn der Hund nicht wäre, dann würde er sich darüber beschweren, dass zuviel Musik gehört wird oder sonst irgendwas.Tja, leider sind auch Kinderlärm usw. als Mieter in einem gewissen Rahmen hinzunehmen. Und Hundehaltung ist etwas anderes.
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Der einzige Unterschied, wenn ein anderer Hund bereits im Haus leben sollte, ist, das der Vermieter/die Verwaltung es genauer Begründen muss, warum der eine Hund erlaubt ist und bei euch nicht. Da gibt es auch viele Möglichkeiten und das kann davon gehen, das der andere Hund schon alt ist und bis zu seinem Ableben bei seinen Menschen bleiben darf bis dahin, das die Hausverwaltung gar nicht weiß, das es dort einen weiteren Hund gibt, weil dieser heimlich gehalten wird und das ist ein Hammerrisiko - weil jeder Richter von wegen Duldung andere Zeiten ansetzt und in der Regel geht man von 4 Jahren wissentlicher Duldung ausgegangen wird und das bedeutet nicht, das die anderen Mieter oder der Hausmeister es weiß, sondern das der Vermieter/Verwalter davon Kenntnis hat.
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