Steht auf drei Beinen

  • Ich kenne mich zwar mit der Rechtslage nicht aus, trotzallem drücke ich dir ganz fest die Daumen das du deine Maus so schnell wie möglich wieder bekommst! Und das es ihr gut geht! Vor allem sollte man diesem Arzt mal gehörig in den A :zensur: treten!!!! Tut mir leid für meine Wortwahl aber ich glaube so ein Mensch hat vllt doch leicht seinen Beruf verfehlt wenn er so herzlos ist im Umgang mit kranken Tieren.

    L.g. Helen

  • also ich hab gerade Polizei angerufen und nachgefragt wie es ist
    da meint der Polizist zu mir ICH MUSSTE MICH VOR BEHANDLUNG INFORMIERT AN KOSTEN LEISTUNGEN DIE ICH INS ANSPRUCH NEHME nun ICH HAB 2 MAL AM TELEFON GEFRAGT UND DAS WOLLTE MIR KEINER SAGEN SO WIE DER ARZT DENN ERST NACH MEINE ANFRAGE GEANTWORTET HAT WIE VIEL ES KOSTET WÜRDE WO MEIN HUND SCHON BEI GIPS AUFNAHME WAR!!!! und jetzt kommt HAMMER Polizei hat mir gesagt WENN ICH MEIN HUND NICHT SCHNELL HOLE HAT ARZT RECHT MEIN HUND EINSCHLÄFERN ZU LASSEN !!!!!!

  • Das soll Dir ein Polizist gesagt haben? Bescheuert. Wäre schließlich, so doof es klingt, Sachbeschädigung. Das dürfen die doch gar nicht :???: Ist doch auch so, dass man eigentlich kein Tier kastrieren lassen darf, aber einschläfern :irre:

  • Das ist Willkühr des Arztes!
    Er kann nicht Dein Eigentum einbehalten. Geh zur Polizei, mch eine Anzeige!
    Der der Hund gilt rechtlich nur als "Sache", kann aber nicht einfach einbehalten werden.

    Gebe ich z. B. mein Auto zur Durchsicht/Reparatur und kann die Rechnung nicht voll bezahlen, kann der Werkstattmensch auch nicht mein Auto einfach beschlagnahmen bis ich es auslöse.
    Er hat die Möglichkeit mit mir Vereinbarungen über Ratenzahlungen zu treffen, oder das geld einzuklagen.

    Es tut mir leid, aber ich glaube, hier wird Ausländerfeindlichkeit praktiziert.
    Geh zur Polizei!
    Edit: Geh hin und erzähle alles, Lass ruhig die tränen laufen. Nicht am tele. Die haben vielleicht gerade zu tun und wimmeln Dich ab

  • Wenn man dieses Urteil liest - ist ja auf Züchter bezogen, ist es schon Unrecht was die TK da macht!

    Einschläfern ist ja Nonsens, hast Du nicht jemand der mit zur Polizei geht und dann Erstattest Du Anzeige gegen den Arzt und die Klinik!

    LG

  • :???: Hmm...jetzt verstehe ich es aber langsam auch nicht mehr, das kann ja wohl echt nicht war sein :motz: :motz: :motz: Ich würde jetzt noch mal persönlich zur Polizei und dann den Arzt auch gleich anzeigen*wenn du schon mal da bist*und dann vieleicht auch mal in einem Tierheim anrufen, vieleicht können die ja noch was machen!!!!!

  • ich hab gerade das geschrieben was mir denn Polizist am telefon gesagt hat und wo ich ihm gesagt habe das ich nachgefragt habe und kein antwort von keiner bekommen habe wie viel es kostet würde hat trocken geantwortet "mich interessiert nicht was sie gefragt haben ich habe sie antwort auf ihre frage gegeben ob arzt recht hat hund behalten" wenn jemand selber fragen will hier nummer wo ich angerufen habe ---* und das arzt am telefon kein preis sagt nun sagt "es muss man(n) bei untersuchung gucken" kann auch jeder nachprüfen einfach ---* wählen und fragen nach preis für unfall wo hund bein nicht bewegt wie in mein fall... verstehe welt nicht mehr :???: oder liegt es an meinen akzent und das dass ich aus ausland bin?

    * EDIT: Bitte keine Telefonnummern veröffentlichen!!

  • Ich muss euch da leider widersprechen, sowohl der KFZ-Meister als auch der Tierarzt darf Auto bzw. Hund als Pfand zurückhalten, wenn die Rechnung nicht bezahlt wurde.
    Hier ein Urteil aus Mainz:

    Bei zahlungsunwilligen Kunden darf der Tierarzt zu drastischen Mitteln greifen und das Tier als "Pfand" zurückbehalten.

    Dies entschied kürzlich das Landesgericht in Mainz. Ein solches " "Pfandrecht" verstosse weder gegen das Tierschutzgesetz, noch gegen die neue gesetzliche Regelung, nach der Tiere nicht mehr als Sache, sondern als Mitgeschöpfe zu behandeln sind. Mit dem Urteilspruch hob das Landesgericht eine einstweilige Verfügung eines Amtsgerichtes auf, das einen Tierarzt zur Herausgabe eines Hundes verpflichtete. Dieser hatte das Tier einbehalten, nachdem der Hundehalter nicht in der Lage war, eine Operation zu bezahlen. Das dem Tierarzt einräumte " Zurückbehaltungsrecht" sei nur dann ausgeschlossen , wenn dem Tier hierdurch ein Leid angetan würde. (Landesgericht Mainz AZ.: 6 S 4/02)

    Quelle: http://www.wzrv.de/rund/artikel.php?ID=33

    Ob er den Hund allerdings einschläfern darf, wage ich stark zu bezweifeln!
    Da bleibt wohl nur, das Geld zu leihen und den Hund dort schnellstmöglich rauszuholen.

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