Hin und hergerissen.
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Hallo Kathrin und erst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum.

Ich an Deiner Stelle würde den Hund zum Züchter zurückbringen (kam er von einem Züchter?) ansonsten zum Vorbesitzer. Wenn Dein Ex seinen Hund dann doch wiederhaben möchte, kann er ihn ja dort wieder abholen.
Ich nehme mal an, dass der Kaufvertrag auf den Namen Deines Ex läuft (gab es überhaupt einen Kaufvertrag?), so dass es ansonsten schwierig mit dem Weitervermitteln werden könnte. Denn nehmen wir mal an, Du gibst den Hund an irgendjemand ab und Dein Ex überlegt sich nach ein paar Monaten, dass er ihn doch wiederhaben will. Dann hätte er (soweit ich weiß, aber bin keine Juristin) wahrscheinlich sogar recht und Du den Ärger.
Übrigends finde ich es in keinster Weise verwerflich, dass Du den Hund abgeben möchtest, denn Du wolltest ihn nicht und kannst auch nicht so recht was mit ihm anfangen. Und, da er ja noch jung ist, findet er sicherlich schnell ein Plätzchen, wo er sich wohl fühlt. Auf jeden Fall finde ich es schon mal klasse, dass Du Dir überhaupt Gedanken um den Hund machst.
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Hi,
Schau mal hier: Hin und hergerissen.*
Dort wird jeder fündig!-
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www. retriever-in-not.de
Dort mal nachfragen!
Ich denke dort findest du Ansprechpartner für dein Problem und auch um das weitere Vorgehen.
Eine Vermittlung des Hundes in hundesichere / liebevolle Hände ( das geht jetzt nicht persönlich gegen Dich Kathrin
) sollte hier Ziel sein.LG Romy
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Hallo Kathrin,
ich finde es nicht verwerflich, den Hund abgeben zu wollen. Es ist ganz offensichtlich, daß Du nicht zu 100 % hinter der Anschaffung standest. So schön es auch wäre, wenn der Hund kein Scheidungsopfer würde (das wünschen sich hier natürlich alle), so sehr muss man doch der Tatsache ins Auge sehen, daß er bei Dir nicht richtig aufgehoben ist.
Ich finde es schon ehrenwert, daß Du Dich seit 2 Monaten mit der Thematik beschäftigst und ihn nicht einfach im TH abgegeben hast!
Ich rate Dir zur folgenden Chronologie:
1.) Besitzverhältnisse klären -> Wenn es keinen Kaufvertrag oder irgendeinen schriftlichen Beleg über den Erwerb gibt, kannst Du über den Hund verfügen.
Sollte so ein Papier existieren, dann fordere Deinen Ex schriftlich (mail reicht) auf, den Besitz an Dich abzutreten.
2.) Vermittlungsstelle suchen -> Evtl. kann Dir das örtliche Tierheim bei der Vermittlung helfen, OHNE daß der Hund dort untergebracht ist. Eine andere Möglichkeit ist, daß Du http://www.retriever-in-not.de kontaktierst. Die sind zwar ursprünglich auf Zuchtaufbefreiungen spezialisiert, aber können mit Sicherheit auch Dir helfen.Ich wünsch Dir viel Glück. mach Dir keine Vorwürfe!
...und Deinem Ex wünsch ich Eiterpickel ins Gesicht...
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ohh was ne blöde Situation.
Die Frage is, könntest du dir evtl. vorstellen mit einem vierbeinigen Freund durchs leben zu gehen? Deine Angst überwinden und ganz neue Erfahrungen mit dem Tier zusammen sammeln?
Kannst du nicht einfach mal in eine Probestunde, die ja meißt kostenlos is, in eine Hundeschule mit dem Hund gehen, um zu sehen, ob sich evtl. was bei dir ändern könnte? Sowas macht ja auch richtig Spaß und beide lernen dabei. Vielleicht wird dir der Hund dadurch ja "zugänglicher" und du lernst ihn viel viel besser kennen?
