Gestern kam der Anruf: Kastration

  • Hallo Tamee!

    Ich würde jetzt erstmal gar nichts weiter unternehmen und auf einen evtl.
    erneuten Anruf warten.

    Falls sich die Orga nochmal melden sollte, dann würde ich ihnen von dem
    Gerichtsurteil bezüglich unerlaubter Kastrationen erzählen und ob dies im
    Sinne einer Tierschutzorganisation sei.

    Wenn sie dann immer noch auf Einhaltung des Vertrages bestehen, dann würde
    ich mich höchstens auf eine Sterilisation einlassen.

  • tamee, ich würde mich gegen eine zwangskastration wehren. du könntest doch anbieten, dass du jedes halbe jahr eine bescheinigung deines arztes bringst, die bestätigt, dass dein hund nicht trächtig ist.

    gerichtsurteil ist das doch klasse. habe ich mir gleich abgespeichert. man weiß ja nie.

    gruß marion, mit schlechten erfahrungen bei solchen eingriffen

  • Und an Deiner Stelle würde ich außerdem keinen Hund mehr von einer Tierschutzorganisation übernehmen, deren Verträge und Auflagen ich nicht einzuhalten bereit bin.

    Solche Ich-drücke-mich-um-diese-Klausel-Manöver sind nämlich der Grund, weshalb manche Tierschutzorgas sicher dazu übergehen werden, keinen intakten Hund mehr rauszugeben und frühzukastrieren. Es gibt genügend Orgas, die diese Klausel NICHT im Vertrag stehen haben - dann sucht man sich halt diese aus. Das ist wenigstens fair für BEIDE Seiten!

  • Nun es gibt ein Tierschutzgesetz und wenn eine Tierschutzorga mit Klauseln arbeitet, die gegen dieses verstoßen. Im Normalfall greift dort die Salvatorische Klausel.

    Zu dem, wenn man sich anfänglich damit einverstanden erklärt und dann sich erkundigt und feststellt, das es nicht unbedingt nur Vorteile gibt, sondern auch Nachteile und sich dann gegen diese Klausel entschließt, dann ist es das gute Recht.

    Schuld hat in dem Fall niemand, aber es sind zwei verschiedene Meinungen und dort sollte man jetzt einen Weg finden, mit dem Orga wie Halter zufrieden sind.

  • Zitat

    Zu dem, wenn man sich anfänglich damit einverstanden erklärt und dann sich erkundigt und feststellt, das es nicht unbedingt nur Vorteile gibt, sondern auch Nachteile und sich dann gegen diese Klausel entschließt, dann ist es das gute Recht.

    Nein, denn wenn die Tierschutzorganisation eine Vertragsstrafe als Klausel in den Vertrag gesetzt hat, dann kann es teuer werden - die Kastration kann derweil nicht eingefordert werden, wohl aber die Strafe bei Nichtkastration.

  • Soweit ich informiert bin sind diese "Kastrationsklauseln" sowieso unwirksam,
    da sie eindeutig gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

    Auch eine Vertragsstrafe bei Nichtkastration wird dann nicht fällig.

    Die beiden hier im Thread zitierten Gesetzestexte sollten auch deutlich genug
    sein, um die verlangte Kastration einfordern zu können.

  • Zitat

    Nein, denn wenn die Tierschutzorganisation eine Vertragsstrafe als Klausel in den Vertrag gesetzt hat, dann kann es teuer werden - die Kastration kann derweil nicht eingefordert werden, wohl aber die Strafe bei Nichtkastration.

    Die Strafe wäre in unserem Fall, das sie uns Carina wegnehmen (können)!
    DAS möchte ich auf keinen Fall riskieren und deswegen kam dieser Thread auf.

    Ich werde am Montag einfach mal einen Anwalt anrufen der sich mit dem Thema auskennt. Wenn er mir grünes Licht für unser "nicht Vorhaben" gibt, dann bin ich beruhigt

  • Zitat

    Die Strafe wäre in unserem Fall, das sie uns Carina wegnehmen (können)!
    DAS möchte ich auf keinen Fall riskieren und deswegen kam dieser Thread auf.

    Wegnehmen können sie sie Dir AUF GAR KEINEN FALL!!! Denn durch die Bezahlung irgendeiner Summe ist sie in Dein Eigentum übergegangen.

    Was steht denn genau in Deinem Vertrag bzgl. Vertragsstrafe? Oder noch besser, poste doch mal Deinen gesamten Vertrag hier (ohne Namen zu nennen), damit diejenigen, die ein wenig juristische Kennstnisse haben, Dir ein paar Tipps geben können.

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