Scheiße, Kaninchen erwischt!
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Gast24530 -
26. Juli 2008 um 10:06
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Ich bin momentan ziemlich fertig!
Heute morgen bin ich mit Leila (6 Monate) inn den Feldern spazieren gewesen. Sie läuft dann an der Schleppleine, kommt auch fast immer beim ersten Anruf. An einem kleinen Bach durfte sie ein wenig spielen und planschen.Ich beobachte, wie sie durch den Bach läuft und hin und her springt, dann dreht und durch den Bach zurückplanscht. Danach lief sie ei kurzes Stück auf der anderen Seite des Baches entlang und springt zu mir ins hohe Gras. Im gleichen Moment höre ich eine Quieken und Leila hebt den Kopf mit einem zappelnden Kaninchen darin. Ich habe sofort "Aus" und "Hierher" gerufen und sie kam auch direkt und ließ nach ein oder zwei Schritten das Kaninchen fallen. Ich habe sie dann an die normale Leine genommen und nach ein paar Übungen (Sitz, Platz & co) nach hause gebracht. Anschliessend bin ich nochmal zurückgegangen um nach dem Kaninchen zu sehen, es aber nicht gefunden. Ich weiß nicht, ob es verletzt ist, Leila hatte zwar kein Blut an der Schnauze, aber sie hat es geschüttelt.
Ich weiß, dass in den Feldern Hasen und Kaninchen laufen und rufe Leila sofort ab, wenn sie sich an Kaninchen anschleicht oder hinterherläuft, aber sie hat heute keinerlei (mir erkennbares) Jagdverhalten gezeigt: Sie hat nicht geschnüffelt, sich nicht angeschlichen und nichts fixiert. Sie hat einfach nur normal am Bach gespielt.
Wie soll ich jetzt vorgehen und vor allem: was soll ich machen, wenn sich sowas wiederholt? Wie hätte ich am besten reagieren sollen? Was habe ich falsch gemacht?LG Dorilys
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26. Juli 2008 um 10:06
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Scheiße, Kaninchen erwischt! - Vor einem Moment
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Hi Du...
kann ich verstehen, dass Du fertig bist. Meine kleine hat auch schon mal ein Kaninchen erwischt. Und bei mit half auch kein Abrufen oder sowas mehr.
Vielleicht ist deine Fellnase auch überrascht worden und hat deshalb kein Jagdverhalten gezeigt?Da hilft nur Antijagdtraining was aber echt schwierig und langwierig ist. Und deine kleine, mit 6 monaten, kann das beim besten Willen noch nicht können.
Wir (HH) müssen uns halt immer wieder bewußt machen, dass unsere kleinen eben immer noch Raubtiere sind. Auch wenn Sie noch so süß gucken und den Anschein wecken das sie keiner Fliege was zu leide tun können/würden
Aber es entspricht dem normalen Verhalten, dass ein Hund zupackt wenn er was vor der Schnauze hat was in sein Beuteschema passt.L.G. Bubble
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Ich kenne das.
Ali hat mal ein Hund gerissen. Ich hatte ihn an der Schleppleine, plötzlich springt er ins Gebüsch (auch ohne für mich erkennbaren fixieren odr anschleichen) und erwischt ein Huhn, das wohl auf dem danebenliegenden Garten ausgebüchst war.
Das Huhn war so verletzt, dass es getötet werden musste.Ich denke nicht, dass du was falsch gemacht hast. Versuch einfach deine Spaziergänge genauso wie bislang zu gestalten. Dich trifft da keine Schuld, der Hund ist nunmal ein Raubtier.
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Wenn Du sie richtig doll gelobt hast, nachdem sie sofort kam und auch das Kaninchen hat fallen lassen, hast Du alles richtig gemacht.
Du kannst noch so sehr aufpassen, und Deinen Hund dazu erziehen, dass er nicht jagt. Und trotzdem wird es immer mal wieder so ein Kamikaze-Kaninchen geben, dass bis zum letzten Moment sitzen bleibt, und dann dem Hund direkt in die Schnauze springt.