Ansonsten, wenn du ihn lieber nicht behalten magst (was auch vollkommen legitim wäre), solltest du darauf achten, das er ein gutes Zuhause findet und nicht unbedingt im TH absitzen muß.
Is schon schrecklich, was Tiere manchmal so mitmachen müssen. Vielelicht spürt er ja auch, das du ihn garnicht behalten willst und das macht ihn unsicher?
Was deinen Ex angeht: so sind die Menschen leider. Wie das rechtlich aussieht weiß ich leider nicht, aber ich denke schon, das er das Tier schon längst hätte abholen müssen. Er kann dich ja nicht als kostenlose Hundesitterin nutzen und sich irgendwann mal daran erinnern, das es da noch einen Hund gibt.
Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen und auch von diesem ein Schreiben aufsetzen lassen.Dir wünsche ich ein gutes Händchen dabei, eine Entscheidung für den hund zu finden, und für den Süßen hoffe ich. das er entweder bei dir oder ein Zuhause finden wird, bei leuten die ihn wirklich zu schätzen wissen und ihn lieben werden.
PS: ich hasse es, schon wieder ein Tier, was leidet, nur weil plötzlich von seiten des EX kein Platz mehr für ihn da is. Traurig.
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Zitat
Was deinen Ex angeht: so sind die Menschen leider. Wie das rechtlich aussieht weiß ich leider nicht, aber ich denke schon, das er das Tier schon längst hätte abholen müssen. Er kann dich ja nicht als kostenlose Hundesitterin nutzen und sich irgendwann mal daran erinnern, das es da noch einen Hund gibt.
Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen und auch von diesem ein Schreiben aufsetzen lassen.Was mich auf die Idee bringt:
Um diesem "Herrn" mal etwas Feuer unterm Hintern zu machen - schreib ihm ne Rechnung fürs Tiersitting, als Tagessatz nimmst Du einfach den Preis, den er auch im Tierheim hätte zahlen müssen.
Und schreib gleich dabei, bis wann er zahlen muss - sonst kommt Mahnung, dann Anwaltsschreiben, dann Mahnbescheid. (in die AGB's sozusagen
)Dann wird er vielleicht endlich mal reagieren und mit Dir nach einer Lösung für den armen Schröder suchen.
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Zitat
Was mich auf die Idee bringt:
Um diesem "Herrn" mal etwas Feuer unterm Hintern zu machen - schreib ihm ne Rechnung fürs Tiersitting, als Tagessatz nimmst Du einfach den Preis, den er auch im Tierheim hätte zahlen müssen.
Und schreib gleich dabei, bis wann er zahlen muss - sonst kommt Mahnung, dann Anwaltsschreiben, dann Mahnbescheid. (in die AGB's sozusagen
)Dann wird er vielleicht endlich mal reagieren und mit Dir nach einer Lösung für den armen Schröder suchen.
hi,
sowas ähnliches dachte ich mir auch gerade. ich weiß nicht genau wie das bei hunden läuft, aber bei pferden ist es zum beispiel so das wenn der besitzer die stallmiete (versorgung, futter usw.) über einen längeren zeitraum nicht bezahlt, korrekt abgemahnt wurde etc. das betreffende pferd in besitz des stallbesitzers übergeht, wenn die miet/versorgungsschuld den aktuellen wert des pferdes erreicht. ich würde mich bei einem ra über die rechtslage informieren. immerhin warst du ja auch beim tierarzt und hast laufende kosten durch das tier. behalte in jedem fall auch sämtliche rechnungen für futter, ta, beratung durch ra usw. im falle eines rechtsstreits in dem dein ex seinen hund einklagt (was ich mir nach deiner beschreibung zwar kaum vorstellen kann- aber man weiß ja nie) kannst du diese vorlegen und somit beweisen das du den hund "gepfändet" hast.
ich finde es kommt deutlich rüber das du den hund nicht behalten willst und das finde ich auch völlig in ordnung, schließlich hast du ihn nicht angeschafft. setz dich am besten mit dem züchter in verbindung (wenn es einen vertrag gibt ist dort vermtl. sogar ein vorkaufsrecht des züchters festgehalten). der züchter kann dir dann auch weiterhelfen beim vermitteln oder er nimmt den hund sogar selbst zurück.
