Anders als beim "Gefährlichen Hund" oder bei Hunden bestimmter Rassen sieht unser tolles Gesetz bei den großen Hunden keine Volljährigkeit vor.
Wichtig ist die Zuverlässigkeit, aber wenn man bedenkt, dass man mit 17 Auto fahren darf, dann sollte es keine Zweifel an der Zuverlässigkeit geben.
Und wenn man bedenkt, wie für das Gesetz der Halter definiert wird, dann dürfte es in diesem Fall doch wirklich eher der Sohn sein.
LG
das Schnauzermädel