• hallöle...


    ich finde dazu einfach nichts im web... ich wohne jetzt alleine in einer mietswohnung, inder hunde normalerweise verboten sind. einige rentner-miter haben allerdings fußhupbe (keine wiegt mehr al 5kg). meine freundin hat mich jetzt gefragt, ob ich evtl ihren hund nehmen würde, wenn sie in urlaub fahren. ich kenne ihn sehr gut, nur er ist ein doggen-mastiff mix.
    ich weiß, dass es in unserem haus auch einmal ein mittelgroßer urlaubshund gab, der wurde genehmigt.
    ich dachte mir jetzt einfach, ich nehm ihn einfach mit und wenn sich jemand beschwehrt kann ich auch noch zu ihnen, in dem haus wohnen, die kätzchen würde ich sowieso einmal am tag füttern müssen.
    wie würdet ihr das handhaben?
    ich bin ja dann eh die meiste zeit mit dem hund weg.


    lg sabine

    • Neu

    Hi


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    • Also ich glaube, ich würde erstmal den Vermieter fragen, wenn einige Mieter kleine Hunde haben und auch ein größerer mal genehmigt wurde als Urlaubshund, scheint der Vermieter ja nicht generell etwas gegen Hunde zu haben. Und wenn die Alternative besteht, zu deiner Freundin ins Haus zu ziehen für die Zeit, hast Du ja noch 'ne Ausweichmöglichkeit, falls es nicht erlaubt wird.
      Ich denke, es ist immer sinnvoll, sowas vorher abzuklären und nicht abzuwarten, ob/bis sich jemand beschwert. Zumal es ja auch was anderes ist als ein Yorkshire-Terrier oder so, also schon ein Hund, vor dem einige Leute Angst haben könnten.


      Vielleicht bin ich da aber auch einfach ein bißchen geschädigt, da mein Vater auch einige Wohnungen vermietet. Normalerweise ist da Hundehaltung auch verboten, aber er macht da auch Ausnahmen, wenn die Leute z.B. schon ältere Hunde haben und danach keinen anderen mehr wollen usw. Er möchte halt nur gerne, daß er ein bißchen kontrollieren kann, was für Tiere mit in dem Haus leben und nicht alle Mieter plötzlich anfangen, sich unkontrolliert Katzen, Hunde usw. zuzulegen. Aber wenn man ihn lieb fragt, kann er eigentlich nicht nein sagen und wenn er dann in Hundeaugen guckt, ist es meist eh um ihn geschehen :p (bei Katzen bewirkt es leider eher das Gegenteil, wenn er sie sieht).

    • Hallo Sabine!
      Ich meine, gelesen zu haben, dass ein Hund bis zu 6 Wochen urlaubshalber auch ungefragt beherbergt werden darf.


      Aber warum klärst Du das nicht einfach mit Deinem Vermieter wenn Du unsicher bist? Ist vielleicht besser, als Ärger zu riskieren.


      Wenn er "nein" sagt (was er meiner Meinung nach in dem Fall eigentlich nicht kann/darf) gehst Du halt ins Haus Deiner Freundin...

    • So lange es eben nicht verboten ist, dass Hunde zu Besuch kommen, ist es kein Probelm. udn ich kenne es nicht, dass es verboten ist Besuch zu bekommen, der einen Hund hat.... und länger als zwei wochen wird ja nicht sein... Ich würde es ausprobieren. Der Hund sollte natürlich niemanden stören (sprich auf Sauberkeit udn Ruhe achten;))


      Oder vielleicht ganz einfach mal beim Vermieter nachfragen?

    • So weit ich weiß dürfen die kleinen Hunde nicht mehr verboten werden genauso wie Katzen oder Kleintiere. Sprich bei denen bräuchte man den Vermieter nicht einmal fragen nur ihm bescheid geben.
      Ich hab auch schon gehört und gelesen, dass Hunde bis zu 6 Wochen zu besuch da sein dürfen. Aber ob das noch aktuell ist weiß ich nicht. Es kann auch sein das man den Vermieter über den Besuch bescheid geben muss/soll.


      Lg
      Sacco

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