ich finde es übrigens auch ganz toll das du dich jetzt um den hund, den du niemals wolltest, kümmerst und eine gute lösung für euch beide suchst. andere hätten ihn einfach ins th gegeben.
ich wünsche euch alles gute, ihr findet schon eine lösung!!!lg susanne
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1. Ihm Drohen und Rechnungen schreiben würde ich nicht tun! Am Ende kommt der Mann noch und holt den Hund, das kann auch nicht im Sinne des Hundes sein.
2. Es muss keine Eigentumübertragung stattfinden. Es reicht völlg aus, wenn der Ex das Eigentum an dem Hund aufgibt (vor Zeugen oder schriftlich)
3. Der Hund ist zwar momentan im Besitz von sandfrau, aber nicht ihr Eigentum und das völlig unabhängig davon, ob ein schriftlicher Kaufvertrag besteht. Es reicht, wenn irgendjemand bezeugen kann, dass der Hund dem Ex gehört hat.
4. Wenn man dem Mann eine Rechnung vorsetzt, dann kann man zwar den Betrag (oder einen Teil davon) einklagen, sandfrau hat aber kein Recht dazu ihm den Hund vorzuenthalten. Das heißt, wenn es dumm kommt, dann holt er den Hund und zahlt trotzdem nichts.
5. Auf gar keinen Fall einen Schenkungsvertrag machen! Wenn ihr einen Vertrag zur Eigentumsübertragung macht, dann macht einen Kaufvertrag über den obligatorischen einen Euro.
Ich würde einfach mal mit einer Freundin/einem Freund beim Ex vorbeischauen und ihn fragen, was denn nun aus dem Hund werden soll. Sagt er, sie soll ihn behalten und er hat kein Interesse mehr daran. Dann wäre dieser Satz allein schon ausreichend, dass sie den Hund vermitteln kann. Besser und sicherer ist es, er gibt ihr das schriftlich.
Zur Vermittlung wäre dann der erste Ansprechpartner der Züchter (wenn es denn einen seriösen gibt), der zweite die Retriever-Nothilfe oder auch ein Tierheim (der Hund muss deswegen nicht dort hin, aber sie helfen bei der Vermittlung).
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Hallo!
Jetzt schreibe ich auch wieder. Habe heute morgen kurz ein paar Antworten lesen können aber hatte leider keine Zeit zu schreiben.
Ich werde jetzt meinem Ex einen Brief schreiben und ihm mitteilen das der Schröder zurück zu den Züchtern kommt und er ihn, wenn er ihn vermisst da abholen kann.
Der Schröder und ich kommen wirklich nicht so gut miteinander aus. Heute war ich kurz mit ihm im Garten und ich glaube er wollte mit mir spielen aber er ist immer so wild auf mich zugerannt und wieder weg, dann hat er wie blöd gebellt aber ich kann ihn ja nicht verstehen! Ich merke einfach das er immer wilder wird seitdem mein Ex weg ist und ich bekomme auch langsam ein wenig Angst obwohl ich ja eigentlich weiss das der Schröder mir nichts tun möchte, oder?
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Hallo sandfrau,
ich würde es an Deiner Stelle genau so machen. Schreib Deinem Ex den Brief und kontaktiere die Züchter.
Ja, so wie Du es beschreibst, wollte er mit Dir spielen. Wahrscheinlich wollte er Dich so zum Spielen auffordern, deshalb ist er erst hin und hergerannt und hat dann angefangen zu bellen "Auf Frauchen, jetzt komm schon, spiel mit"... so in der Art.
Aber es hat ja keinen Sinn, wenn Du Angst hast und nicht damit umgehen kannst, deshalb würde ich dazu raten, den Hund zurückzubringen.
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Keine Angst, Dein Gefühl stimmt, der wollte spielen.
Sein Bellen war nur: Los, spiel doch mal mit mir....Super Lösung, hast Du schon Kontakt zu diesem Züchter?
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