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Zitat
Ich kenne das.
Ali hat mal ein Hund gerissen.jetzt habe ich mich aber grad erschrocken

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Zitat
Ich kenne das.
Ali hat mal ein Hund gerissen.
Ich denke auch, dass es eher ein reflex war. Tragisch, aber ist nunmal passiert.
Ich hoffe, du hast sie gelobt als sie direkt zu dir kam?!
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Zitat
jetzt habe ich mich aber grad erschrocken

Dafür hab ich statt "Hund" vorhin 20mal "Huhn" geschrieben :kopfwand: Und ich habs mir extra nochmal durchgelesen.
Ich glaube, ich sollte wieder ins Bett
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Der Hund ist zwar ein Raubtier, aber es entschuldigt nicht das Reissen von anderen Lebewesen.
Der Halter eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass durch seinen Hund kein anderes Lebewesen zu schaden kommt. Daher finde ich den - sicher wohlgemeinten - Rat, wie bisher spazieren zu gehen, unangebracht. Jetzt ist es ein kleines Kaninchen, morgen eine Katze, übermorgen ein Reh.
Auszug aus dem deutschen Jagdrecht:
ZitatAlles anzeigenWas Hundeführer dürfen und was nicht.....
Ein Merkblatt zur Information
Unsere Natur ist durch vielfältige Veränderungen der Landschaft, der Landwirtschaft und der allgemeinen gesellschaftlichen Ausrichtungen (Freizeitverhalten, Straßenverkehr u.v.m) in Anspruch genommen. Als sogenannte Naturnutzer müssen in der uns einzig zur Verfügung stehenden Landschaft Landwirte, Forstleute, Jäger, Reiter, Angler, Imker, Spaziergänger, Jogger, Radfahrer und auch Hundeführer möglichst einvernehmlich miteinander auskommen. So gilt es, die landesweit gültigen rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Hundehaltung und Hundeführung einzuhalten, um Ärger und Schwierigkeiten im Falle von Interessenkollisionen zu vermeiden.
Dieses Merkblatt soll die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen vermitteln und helfen, insbesondere jagdliche Belange zu verstehen und Konflikte zu verhindern.1. Das Jagdausübungsrecht ist ein absolutes Recht, vergleichbar dem Eigentum. Es ist an das Grundeigentum gebunden und wird vom Eigentümer (z.B. Jagdgenossenschaft) an den Jagdausübungsberechtigten verpachtet. Es ist sowohl gegen Beeinträchtigungen als auch gegen rechtswidrige Störungen geschützt. Der Jagdausübungsberechtigte hat bei Beeinträchtigungen gem. § 823 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz, bei rechtswidrigen Störungen gem. § 1004 BGB einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch gegen den Störer.
Dazu scheinbar in direkter Konkurrenz:2. Die Betretungsbefugnis in der Freien Landschaft ist in § 49 Abs. 1 des Landschaftsgesetzes NRW wie folgt geregelt:
„ In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet.“
§ 53 Abs. 1 und 2 regeln die Grenzen der Betretungsbefugnis so, daß die Rechte gemäß § 49 nur so ausgeübt werden dürfen, daß die Belange der anderen Erholungssuchenden und die Rechte der Eigentümer oder Besitzer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden; außerdem gilt die Betretungsbefugnis nicht für Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen.
Ausbildung und Training von Hunden dient nicht unmittelbar der Erholung und bedarf daher einer Genehmigung.
Anmerkung: Wildäcker und Stillegungsflächen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen. Auch Wildäcker sind jagdliche Einrichtungen und dürfen nicht betreten werden.
Dabei sind durch § 19 a Bundesjagdgesetz alle Handlungen verboten, die geeignet sind, Wildtiere zu beunruhigen. Dazu gehört sicher auch das Freilaufenlassen von Hunden. Dagegen können Jagdausübungsberechtigte gemäß § 25 Abs. 4 Nr.1 LJG-NW einschreiten.
