HILFE!!! böser Stress nach Hunderauferei
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- Selber einen Anwalt einschalten lassen und von diesen Kopien vom ärztlichen Gutachten für Mensch und Hund verlangen.
- von eurem Hund ein Negativgutachten/Wesenstest erstellen lassen und mit diesem beim OA vorstellig werden.
- Eine Gegendarstellung an den gegnerischen Anwalt und das OA verschicken/verschicken lassen.
- Widerspruch gegen den vom OA erstellten Bescheid einlegen.
- Vorfall der Versicherung melden. - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
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Hallo,
grundsätzlich sollte man bei so einem Vorfall, auch wenn es nett gemeint ist, niemals sofort die Übernahme der Arzt- und/oder Tierarztkosten anbieten.
Sondern sagen, dass man den Vorfall der Versicherung meldet.
Das für die Zukunft, in der Hoffnung, dass ihr das nicht brauchen werdet.
Aber vielleicht ist das für andere Foris interessant.
Euch wünsche ich natürlich einen guten Ausgang der "Geschichte"!Gruß
Leo
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Ich würde das auch meiner Versicherung melden. Die haben auch selber Anwälte und klären das dann für einen.
Sprich wenn ihr das der Versicherung meldet und die Versicherung übernimmt das, dann haben die Eltern und das Mädchen keinen Anspruch mehr gegenüber deiner Schwester sondern gegenüber der Versicherung. Die Versicherung wird das dann prüfen ( die wollen dann von beiden Seite eine Darstellung haben) und selber entscheiden ob und wieviel die zahlen. Dann müssen das Mädchen und ihre Eltern die Versicherung verklagen.
Ein Bekannter von uns arbeitet für eine Versicherung und den hab ich mal gefragt, weil es mich interessiert hat. Der hat mir das dann so erklärt.
OA würde ich Einspruch einlegen. Entweder einen Wesentest machen und das Ergebnis dem OA geben oder anbieten/ Vorschlagen einen Wesentest zu machen.Lg
Sacco -
Was die anderen HH da an den Tag legen ist unter aller Kanone :kopfwand:
Ich drücke deinen Eltern, deiner Schwester und natürlich ihrer Fellnase alle Daumen, die ich habe. Halte uns auf dem Laufenden.
Kann man in solchen Fällen eigentlich eine Gegenanzeige erstatten? Also wegen falscher Beschuldigung oder so etwas in der Richtung? Mir fehlen da echt die Worte :kopfwand:
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Sagt mal wegen der Versicherung... Regeln die dann auch evtl. die Sache wegen der mgl. fahrlässigen Körperverletzung? Nein, oder? Da geht's ja nur um die Kosten. Also müssten die Leute der TE ja trotzdem einen eigenen Anwalt einschalten!?
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@ murmelchen: das Strafverfahren ist der Versicherung egal, aber im Strafverfahren kann man natürlich dann das ärztliche Gutachten des Zivilverfahrens vorlegen und wenn dort festgestellt ist, dass keine nennenswerten Verletzungen vorliegen, dann passiert auch strafrechtlich nix. Dadurch wird das Risiko im strafrechtlichen Verfahren einschätzbar und die Kosten werden geringer ausfallen. Außerdem wird ohne ärztliches Attest strafrechtlich kein Staatsanwalt die Sache weiter verfolgen, da würde ich mir also absolut keinen Kopf machen, wenn es so war, wie die Threadstarterin dargestellt hat.
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also erstmal noch einmal ganz lieben Dank für die vielen Meinungen. Da geht es einem gleich etwas besser, wenn man nicht so alleine mit der Wut und Entäuschung ist. Wir haben noch mittlerweile mit der Versicherung gesprochen und die werden erst einmal die Klärung übernehmen zwecks Abwehr unrechtmäßiger Forderungen der Gegenseite oder sowas. Eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde bisher nicht getätigt, so dass wir nun erst einmal abwarten. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten!!!
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Dafür muss es erst mal zu einem Zivilverfahren kommen. Da die Versicherung jetzt eingeschaltet ist, muss die sich darum kümmern.
Zum Zivilverfahren kommt es jetzt nur wenn sich die Versicherung nicht mit den Eltern und dem Mädchen einig werden.Lg
Sacco
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vllt solltet ihr mal das jugendamt einschalten, damit die die zustände in dem haus abklären können, denn irgendwoher muß das mädel ja die verletzungen haben... wäre nicht das erste kind, das zum trost für elterliche gewalt nen tier kriegt....
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