• Naja ich hatte das schon so verstanden, das es um die Richtlinien der WSAVA geht, zumal es Harvey/Morris ja noch dazu geschrieben hat.

    OK, dann habe ich eben kein "magisches Auge und Hirn" um durch
    die schwarzen Seiten hin durch zu blicken und zu wissen, was der
    Link eigentlich meint.....war mir schon klar, dass das unterstützend
    so von Dir kommt, habe auch nichts anderes erwartet.

  • Es tut mir leid, Dir Umstände bereitet zu haben, weil es Dir offenbar Schwierigkeiten machte, aus meinem Link das Gewünschte zu ziehen. Ich habe leider nicht die Zeit, ewig nach Dir genehmen Seiten zu suchen, da eben nicht Hausfrau ;) .

    Ich bin immer noch so naiv, auch bei Usern von Internet-Foren ein Mindestmaß an Intelligenz oder nennen wir es einfach Mitdenken vorauszusetzen. Du belehrst mich eines Besseren :respekt: ;) . Wie gesagt, werde ich dies zukünftig berücksichtigen :smile: und damit ist die Wortklauberei für mich erledigt :winken: .

  • Im Impfpass steht: Virbagen Tollwutimpfstoff "Virbac".
    Impfdatum: 28.04.2015
    Gültig ab: 19.05.2015
    Gültig bis: 28.04.2016

    Hat das also so seine Richtigkeit? Kann dann im April nächsten Jahres eine Dreijährige Gültigkeitsdauer eingetragen werden?

  • Das ist die Firma Virbac mit Virbagen die das
    Impfschema für Tollwut mit 12 Wochen, 1 Jahr
    später, bei Dir der 28.04.16 und danach alle
    2 Jahre im BPZ vorschreibt.

    Andere Firmen haben 3 Jahre.
    Du kannst natürlich alle 2 Jahre T geben, nur wir sind
    ein tollwutfreies Land, da reichen 3 Jahre von einem
    anderer Hersteller, der die 3 Jahre auch im BPZ vorgibt.
    Manche HH geben 1mal und gut ist's. Geht auch.
    Aber vielleicht gibt es hier noch andere Erfahrungswerte
    speziell zur T-Impfung. :ka:

  • ich geh jedes Jahr T impfen :shocked:

    NAja und jedes Jahr das übliche. Sonst brauch ich auf manchen Plätzen nicht auftauchen. Werde dieses Jahr aber meinen Ta fragen ob er ihr eine Dreijährig Variante spritzen kann.

  • @Maggie86

    Schau mal in diese Liste des PEI über die Immunitätsdauer der Tollwutkomponente verschiedener Impfstoffe http://www.pei.de/SharedDocs/Dow…cationFile&v=12 .

    Wenn Du z. B. Rabisin oder Nobivac T impfen lässt, kannst Du einen Eintrag für drei Jahre bekommen. Virbagen gibt nur zwei Jahre an. Bitte Deinen Tierarzt, einen Impfstoff mit dreijähriger Zulassung zu verwenden und wenn er das nicht möchte, gehst Du zu einem anderen ;) .

  • ich geh jedes Jahr T impfen :shocked:


    NAja und jedes Jahr das übliche. Sonst brauch ich auf manchen Plätzen nicht auftauchen. Werde dieses Jahr aber meinen Ta fragen ob er ihr eine Dreijährig Variante spritzen kann.


    Wenn Dein Tierarzt einen Impfstoff wählt, der lt. Hersteller eine Immunitätsdauer von drei Jahren hat und dies auch in den Impfpass einträgt, dürftest Du nirgends Probleme bekommen, weder bei Grenzübertritten noch bei Ausstellungen oder auf Hundeplätzen.

    Sollte er es nicht eintragen, wäre das in meinen Augen Geldschneiderei und ginge außerdem zu Lasten Deines Hundes. Er wäre in diesem Fall zukünftig nicht mehr mein Tierarzt und das würde ich auch ganz klar sagen.

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