Der Impf-Thread!
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Naja ich hatte das schon so verstanden, das es um die Richtlinien der WSAVA geht, zumal es Harvey/Morris ja noch dazu geschrieben hat.
OK, dann habe ich eben kein "magisches Auge und Hirn" um durch
die schwarzen Seiten hin durch zu blicken und zu wissen, was der
Link eigentlich meint.....war mir schon klar, dass das unterstützend
so von Dir kommt, habe auch nichts anderes erwartet. - Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
hast du hier Der Impf-Thread! schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
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Alles anzeigen
Das geht ja schon mal gar nicht: wenn Du nicht in der Lage bist,
die WSAVA direkt zu verlinken und über eine so fragwürdige,
absurde Seite gehst, kannst Du hinter her nicht mit der Ausrede
kommen: es sei leichter für Dich, damit irritierst Du die Leute
und musst mit solchen Kommentaren rechnen, auch kannst Du die
User nicht noch attackieren, sie seien praktisch zu blöd, nur weil Du
über google-WSAVA-Kanada-mittig, diese Seite übersetzen-
oben Richtlinien nicht findest.Alles anzeigenHier mal wie es aussehen sollte:
http://translate.google.de/translate?hl=d…0%26es_sm%3D122
jetzt oben klicken: Richtlinien-Impfung Richtlinien-dann:
Impfung Leitlinien für New Besitzer -2013 PDF, dann kommt:http://translate.google.de/translate?hl=d…0%26es_sm%3D122
Hoffe Dir geholfen zu haben.

Es tut mir leid, Dir Umstände bereitet zu haben, weil es Dir offenbar Schwierigkeiten machte, aus meinem Link das Gewünschte zu ziehen. Ich habe leider nicht die Zeit, ewig nach Dir genehmen Seiten zu suchen, da eben nicht Hausfrau
.Ich bin immer noch so naiv, auch bei Usern von Internet-Foren ein Mindestmaß an Intelligenz oder nennen wir es einfach Mitdenken vorauszusetzen. Du belehrst mich eines Besseren
. Wie gesagt, werde ich dies zukünftig berücksichtigen
und damit ist die Wortklauberei für mich erledigt
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Im Impfpass steht: Virbagen Tollwutimpfstoff "Virbac".
Impfdatum: 28.04.2015
Gültig ab: 19.05.2015
Gültig bis: 28.04.2016Hat das also so seine Richtigkeit? Kann dann im April nächsten Jahres eine Dreijährige Gültigkeitsdauer eingetragen werden?
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Wenn der TA weiterhin Virbac verwendet, kann er höchstens eine 2 jährige Gültigkeit eintragen.
Wobei in der Gebrauchsinfo auch als Kann-bestimmung 3 jährig steht.
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Das ist die Firma Virbac mit Virbagen die das
Impfschema für Tollwut mit 12 Wochen, 1 Jahr
später, bei Dir der 28.04.16 und danach alle
2 Jahre im BPZ vorschreibt.Andere Firmen haben 3 Jahre.
Du kannst natürlich alle 2 Jahre T geben, nur wir sind
ein tollwutfreies Land, da reichen 3 Jahre von einem
anderer Hersteller, der die 3 Jahre auch im BPZ vorgibt.
Manche HH geben 1mal und gut ist's. Geht auch.
Aber vielleicht gibt es hier noch andere Erfahrungswerte
speziell zur T-Impfung.
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ich geh jedes Jahr T impfen

NAja und jedes Jahr das übliche. Sonst brauch ich auf manchen Plätzen nicht auftauchen. Werde dieses Jahr aber meinen Ta fragen ob er ihr eine Dreijährig Variante spritzen kann.
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Schau mal in diese Liste des PEI über die Immunitätsdauer der Tollwutkomponente verschiedener Impfstoffe http://www.pei.de/SharedDocs/Dow…cationFile&v=12 .
Wenn Du z. B. Rabisin oder Nobivac T impfen lässt, kannst Du einen Eintrag für drei Jahre bekommen. Virbagen gibt nur zwei Jahre an. Bitte Deinen Tierarzt, einen Impfstoff mit dreijähriger Zulassung zu verwenden und wenn er das nicht möchte, gehst Du zu einem anderen
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ich geh jedes Jahr T impfen

NAja und jedes Jahr das übliche. Sonst brauch ich auf manchen Plätzen nicht auftauchen. Werde dieses Jahr aber meinen Ta fragen ob er ihr eine Dreijährig Variante spritzen kann.
Wenn Dein Tierarzt einen Impfstoff wählt, der lt. Hersteller eine Immunitätsdauer von drei Jahren hat und dies auch in den Impfpass einträgt, dürftest Du nirgends Probleme bekommen, weder bei Grenzübertritten noch bei Ausstellungen oder auf Hundeplätzen.Sollte er es nicht eintragen, wäre das in meinen Augen Geldschneiderei und ginge außerdem zu Lasten Deines Hundes. Er wäre in diesem Fall zukünftig nicht mehr mein Tierarzt und das würde ich auch ganz klar sagen.
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Manche Plätze bestehen darauf, zwar verrückt,
aber das hat nichts mit dem TA zu tun, das habe
ich schon oft gehört/gelesen. -
- Vor einem Moment
- Neu
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