Wer den Jagdausübungsberechtigten in seinem Besitz stört, begeht gem. § 858 Abs. 1 BGB „verbotene Eigenmacht“, deren sich der Berechtigte notfalls mit Gewalt erwehren kann, so § 859 Abs. 1 BGB; aber keine Sorge, soweit muß es ja nicht kommen.3. Die Bestimmungen für den allgemeinen Schutz wildlebender Tiere gemäß § 61 Landschaftsgesetz NW verbieten, „wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten...“
Zusätzliche Vorschriften gemäß § 62 verbieten „Maßnahmen und Handlungen, die zu einer erheblichen Beeintächtigung oder Zerstörung“ von „natürlichen oder naturnahen unverbauten Bereichen fließender oder stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen... Vegetation...“ führen können.4. Das Betreten des Waldes (gilt auch für Wallhecken etc.) zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr und ausschließlich zum Zwecke der Erholung gestattet. (§ 2 Abs. 1 Landesforstgesetz NW). Werden dabei Hunde mitgeführt, müssen diese im Wald außerhalb der Wege angeleint sein (§ 2 Abs. 3), dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde im Dienst.
5. Jagdschutzmaßnahmen dürfen nur von dazu befugten Personen ausgeübt werden, dies sind neben der Polizei der Jagdausübungsberechtigte, der von der Unteren Jagdbehörde bestätigte Jagdaufseher und die mit dem Jagdschutz beauftragten Forstbeamten. Sie haben gemäß § 25 Abs. 4 Landesjagdgesetz NW die Befugnis, Personen anzuhalten, die gegen jagdrechtliche Vorschriften verstoßen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, deren Personalien festzustellen, gefangenes und erlegtes Wild, Schuss- und sonstige Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen abzunehmen sowie wildernde Hunde und Katzen abzuschießen, die im Jagdbezirk außerhalb ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen....
6. Zuletzt ist neuerdings noch die Landeshundeverordnung NRW zu erwähnen. Sie gilt für vier Gruppen von Hunden: „Große“ Hunde (40cm/20kg), „gefährliche“ Hunde (bissig etc.) oder Hunde
bestimmter Rassen /Anlagen 1 und 2 zur VO).Besonders gefährdet ist tragendes Wild, da sich die Tiere durch das erhöhte Gewicht in der Schwangerschaft nicht so schnell fortbewegen können und Jungwild, welches noch hilflos ist und leicht Opfer von hetzenden und wildernden Hunden und Katzen werden kann.
Abseits der Waldwege sind Hunde daher angeleint zu führen, sonst ist die Gefahr des unkontrollierten Streunens und Wilderns zu groß.
Aber auch auf den Hund lauern Gefahren von Fuchs- und Dachsbauten, Wildschweinen, ausgelegten Impfmitteln, Fallen, Infektionsgefahren z.B. Fuchsbandwurm, etc.
Weitere Informationen siehe im Internet unter http://www.jagdrecht.de.
Wir hoffen, Ihnen, liebe Hundeführerin und Hundeführer, mit dieser Information mehr Klarheit über die rechtlichen Bedingungen zu geben und freuen uns, wenn das zu weniger Ärger und mehr Verständnis führt.
Quelle: http://www.jagdrecht.de/index.php?action=form&id=13
Dein Hund hatte einen Jagderfolg. Und er wird ihn wieder suchen. Jetzt bist Du gefragt, so auf ihn einzuwirken, dass er davon wieder abkommt (Antijagdtraining).
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Zitat
Ich kenne das.
Ali hat mal ein Hund gerissen.
Ich dachte erst dein Hund wäre an der schlepp ins Gebüsch und ein anderer hätte sich deinen geschnappt- und dann les ich im nächsten Augenblick das Huhn... Mach das nienienie wieder - hörst du :motz:Wir hatten auch so ein Erlebnis vor bestimmt einem Monat.
