Sachkundenachweis
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Hallo!
Ich hab da eine Frage bezüglich des Sachkundenachweises für grosse Hunde.
Wobei ich den Begriff Sachkunde doof finde..nun gut.Bei unserem Lab/Ret-Mix brauchen wir ja so einen. Brauch nur der einen, der den Hund steuerlich anmeldet oder beide, damit beide mit ihr Gassi gehen dürfen??
Wir müssen unsere Dame allmählich anmelden und da stellt sich mir die Frage. Bei den Anlage-Hunden brauch man ja eine Bescheinigung um mit dem Hund rausgehen zu dürfen. Daher die Frage, ob wir (mein Mann und ich) diesen Nachweis brauchen oder nur der, der den Hund anmeldet.Dann noch die Frage, woher bekomme ich so nen komplettes Exemplar zum üben??? Mit Antworten natürlich
Danke euch!!!
Nicole
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Hallo!
Jeder der den Hund ausführt muss den Sachkundetest ablegen.
So wurde es uns vom Tierheim gesagt, das wir mit dem Gedanken gespielt haben einen Staff-Mix zu uns zu nehmen.Mein Mann und ich hätten den Sachkundetest ablegen müssen (laut Tierheim)
edit:
Noch was:Ihr habt einen Labrador-Mix?
Für den braucht ihr keinen Sachkundenachweis.Den braucht man nur für Anlagehunde bzw. §10 Hunde ... dazu zählt ein Labrador-Mix nicht!
Unser Rüde war auch ein Labrador-Mix und zwar Labbi-Rottweiler ... und auch da brauchten wir keinen Sachkundetest da der Labradoranteil überwog.
Für nen Rotti bäuchtest Du den Test.
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Tamara das stimmt nicht!!
ZitatGroße Hunde (§ 11 LHundG NRW):
Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Widerristhöhe des Hundes bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß. Auch Hunde, die die genannten Maße z.B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen der Einstufung nach § 11 LHundG NRW. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden.
....
Sachkundenachweis: Ja,
Quelle: http://www.duisburg.de/vv/32/102010100000196298.phpNicole evtl. findest zu deiner Frage etwas in dem o.g. Link. Ansonsten würde ich einfach mal direkt bei der Stadt nachfragen.
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Uns hat man beim Anmelden gesagt, dass nur der Halter den Test machen muss. Nicht jeder der mit ihm spazieren geht. Würde aber einfach mal beim Bürgercenter (falls ihr so was auch habt) oder beom Ordnungsamt nachfragen
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Bei den "großen Hunden" in NRW muss nur die Sachkunde des Halters nachgewiesen werden, also der, der den Hund anmeldet.
Andere Personen mssen lediglich körperlich in der Lage sein den Hund zu halten.
Bei einem Anlagehund dagegen braucht jeder, der mit dem Hund raus möchte die amtl. Sachkunde vom Amtsvet.
Bei euch reicht es, wenn einer den Test bei einem zugelassenen Tierarzt macht.LG
das Schnauzermädel -
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Hallo!!
Hatte bei dem Amt angerufen, allerdings war die gute Frau nicht in der Lage, mir etwas dazu zu sagen.
Ich solle doch einfach erstmal alle Anmeldebögen ausfüllen und dann vorbeikommen.
Aber wenn ich nicht alles zusammen habe, dann muss ich ja nochmal hin. Sowas stört die gute Frau ja nich :kopfwand:
Axo, gechipt sein, muss unsere Dame ja auch.. Wie geht das denn von statten??
Danke!!!
LG
Nicole -
Zitat
Tamara das stimmt nicht!!
Quelle: http://www.duisburg.de/vv/32/102010100000196298.phpNicole evtl. findest zu deiner Frage etwas in dem o.g. Link. Ansonsten würde ich einfach mal direkt bei der Stadt nachfragen.
Komisch!
Wir brauchten für unseren Labrador-Mix keinen Sachkundenachweis.Entscheiden die das aus dem Bauch heraus oder was? MIch wundert das jetzt schon sehr ...
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Also, eigentlich ist das alles simpel, nur ein wenig Rennerei :irre:
Du gehst mit deinem Hund zum Tierarzt und lässt ihn dort chippen, die Nummer kommt dann auch in den Heimtierausweis. Das ist keine große Sache, es ist einfach eine dickere Nadel, mit der der Chip eingebracht wird. Manche Hunde jammern kurz, andere sagen gar nix dazu.
Dann kannst du den Sachkundenachweis entweder bei diesem TA machen oder er kann dir eine Liste mit Kollegen geben, die den Test abnehmen dürfen.
Üben kannst du z.B. hier: http://www.web-based-teaching.de/ben/
Du schließt eine Haftpflichtversicherung für deinen Hund ab, den Versicherungsschein fotokopierst du.
Dann füllst du den Anmeldebogen eurer Gemeinde aus, legst eine Kopie von Sachkundenachweis, Versicherungsschein und der Seite des Heimtierausweises mit Chipnr. bei und schickst das dem Ordnungsamt, faxen geht auch.
Danach solltest du nie wieder etwas von denen hörenLG
das Schnauzermädel -
Zitat
Tamara das stimmt nicht!!
Quelle: http://www.duisburg.de/vv/32/102010100000196298.phpNicole evtl. findest zu deiner Frage etwas in dem o.g. Link. Ansonsten würde ich einfach mal direkt bei der Stadt nachfragen.
mein Hund wiegt 27 kg, und hat eine Höhe von 62 cm...und ich brauchte auch keinen Sachkundenachweis. Wohne auch in NRW.
Wird da willkürlich entschieden, wer nun nen Sachkundenachweis erbringen muß oder wie?
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Hm..
das würde mich nu auch interessieren, warum manche einen brauchen..Vielleicht hattest du vorher einen?? Weil dann brauch man das nicht meine ich..
Personen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes (01.01.2003) mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist und dieses der zuständigen Behörde schriftlich versichert wurde.Deswegen vielleicht??
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