Gestern kam der Anruf: Kastration

  • Zitat

    Wegnehmen können sie sie Dir AUF GAR KEINEN FALL!!! Denn durch die Bezahlung irgendeiner Summe ist sie in Dein Eigentum übergegangen.

    Was steht denn genau in Deinem Vertrag bzgl. Vertragsstrafe? Oder noch besser, poste doch mal Deinen gesamten Vertrag hier (ohne Namen zu nennen), damit diejenigen, die ein wenig juristische Kennstnisse haben, Dir ein paar Tipps geben können.


    Ich tippe den Vertrag später mal ab

  • Zitat

    Wegnehmen können sie sie Dir AUF GAR KEINEN FALL!!! Denn durch die Bezahlung irgendeiner Summe ist sie in Dein Eigentum übergegangen.

    Was steht denn genau in Deinem Vertrag bzgl. Vertragsstrafe? Oder noch besser, poste doch mal Deinen gesamten Vertrag hier (ohne Namen zu nennen), damit diejenigen, die ein wenig juristische Kennstnisse haben, Dir ein paar Tipps geben können.


    Oh, mit dieser Aussage würde ich mich aber nicht so weit aus dem Fenster lehnen!

    Wir haben Askja auch von einem Nothilfeverein und einen Schutzvertrag
    abgeschlossen.

    In diesem ist geregelt, daß Askja erst nach Ablauf von 6 Monaten in unser
    Eigentum übergeht.

    Wäre irgend etwas vorgefallen oder hätten sie an der Unterbringung etwas
    zu beanstanden gehabt, wäre Askja weg gewesen.

    Die Familie hat uns auch besucht und alles "kontrolliert".

    Eine Kastrationsklausel steht nicht drin.

    Also Vorsicht mit solchen pauschalen Aussagen!

    Tamee, an deiner Stelle würde ich auch meinen Anwalt kontaktieren.

    Viel Glück!

  • Zitat


    Oh, mit dieser Aussage würde ich mich aber nicht so weit aus dem Fenster lehnen!

    Wenn Du meinen Beitrag genau!!! gelesen hast, dann steht da, "denn durch die Bezahlung ....."

    Wenn Ihr nix bezahlt habt, dann tritt durchaus der Worst-Case ein, den Du beschrieben hast. Aber wenn auch nur ein Cent geflossen ist, dann ist Carina das Eigentum von Tamira und kann ihr nicht mehr einfach so weggenommen werden.

  • Och weißte, ich kenne meinen Vertrag und weiß, was drin steht.

    Geschenkt bekommen haben wir Askja nicht.

    Aber ich hätte es nicht drauf angelegt, daß sie uns jemand wieder weg nimmt.

    Dieser Eigentumsvorbehalt ist nämlich im Gegensatz zu einer Kastrationsklausel
    nicht gesetzeswidrig!

  • Zitat

    Dieser Eigentumsvorbehalt ist nämlich im Gegensatz zu einer Kastrationsklausel
    nicht gesetzeswidrig!

    Den Eigentumsvorbehalt kann sich eine Orga aber nur sichern, bis Du den entgültigen "Kaufpreis" bezahlt hast, und nicht dadurch, dass Du irgendwas sonstiges mit Deinem Hund veranstaltest oder nicht hast.

  • Von "Vorteil" ist möglicherweise ja auch, dass man eine Hündin nicht zu jedem Zeitpunkt kastrieren lassen kann. D.h. es sollte ja zwischen zwei Läufigkeiten sein. Schafft dir evtl. Vorteile - vielleicht kannst du den Zeitpunkt einfach auch "verpassen", um Zeit zu sparen bis zum nächsten Zeitpunkt.

    Ich drücke dir die Daumen! ;)

  • [/quote]

    In diesem ist geregelt, daß Askja erst nach Ablauf von 6 Monaten in unser
    Eigentum übergeht.

    Wäre irgend etwas vorgefallen oder hätten sie an der Unterbringung etwas
    zu beanstanden gehabt, wäre Askja weg gewesen.

    Eine Kastrationsklausel steht nicht drin.

    [/quote]

    das steht in unserem vertrag auch drin und falls es zu beanstandungen kommt, dürfen wir ncoh eine vertragstrafe von 300 euro zahlen.

    gruß marion

  • Die 6 Monate "Probezeit" sind seit letzten Sommer schon abgelaufen und
    eine Vertragsstrafe war bei uns nicht vereinbart.

    Ich wollte mit unserem Beispiel auch nur sagen, daß man genauestens
    darauf achten muß, was im Vertrag steht, sonst kann es ganz schnell ins
    Auge gehen!

  • Sein wir doch mal ehrlich, viele dieser Verträge sind nicht einmal das Papier wert, auf dem sie stehen, halten einer anwaltlichen Prüfung nicht stand und sind in dem einen oder anderen Punkt nichtig.

    So auch die Klausel mit den Kontrollbesuchen. Kein Vertrag kann mir vorschreiben, wen ich in meine Wohnung lasse oder nicht. Das recht, gegen meinen Willen die Wohnung zu betreten, hat nur die Polizei und das auch nur mit entsprechenden Papieren. Bei allem anderen entscheide ich, ob ich den Zugang gewähre oder nicht und wenn ich nicht will, dann halt Pech gehabt, da kann keiner etwas gegen machen.

  • das stimmt natürlich.
    bei uns war ein punkt, das zwingerhaltung verboten ist. damit habe ich keine probleme, würde ich sowieso nie machen.
    ich glaube auch nicht, dass ncoh was kommt. ich würde unseren kleinen auf keinen fall wieder hergeben.
    wir haben auch im vertrag stehen, dass wir den hund innerhalb eines halben jahres wieder hergeben müssen, falls sich der ehemalige besitzer wieder meldet. dem blödmann würde ich das tier schon gar nicht rausgeben und wenn ich klage bis zum umfallen :lachtot: erst aussetzen und dann ankommen und den hund zurück haben wollen....ne, nie im leben. der kerl hat den hund schon genug angetan.
    gruß marion

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