Wir sind mir Phex, Celine und dem befreundeten Labbi Baily im Wald unterwegs. Wegen der Wildgefahr dürfen die Hunde nicht in den wald, bekommen ein Raus da, welches sie alle wunderbar beherrschen und bleiben somit auf dem Weg.
Meine beiden sind dann ein paar Meter weiter vorne gewesen und haben neben dem Weg im Laub geschnüffelt- ich ein "Raus da, auf den Weg"- dachte sie futtern was. Celine kommt prompt und dann geht das Geschreie schon los.
Phex war anscheinend beim Umdrehen direkt über ein juges Kaninchen gestolpert.Er hat es auf dem Boden festgenagelt. Ich ihm "Aus" zugeschrien- er losgelassen. Kaninchen weg. Hund hinterher. Das Ganze ölief dann so, dass der Depp das Kaninchen immer packte, laufen ließ. Dann setzte er wieder hinterher und fing es erneut. Das Ganze ging dann ab in den Wald. Er hat das Spiel dann gute fünf Mal gemacht bevor mein Freund ihn mit der Hand streifen konnte- ab da war er wieder ansprechbar...
Ich sage euch, das war die Hölle.
Das Kaninchen ist immer wieder auf mich zu gerannt, der Hund im Offmodus (was die Ohren angeht) hinterher und meine Arme waren immer zwei Zentimeter zu kurz...Dann die Verzweiflung nicht helfen zu können...
Und ich war ohnmächtig wütend, dass mir mein Freund und meine Freundin (die mit dem Labbi) nicht halfen.
Im Nachhinein weiß ich warum- Alexia fing ihren eigenen Hund ein, bzw musste ihn anleinen und konnte dann mit dem Hund an der leine nicht hinterher- und mein Männe setzte bei Celine mein "Bleib" durch und sah zu, dass sie liegen blieb.
Das Ganze dauerte auch nur ein paar Sekunden, aber es kommt einem wie eine Ewigeit vor.
Hab mich dann so geärgert- auch über das dumme Kaninchen (welches übrigens im Nirwana des Waldes verschwand), welches genaus neben dem weg sitzt (und an dieser Stelle geht es noch leicht nen Hang hoch bevor der Wald neben dem Weg anfängt...).
Phex hat dann einige Wochen Leinenpflicht gehabt- inzwischen hat er den Vorfall wieder komplett vergessen und stiert nicht mehr bei jeder Gelegenheit nach einem Kaninchen aus... Nur ich bin höchstangespannt...
Ja, das sind die Tiefschläge der Hundeerziehung. Die Tatsache, dass er sich inzwischen wieder abrufen lässt wenn er nen Vogel sieht (ging direkt danach nicht mehr) lässt hoffen.
Und die Tatsache, dass es wunderbar funktioiert ihn komplett auf mich zu konzentrieren, so dass er den letzten Hasen nichtmals gesehen hat.
Und ich sage euch, dafür bi ich jetzt geistig ausgelastet...
Aber hey- Celinechen lässt sich auch zuverlässig abrufen und das war nicht immer so.
Auch das macht Mut und so weiß ich - wenn sie wiedermal prompt umdreht obwohl dort ein Reh wegläuft- wofür ich mir beim Zwergnasenbub das Ganze antue.Halt die Ohren steif und mach weiter wie gehabt- immerhin must du sehen, dass dei Hund noch ansprechbar war und gekommen ist - und das ist wirklich viel viel Wert...
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@ rollmops
Glaub die Themenstarterin wollte das Verhalten auch gar nicht entschuldigen!
Sondern einfach nur wissen ob sie korrekt gehandelt hat. Natürlich würde sie, glaub ich, mit Ihrem Hund nicht in ein Wildgehege fahren um Sie dort toben zu lassen :irony2:Klar hast Du mit Deinem schönen Auszug aus dem Deutschen Jagdrecht recht. Aber immer vermeiden das ein Hund was reißt kann man sicherlich nicht. Oder führst Du deine Hunde immer nur an der Leine in Fußnähe???
Bubble
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